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Michalski [WZ] findet an Immobilienwahn am Banter See kein "Geschmäckle"
28|06|2014



Ein Sarg bei Demonstrationen bedeutet in Wilhelmshaven für einen Redakteur sich jenseits jedweder Norm zu bewegen.

Journalist Michalski von der heimatnahen, aber bevölkerungsfernen Wilhelmshavener Zeitung kritisiert symbolischen Akt der Banter See Planungswahnsinn-Gegner vor der Ratssitzung zu dem betreffenden Thema.

Am Dienstag, den 15. Juli 2014, fand auf dem Valois-Platz unweit des letzten von Wilhelmshavenern nutzbaren Freizeitgewässers die bereits zweite Demo von Wilhelmshavener Bürgern statt, die sich gegen eine Zerstörung der Kleingarten- und Wassersportarreale zugunsten privater Luxus-Immobilienprojekte am Banter See wendet. In direktem Zusammenhang damit gab es eine Aktion zylinderbehüteter Herren vor dem Wilhelmshavener Rathaus, in dem symbolisch die "Perle Banter See" zu Grabe getragen wurde.

Redakteur Maik Michalski von der WZ fühlte sich am 19.7. nun gedrängt, diese Aktion journalistisch zu kommentieren. In der dicken Überschrift wird gleich die Marschroute vorgegeben: die Kleingärtner, die um ihre in 50 Jahren gewachsene Idylle am Banter See fürchten, seien "geschmacklos".

Im Text beginnt er zunächst hochtrabend damit, den Kleingärtnern großzügig ein Recht zugestehen, das bereits in der höchsten Norm unseres Landes ohnehin verbrieft steht: das Demonstrationsrecht als Grundrecht. Vollmundig spricht Michalski weiter von „gelebter Demokratie“.

Wir wissen bereits nach dem ersten Absatz seines Kommentars:
Wer sich unsicher ist, ob er in einer Angelegenheit, die ihn bewegt, sich in die Öffentlichkeit vorwagen darf, und dann auch noch mit mehreren Gleichgesinnten gleichzeitig, der muß in Zukunft nicht mehr angstvoll in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht anrufen, sondern kann den direkten Weg ins Büro von WZ-Michalski nehmen und sich dort kundig machen. Wie praktisch.


Im zweiten Absatz seines "Kommentars" holt Herr Michalski dann aber bereits zum juristischen Tiefschlag gegen die Demonstranten mit dem Sarg aus: diese hätten "das Recht verwirkt, an einer ernsthaften Diskussion um die Zukunft des Kleingartengeländes teilzunehmen."

Der Lokaljustitiar Michalski stellt also fest, Wilhelmshavener Bürger haben durch die spezifische Ausführung eines Grundrechtes ein anderes Recht, nämlich das an der politischen Willensbildung auf lokaler Ebene mitzuwirken, VERWIRKT. Weil sie einen künstlerisch bearbeiteten Sarg ins Rathaus getragen haben.

Also, in der realen Welt, der Welt der Bundesrepublik Deutschland, muß man einiges anstellen, um ein "Recht zu verwirken", womit gemeint ist, daß einem ein eigentlich zustehendes Recht nicht mehr gewährt wird, weil man sich durch Fehlverhalten selbst außerhalb der Rechtsordnung begeben hat. Beispiel: Ein potentieller Erbe versucht, mittels Mordversuch den Zeitpunkt der Vermögensverschiebung etwas vorzuverlegen. Er verwirkt damit sein Recht aufs Erbe, auch wenn sein Anschlag mißlungen ist.

Herr Michalski von der WZ hängt den Maßstab an eine Rechtsverwirkung nicht ganz so hoch. Ein Gag bei einer öffentlichen Demo, der von einem Journalisten, der davon erfährt, als unsittlich eingestuft wird, soll bereits ausreichen, grundgesetzlich verbriefte Rechte [Mitwirkung an der politischen Willensbildung] zu verlieren.

Rechtsexperte Maik Michalski von der WZ, das legen die Formulierungen seines gesamten Kommentars nahe, muß irgendwann in seinem Leben mal zufällig oder auch absichtlich in einer Erstsemestervorlesung Öffentliches Recht gelandet sein und ein paar knackige Begriffe eingesammelt haben, oder sogar mehr.

Aber Herr Michalski hat offenbar noch nie über seine eigene Tätigkeit als Redakteur und Journalist einer Zeitung auf juristische Art und Weise reflektiert. Er kennt sich aus, was mißliebige engagierte Bürger grundrechtlich falsch machen. Aber er kennt sich bei sich selbst nicht aus.

Das Recht, das er in dem Einleitungssatz seines Artikels in der WZ vom 19.7. , für eine juristische Sekunde anderen Mitbürgern und Lesern der WZ von oben herab[lassend] zugesteht, findet sich im Grundgesetz in zwei verfassungsrechtlich miteinander zusammenhängenden Artikeln, dem Art. 5 der Meinungsfreiheit und Art. 8 Versammlungsfreiheit. Art. 5 Absatz 1 GG manifestiert zunächst einmal das Recht der Meinungs-ÄUSSERUNG. "Die freie Meinungsäußerung beinhaltet das Recht, eine Meinung frei zu verbreiten, d.h. einem zahlenmäßig nicht bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen. Wie dies geschieht, ist gleichgültig..." [aus Grundgesetzkommentar von Dieter Hesselberger, Luchterhand Verlag].

Bereits hier irrt sich Verfassungsexperte Michalski:
Die Meinungsfreiheit findet bei zweifelhaftem Ausdruck ihre Grenze erst dort, wo konkrete Grundrechte anderer Bürger tangiert sind, wie z.b. bei individuellen Beleidigungen, die vom Strafrecht erfasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Gründung der Bundesrepublik eine ausführliche und exakte Rechtsprechung dazu entfaltet, wie weit die Meinungsfreiheit als einer DER Grundnormen unserer Verfassung geht. Sie ist in ihrem Bestand sogar in dem häufig nicht bekannten Art. 79 Abs. 3 GG ["Ewigkeitsgarantie"] absolut geschützt, das heißt, selbst eine verfassungsändernde Mehrheit des Bundestages dürfte die Meinungsfreiheit nicht abschaffen, selbst wenn 100% der Abgeordneten dies wollten. [Wolfgang Schäuble möchte diese Ewigkeitsgarantie des GG übrigens abschaffen, hat er in einem Interview mal deutlich zu erkennen gegeben. Nur am Rande bemerkt.]

Was unser Bundesinnenminister mal vorsichtig austestet, die Aushebelung unserer verfassungsmäßigen Ordnung über den Weg einer zu schaffenden europäischen Verfassung, die diese hohen Standards nicht mehr enthalten würde, und die durch das geplante Freihandelsabkommen mit den USA ebenfalls angegriffen würde über den Weg von un-rechtsstaatlichen Schiedsgerichten, die über unserer Verfassung stehen würden [die SPD ist auch dafür!] und unser Grundgesetz und Staatsgefüge über maßlose Schadensersatz[=entgangener Gewinn in der Zukunft!!!] aushebeln wird, das wird von Lokal-Verfassungsexperte Michalski mit viel weniger Begründungsaufwand mittels einer fragwürdigen Bewertung der Aktion der Kleingärtner nach dem juristisch nicht fassbaren Kriterium "geschmacklos" mal so eben erledigt. Kleingärtner, die vor dem Rathaus [straffrei] action machen, haben ihre Grundrechte VERWIRKT.

"Maul halten!" hätte er genauso gut den Kleingärtnern vom Banter See entgegenschallen können, aber er hat es vornehmer formuliert ["Rechte verwirkt"].

Übrigens:
Ebenfalls in Art. 5 I GG, den Michalski den Kleingärtnern abspricht, steht die Presse- und Informationsfreiheit. Diese betrifft nun Herrn Michalskis Arbeitsplatz selbst. Was beinhaltet diese Norm?

Dass OB Wagner, der Initiator der Neubeplanung des Banter Sees, und Oberhaupt der Exekutive in Wilhelmshaven, wegen seines Kommentars über die Demo sein Büro stürmen und durchsuchen läßt, wie z.B. einst Franz-Josef Strauss in den 60er Jahren beim Leitmedium "Der Spiegel", braucht Herr Michalski nicht zu befürchten. Das sogenannte "negative" Abwehrrecht aus Art. 5 GG kommt hier nicht in Betracht. Was Herr Michalski, vom Beruf her eigentlich Journalist, hier unterschätzt, ist die Rolle von Printmedien oder auch Medien allgemein als "vierte Gewalt" im gewaltenteiligen Rechtsstaat. Die Informationsfreiheit des Bürgers aus Art. 5 GG, als unabdingbare Voraussetzung, um an der politischen Willensbildung des Staates mitwirken zu können, läuft leer, wenn dem Bürger wesentliche Informationen in einer politischen Angelegenheit vorenthalten werden. Deshalb verpflichtet das Bundesverfassungsgericht z.b. sämtliche Presseorgane der Republik zu wahrheitsgemäßer und in gewissem Maße auch vollständiger Berichterstattung. In der "Schmid-Entscheidung", BVerfGE 12, 113 aus dem Jahre 1961, führt das Bundesverfassungsgericht zum Verhältnis von Presse einerseits und Einzelbürger andererseits u.a. aus, " … der "Spiegel" hat also seinen Lesern unter dem Anschein der vollen Wahrheit bewußt nur Teilwahrheiten geboten.... Da der Artikel [über Herrn Schmid im Spiegel] seine Gesamtwirkung weniger eigentlichen Unwahrheiten als der Unterdrückung von Tatsachen und der Verschiebung der Akzente verdankt, war eine solche Widerlegung überaus schwierig, und damit allein der nachhaltige Eindruck einer Publikation der vielgelesenen Wochenschrift kaum zu überwinden." [S. 131 dort]

Am Rande bemerkt:
dasselbe Publikationsorgan, der "Spiegel", knüpft aktuell in der Berichterstattung über den Justizskandal "Gustl Mollath" [zur Zeit läuft das Wiederaufnahmeverfahren am LG Regensburg] an diese Strategie der Schiefdarstellung durch Weglassen wesentlicher Tatsachen und Vorgänge in der Person der Berichterstatterin Frau Lakotta an.

Worum geht es eigentlich bei der Neubeplanung des Banter Sees?
In dem vornehmen Teil der Wilhelmshavener Gesellschaft ist seit einiger Zeit eine Art Mode-Virus ausgebrochen in der Form, daß wohlhabende Eigenheimbesitzer mit Statusambitionen es als die wichtigste Lebensveränderung betrachten, ihr Eigenheim in der Stadt oder dem Umland zu verkaufen und von dem Erlös eine Eigentumswohnung in unmittelbarer Wassernähe in der Südstadt zu erwerben. Weil das gerade "in" ist unter den Betuchten. Waterkant ist hip. Echt hip. Es entwickelt sich zum Zugehörigkeitskriterium zur "Hot Volée", also, wer was auf sich hält in Wilhelmshaven, der sollte solch einen einschneidenden Schritt ins Auge fassen. Diese momentane Mode-Erscheinung ist - auf dem normalen Wilhelmshavener Bürger vorenthaltenen [verschlossenen] - Veranstaltungen etwa der Rotarier oder opulenter Frühstücksgesellschaften deutlich akkustisch wahrzunehmen.

Problem:
die Norfolkstraße ist schon ziemlich ausgebucht in dieser Hinsicht. Der Pionier in dieser Richtung war unser ehemaliger Oberstadtdirektor Dr. iur. Gerhard Eickmeier, der direkt am Bontekai eine Genehmigung für ein Einfamilienhaus bekam. Bereits in den 80er Jahren. In einem bauplanungsrechtlichen Gebiet, in dem Einfamlienhäuser nun nicht gerade die Regel sind [also, weitere gibt es dort nicht außer dieser einen bemerkenswerten Häuserzeile zwischen Deichbrücke und heutigem Küstenmuseum. In unmittelbarer Nähe wurde auch ein Haus von einem Architekten mit exklusiven Eigentumswohnungen "on top" [obendrauf] bebaut bzw. umgestaltet. Den Kai östlich der Kaiser-Wilhelm-Brücke hat die Bundesmarine nach wie vor in Beschlag. [Und das wird sich dank der neu eingeschlagenen militärischen Expansionspolitik von Herrn Gauck und Frau von der Leyen wohl auch nicht in absehbarer Zeit ändern. Außerdem gibt’s da noch die Piraten in Somalia usw. Ja, wollen wir mal nicht meckern. Ohne die kaiserliche Marine und jetzt Bundeswehr gäb's die ganzen Anlagen wie Hafen oder Banter See überhaupt nicht. 

Also:
wo könnte man denn dann nun noch weitere Eigentumswohnungen mit direktem Meer- bzw. Hafenblick bauen?

Die zahlungskräftigen Mitglieder der Wilhelmshavener Oberschicht drängen nach Erfüllung ihrer Wünsche einer wassernahen Behausung. Frau XY ist auch schon da hin gezogen. Wie peinlich, wir sind immer noch nicht da.

In dieser Situation kommt unser Oberbürgermeister auf einmal auf die Idee, daß Kleingartengrundstücke auf der anderen Seite des Grodendamms, bauordnungsrechtlich nicht korrekt bebaut seien.

Was für ein Zufall!!!
OB Wagner [Devise: "Wagner gewinnt"] stellt zur Überprüfung dieser bauordnungsrechtlich lebensbedrohlichen Lage sogar extra einen neuen Mitarbeiter ein, einen Baurechtsexperten. Wow! Was geht denn hier ab. Bauordnungsrechts-Terroristen haben jahrzehntelang offenbar heimlich und unbemerkt von der Stadtverwaltung gepachtete Kleingartengelände zu Bungalow-Filetstücken umgearbeitet, indem sie zunächst vorhandene Gartenlauben baumarktsumsatz- und damit gewerbesteuerwirksam zu Freizeitparadiesen umgestaltet [und investiert] haben, in denen es sogar möglich ist, daß ganze Familien darin am Wochenende bei schönem Wetter mal übernachten, abends grillen und zur Erfrischung in den nach dem Krieg abgetrennten, sich zum Süßwasser entwickelnden ehemaligen U-Boot-Hafen springen [was manchmal nicht ganz ungefährlich ist, wenn man genau unter Wasser schaut].

Was für ein Verbrechen!
Und dann haben diese Kleingärtner auch noch die ganze umliegende Gegend mühevoll seit 50 Jahren gepflegt und in Schuß gehalten, gänzlich ohne öffentliche Mittel. Welche Unverfrorenheit.

Und diese Lebensleistung, die das Wilhelmshavener Stadtbild seit Jahrzehnten mitprägt, wird verwirkt, durch eine Aktion vor dem Rathaus mit einer achteckigen bemalten Holzkiste. Laut Herrn Michalski von der WZ.

Lieber Herr Michalski, da Sie sich ja in der Welt der Rechtsnormen so gut auskennen, wie Sie für sich selbst in dem Kommentar vom 19.7. in dem lokalen Leitmedium WZ [Meinungsmonopol] reklamieren, frage ich Sie, ob Sie nicht nur von der sogenannten "Rechtsverwirkung", sondern auch von dem ebenfalls bedeutsamen Begriff des "Rechtsmißbrauchs" schon einmal etwas gehört haben?

Auf diesem Gebiet wäre es nämlich ihre Aufgabe, als Journalist und Vertreter der "Vierten Gewalt" in unserem Staat, mal zu recherchieren, ob die Nichtverlängerung der Pachtverträge am Banter See, die bauordnungsrechtliche Überprüfung der Gebäudegrößen [die Kleingartengrundstücke am Banter See sind quadratmetermäßig auch nicht größer als die z.B. am Sportforum, dort soll es ja ein ähnliches Problem geben, was dem Oberbürgermeister aber irgendwie bauordnungsrechtlich nicht ganz so dringend erscheint!?] und die geplante Neubebauung des Banter See-Geländes nicht einem bauordnungsfremdem Ziel folgen, nämlich einfach alteingesessene Nutzer des Geländes zu vertreiben, um zahlungskräftigen Privatleuten für ihre Träume einer Luxus-Waterkant im Stadtsüden Platz zu machen.


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Die Wilhelmshavener Exekutive.

Alle Indizien deuten darauf hin, daß hier ein Mißbrauch des Bauplanungs- und -ordnungsrechts geplant ist, vorangetrieben von der Exekutive der Stadt in Gestalt des Oberbürgermeister Wagners und seiner willfährigen Fraktionsvorsitzenden von SPCdU. Dieses zu recherchieren, wäre jetzt Ihre Aufgabe, Herr Michalski!

Hören Sie sich um, sperren Sie die Ohren weit auf, und machen Sie sich Gedanken dazu, wo die Wahrheit liegt. Das ist Ihre Aufgabe als Presseorgan, auch nach Art. 5 GG, den Sie ja äußerst gönnerhaft den Kleingärtnern in ihrer Situation zugestehen. Solange diese nicht ernsthaft davon Gebrauch machen, sondern schön brav und ordentlich bleiben. Wie nett und großzügig.

Beim Immobilienprojekt Stuttgart 21 wurde z.B. bereits vor Baubeginn bekannt, daß u.a. die Verkehrsministerin von Baden-Württemberg, Tanja Gönner, die die Projektierung des Bahnhofsprojekts maßgeblich leitete, und auch wohl der damalige Oberbürgermeister Anteile halten an einer privaten Immobilien- und Projektgesellschaft, die nach Verlegung des Bahnhofs in den Untergrund Investitionen [z.b. Einkaufszentrum, Wohnungen etc.] auf der dann freiwerdenden obererdigen Fläche plant. Ein klassischer Interessenkonflikt zwischen Ausübung eines öffentlichen Amtes und privater Eigeninteressen.

Recherchieren Sie, wer will da bauen am Banter See? Sind diese Personen Mitglieder einer der Mehrheitsparteien? Oder haben diese einflußreiche Kontakte zu Entscheidungsträgern der Stadt? Was ist da los in den erlesenen Zirkeln der Wilhelmshavener "Oberschicht"?

Was ist für Sie als Journalist relevanter: geschmacklos oder ahnungslos?

Die Bürger der Stadt Wilhelmshaven haben ein Recht darauf, die wahren Hintergründe für das neue Ideen-Ei des Oberbürgermeisters zu erfahren. Alle Hintergründe, nicht nur die vorgeschobenen.

Ist es moralisch vertretbar, daß private Einzelpersonen [auf die Bevölkerungszahl von Wilhelmshaven gerechnet in verschwindender Anzahl] berechtigt sind, das in 50 Jahren gewachsene Stadtbild bzw. Freizeitgebaren der Wilhelmshavener in der Südstadt völlig zu verändern, einfach aus einer Mode-Erscheinung heraus, wie es sich in Gesprächen hinter verschlossenen Türen offenbart bei Rotary & Co.?

Sie haben die "Moral" selbst ins Spiel gebracht, indem Sie aufgebrachte Bürger als "geschmacklos" verunglimpfen in einem journalistischen Artikel und dann Ihnen auch noch deshalb das Recht absprechen, an der "Diskussion" über die weitere Zukunft des Banter Sees teilzunehmen.

Haben Sie einen Blick für diese Vorgänge, wer ist wirklich geschmacklos, ohne jeden Geschmackssinn für die Lebenswirklichkeit breiter Bevölkerungsschichten und wer mißbraucht das öffentliche Recht für private Interessen? Die Kleingärtner oder die Rathausstrategen unter der Führung von OB Wagner?

Sehr geehrter Herr Michalski! Wie definieren Sie selbst Ihre Tätigkeit und Aufgabe in den Redaktionsräumen der einzigen lokalen Zeitung? Sehen Sie sich quasi als "mittelalterlichen Hofnarren", der stolz und mit den nötigen Spitzen gegen die Untertanen verkündet: "Tätä! Tätä! Der König gibt bekannt: Der König hat es als bauplanungsrechtlich unerläßlich erachtet, daß zur Erquickung seiner beiden Bratzen [Thronfolger] der Schloßweiher zu einem königlichen Limonaden-Swimming-Pool umgebaut wird. Hört Hört! Das kostet Geld! Jagd schon mal Eure Gänse und Hühner zusammen für das Einweihungsfest! Auch kann die Steuer in Form von Leasing heiratsfähiger Töchter abgeleistet werden! Helau! Für die Zukunft unserer Burg! Wer es wag[ner]t, dagegen zu protestieren, auf den wartet schon das königliche Verlies im 3. Untergeschoß!"

Oder sehen Sie sich als Dienstleister der Bevölkerung im besten grundgesetzlich definierten Sinne, als Presseorgan, das informiert und nicht diffamiert?

Noch sind die Gartenzwerggröße-Villen der angeblich privilegierten  Kleingärtner [Leserbrief von Herrn Dr. med. Schaps in der WZ vom 22.7., der ganz geschickt eine Neiddebatte unter den Nicht-Priviligierten lostreten will? Spaziergänge kann man ja nun wirklich ausgedehnt am Fliegerdeich oder auf der Ostseite des Grodendamms unternehmen] noch nicht abgerissen ["zurückgebaut", welch nettes Wort!]. Noch ist die Lebensqualität der Wilhelmshavener nicht um ein weiteres Kleinod und Juwel beraubt.

Ran an die Bouletten, kann ich nur sagen. Nehmen Sie ihre Aufgabe ernst und bleiben Sie nicht auf wilhelminischem Kleinbürgerniveau [ein Sarg – igittigitt! Wie furchterregend!] hängen, freilich schön versteckt hinter einer wohlfeilen "juristischen" Diktion Ihres Artikels, in der Sie "Sachlichkeit" reklamieren. Aber leider mit keinem einzigen Faktum erfüllen.

Heidi Berg


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