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Maximale Dispositionsfreiheit der Unternehmer – minimale Lebensentwurf-Aussichten der Bevölkerung
23|10|2014



Bei dem, was sich das Gros der Wilhelmshavener Politprominenz und die Führungskräfte derzeit leisten, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sich die Angestellten des Reinhard-Nieter-Krankenhauses erneut solidarisieren und für ihre Arbeitnehmerrechte wie im Jahre 2008 demonstrieren.

Wenn das stimmt, was der anonyme Leserbriefschreiber vom Montag, 20.10.* schreibt, dann ist das absolut die Höhe der Frechheit der Klinikleitung – hier des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven.

Es sieht im Moment so aus, daß die Fusion des städtischen mit dem katholischen Krankenhaus in Wilhelmshaven über zwei Jahre nur aus dem einzigen Grund geplant wurde, einen "Konkurrenten" auf dem Versorgungs"markt" aus dem Weg zu räumen, um für sich selber ein paar Euro extra zu machen und außerdem noch einen Klinikneubau von der Landesregierung subventioniert zu kriegen.

Wie würde man so etwas eigentlich juristisch nennen [wenn es stimmt]? Arglistige Täuschung? Betrug? Konkursherbeischleichung zu Lasten Dritter?

Sollte das St. Willehad Hospital, das bis zur Zukunftsprojektion dieses Fusionsmärchens operativ schuldenfrei arbeitete, jetzt schließen müssen und ca. 260 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren [und ein paar Ordensschwestern ihren Lebensinhalt und ihre Lebensleistung], ohne daß eine echte Fusion zustande käme mit anständigen Arbeitsverträgen für die Beschäftigten vom St. Willehad, dann gehörten die Verantwortlichen dafür für mich "gefühlt" in den Knast. Das wäre Betrug auf höchster Ebene.

Auf höchster Ebene auch deshalb, weil es sich bei den Protagonisten des möglichen Fusionsmärchens um Vertreter der Öffentlichen Hand handelt.

In Art. 20 GG steht, daß die verschiedenen Gewalten des Staates an Recht und Gesetz gebunden sind bei ihrem Handeln. Das bedeutet, daß auch Oberhäupter von Kommunen, deren Verwaltung und auch der Gesetzgeber auf kommunaler Ebene, also der Stadtrat [und deren ausgewählte Vertreter für den Aufsichtsrat des Krankenhauses z. B.] an Gesetz und Recht gebunden sind. Einer solches Verhalten, eine Fusion zweier Krankenhäuser nur "antäuschend", um fusionsfremde Ziele damit zu erreichen – heimlich - , wäre mindestens ein Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB, aber auch inzwischen allgemeiner Rechtsgrundsatz im deutschen Recht, auch dem öffentlichen.

Der Oberbürgermeister und seine Schergen würden bei Vollendung des "Coups", falls dieses so wirklich geplant war, vielleicht sagen, ja, die Geschäftsführung vom St. Willehad hätte ja auf unsere Täuschung nicht hereinfallen brauchen! Am "Markt" sei solches Handeln durchaus üblich und sogar "geboten", um die eigenen Geschäftsinteressen durchzusetzen!

Ja, aber auch in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen?

Einem Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge?

Hier zeigt sich, daß unser Denken der letzten 30 Jahre, öffentliches Handeln mit Beamtenwitzen gezielt lächerlich zu machen, um es dann als Beute am Zaun schon wartenden Dobermännern der Privatwirtschaft zum Fraß vorzuwerfen [bei der Deutschen Bahn ist das immer noch geplant, ebenso bei allen lukrativen Unternehmen der öffentlichen Hand wie Wasserversorgung etc.].

Vielleicht hat Oberbürgermeister Wagner ja sogar den Plan, das städtische Krankenhaus so herunterzuwirtschaften, daß es dann anschließend einem privaten Klinik-Konzern hinterhergeworfen werden kann, der es dann in seine Monopol-Strukturen einbaut und dann die Preise wieder steigen läßt [oder Löhne kürzt und outsourct, wie Herr Keil in Essen] für ehemals öffentliche Versorgungsleistungen? Um nach seiner Dienstzeit als OB, die dann wohl zur nächsten Kommunalwahl enden würde, gleich in den Aufsichtsrat oder Vorstand dieses Konzerns überzuwechseln, wie es inzwischen eine ganze Reihe von Politikern sich angewöhnt haben [und es von der Gesetzgebung bisher auch so zugelassen wird entgegen jeglichem Rechtsgefühl für die Strafbarkeit von verschleierter Korruption]?

Wir wissen es nicht, wir können in unseren OB nicht hereinschauen. In diesen OB sowieso nicht, da er ein Meister der Geheimnistuerei ist und sich von niemandem, auch nicht dem Rat der Stadt, in die Karten schauen lassen will. Bei seiner eigenen Ehefrau DARF er das sogar nicht einmal, da sie Immobiliengeschäfte betreibt und so ein handfester Interessenskonflikt zu dem Insiderwissen ihres Ehemannes besteht. Und obwohl er der Oberbürgermeister für ALLE Wilhelmshavener sein will, und nicht nur für ausgesuchte Immobilien-Investoren etc.

Aber wir können Indizien deuten von außen, die kaum einen anderen Schluß zu lassen. So z.B. die Ablehnung des Vorschlags der gesamten Chefärzte des St. Willehad und des Reinhard-Nieter-Krankenhauses, den in jeder Hinsicht [geschäftlich und menschlich] erfolgreichen Geschäftsführer des Nordwest-Krankenhauses [Sanderbusch] zum gemeinsamen Geschäftsführer eines neuen Klinik-Dreier-Verbunds zu berufen. Wie war die Reaktion?

Dem Herrn Germeroth könne man solch eine Arbeitsbelastung nicht zumuten [laut OB Wagner].

Witz komm raus, Du bist umzingelt. Das sagt ein Oberbürgermeister, der selber vor Aufsichtsratsmandaten neben seiner eigentlichen Diensttätigkeit nur so strotzt, zusätzlich noch die Übernahme eines ganzen Referats als Leiter.

Ergebnis: deutlich vorgeschobenes Argument


Herr Debring, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender des Reinhard-Nieter-Krankenhauses, behauptet in der WZ v. 17.9.14 auf S. 7, eine "gemeinsame Geschäftsführung" durch Herrn Germeroth sei "rechtlich nicht möglich“.

Das klingt jetzt für einen juristisch nicht versierten Leser so, als sei es absolut ausgeschlossen. Weder jetzt noch in Zukunft. Aus. Basta. Keine weitere Diskussion mehr erforderlich.

Herr Debring beruft sich dabei auf eine "Stellungnahme" [kein Gutachten!] eines Rechtsanwalts aus München. Dieses käme zum Ergebnis, daß eine gemeinsame Geschäftsführung wegen Strafrechts, Europarecht, Wettbewerbsrecht, Krankenhausrecht und Kartellrecht nicht möglich sei. Mein lieber Schorli! Gleich fünf Rechtsgebiete verbieten einen solchen Schritt. Da soll den Ratsvertretern von der Basu wohl gleich die Spucke weg bleiben.

Leider nennt Herr Debring nur bei einem der genannten fünf Rechtsgebiete Konkreteres:
Untreue.


"Ein gemeinsamer Geschäftsführer könne sehr schnell Gefahr laufen", den Tatbestand des § 266 StGB zu erfüllen. "Wenn ich dem einen gebe, benachteilige ich den anderen."

Ich bin sehr verwundert. Was Herr Debring nicht sagt, ist, daß der Tatbestand des § 266 StGB in dem Moment von vornherein AUSGESCHLOSSEN ist, wenn der Geschäftsherr [hier zwei Geschäftsherren] ihr Einverständnis mit den vorzunehmenden Handlungen des Beauftragten erklären. Ich gehe mal davon aus, daß beide Krankenhausträger für den Fall, daß sie beide auch wirklich ernsthaft interessiert wären an einer zukünftigen Kooperation bis hin zu einer möglichen Fusion, die rechtlichen Voraussetzungen für ein unkompliziertes Handeln des dann gemeinsamen Geschäftsführers sorgen würden. Der Satz in der WZ "Wenn ich dem einen gebe, benachteilige ich den anderen." läßt völlig außer Acht, daß beide Krankenhäuser dann als Krankenhäuser der sogenannten Maximalversorgung vielfältige Vorteile genießen würden, die den Nachteil mehr als aufwiegen würden, wenn Herr Germeroth auf die Idee kommen sollte, eine preiswerte Offerte von anzuschaffendem Toilettenpapier und Pflaster für die Klinik nur dem einen Krankenhaus zukommen lassen sollte und dem anderen nicht. Oder wie sollen wir uns alle das vorstellen, was Herr Debring in der WZ da in dieser Weise von sich gibt?

Ich denke, daß es bei den anderen einzelnen Normen des Europa- und so weiter -rechts, die der Rechtsanwalt aus München da in der Stellungnahme für uns nicht einsehbar anspricht, genau so einfache und pragmatische Lösungen gibt, solange die beiden Krankenhaus-Leitungen sich über ein gemeinsames Ziel für die Zukunft einig sind.

Mich würde interessieren, ob Herr RA Debring überhaupt den RA aus München gefragt hat, welche Schritte notwendig oder möglich wären, um die gefundenen rechtlichen Bedenken sicher auszuräumen. Vielleicht läßt Herr Debring in dieser von großem öffentlichen Interesse geltenden Sache ja die "Stellungnahme" in irgendeiner Form veröffentlichen oder dem bürgerportal oder der basu im Rat zukommen, so daß man sich selbst ein Bild davon machen kann, wie dieses Rechtsanwaltsbüro in München zu diesem alles ausschließenden Ergebnis überhaupt [anscheinend, wir kennen die genaue Fragestellung nicht] gekommen ist. Zumindest zum Kartellrecht wird man noch sagen können, daß selbst wenn materiell durch bestimmte Unternehmensmaßnahmen Kartellrechtsnormen verletzt werden können, es immer noch die Möglichkeit der sogenannten "Ministererlaubnis" gibt, die einfach alles an Kartellrecht über den Haufen wirft, wenn es einen höheren Zweck dafür gibt.

Es ist "rechtlich unmöglich", privat in der Bundesrepublik einen Panzer zu kaufen. Solch ein Rechtsgeschäft wäre in der Tat von vornherein nichtig, auch nicht heilbar, weil das eine ausschließliche Domäne der öffentlichen Hand ist. Ob eine Bestellung eines Geschäftsführers für zwei Krankenhäuser, die sich nicht im selben Landkreis befinden, von vornherein und in alle Ewigkeit absolut RECHTLICH UNMÖGLICH ist, wie es Herr Debring öffentlichkeitswirksam, aber ohne genaue Belege, präsentiert hat, halte ich für zweifelhaft.

Ich finde es insgesamt im Ergebnis sehr "kess", daß ausgerechnet der Aufsichtsratsvorsitzende des RNK als ausgebildeter und erfahrener Rechtsanwalt sich politisch = öffentlich so weit aus dem Fenster lehnt, um offenbar eine weitere Debatte von vornherein im Keim zu ersticken bzw. abzuwürgen.

"Ansage" der RNK-Geschäftsführung vor ihren eigenen Chefärzten verbunden mit der Androhung "rechtlicher Schritte":
Diese scharfe Reaktion zeugt nun auch nicht gerade von inhaltlicher Prüfung der Sachargumente der eigenen Medizin-Experten, sondern eher von der gänzlichen Abwesenheit von plausiblen Sachargumenten gegen eine solche Geschäftsführerbestellung. OB Wagner hat nun wirklich keine Medizin studiert und auch nicht Krankenhausmanagement oder Gesundheitsökonomie. Anscheinend nicht einmal Ökonomie, denn Herr Germeroth schreibt schwarze Zahlen "trotz" korrekter Bezahlung seiner Angestellten usw. Aber das scheint Herrn OB Wagner nicht zu interessieren, das mit den schwarzen Zahlen. Trotzdem läßt er seine Muskeln spielen gegenüber Medizinern mit Erfahrung im eigenen Betrieb. Welche Folgen es hat, das Vertrauen seiner eigenen Mitarbeiter, hier sogar der leitenden Mitarbeiter [!] zu verspielen, zeugt nicht gerade von Führungsweisheit. Es riecht eher nach Dilettantismus und Hau-drauf-Mentalität eines "beinharten" Cowboys, der in unserer akademischen Welt eigentlich nichts verloren hat. Und schon gar nicht in einem sensiblen Betrieb [Krankenhaus], der Menschen gesund pflegen will und nicht Mitarbeiter kaputt machen soll [WZ v. 21.10. S. 1 und 3].

Ergebnis:
auch dieses Verhalten unseres OBs provoziert Spekulationen hinsichtlich der wahren Gründe seiner Ablehnung des NWK-Geschäftsführers und auch Spekulationen hinsichtlich der Zukunft des RNK-Krankenhauses als solchem.


Die Hinhalte-Taktik gegenüber den Beschäftigten des St. Willehad-Hospitals:
Seit anderthalben Jahren gibt es offenbar einen "Zukunftspakt Klinikum Wilhelmshaven" [v. 21.3.13] und am 17.10. wird in der WZ in großen Lettern auf der ersten Seite verkündet, daß das St. Willehad zum 1. November 2014 schließe, was im Jeverschen Wochenblatt vom 16.10. aber ganz anders dargestellt wird. Der 1. November ist bald. Sehr bald. Und es soll noch immer nicht möglich sein, den ca. 260 Beschäftigten, die seit zwei Jahren auf eine Fusion hindenken, einen ordentlichen Arbeitsvertrag anzubieten?

Laut Vertrag sollen die Arbeitsverträge sogar erst NACH einer Fusion, die ja offenbar noch in den Sternen steht, erfolgen. VORHER soll aber das St. Willehad schon geschlossen werden? Was ist denn das für eine Nummer???

Irgendwie riecht das alles nach Betrug.

Aber vielleicht sind wir ja alle als Nicht-Geschäftsführer dumm und haben keine Ahnung und können die wahren Gründe dafür nicht überblicken. "Betriebsgeheimnis" und dubioses "Orakel". Dann soll der Krankenhaus-Oberste, Herr Andreas Wagner aber mal in die Hufe kommen und sich öffentlich zum weiteren Procedere äußern. Und zwar bald. Sehr bald. Vor dem 1. November 2014.

Herr Hufenbach vom Bürgerportal steht für ein entsprechendes klärendes Interview mit Sicherheit jederzeit zur Verfügung. Wenn es noch rechtzeitig erfolgt, bevor größerer Schaden für die Beschäftigten des St. Willehad bereits unwiderruflich eingetreten ist.

Also, Herr Wagner,
ran an die Buletten,
wir alle warten auf Sie!
Heidi Berg



Update:
Das SPD-Ratsmitglied
Peter Debring hat genau heute diesen Artikel bestätigt und droht denen, die Tariflohn fordern, mit der neoliberalen Agenda, d. h. mit der Keule des Scheiterns der Fusion:
Zitat: "SPD-Ratsherr und Aufsichtsratsvorsitzender im Reinhard-Nieter-Krankenhaus, Peter Debring kritisiert die Forderung der gewerkschaftlichen Tarifkommission alle Mitarbeiter nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes zu bezahlen. Wer dies fordere, riskiere eine Insolvenz des Krankenhauses, so Debring in einem Bericht der Wilhelmshavener Zeitung. Grund für die unterschiedliche Bezahlung sei seiner Meinung nach ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004. Hier wurde die Ausgliederung des Reinhard-Nieter-Krankenhausbetriebes aus dem Eigenbetrieb der Stadt beschlossen. Dies sei vorgenommen worden, um neue Mitarbeiter zu schlechteren Bedingungen einzustellen."

[Quelle: Radio Jade | 23-10-2014]

... Frage an Radio Eriwan:
"Wer hat das Wilhelmshavener Lohndumping erfunden?"
Antwort:
"Im Prinzip schon die SPD"
... und wer ist in der SPD, genau Herr Debring, der die Einführung durch seine Partei kritisiert, aber Lohnkürzungen weiterhin fordert!
Bessere Eigentore kann man sich gar nicht schiessen und der Skandal ist die ehemalige Arbeiterpartei inzwischen selbst!

Empört Euch!

Die Redaktion




Links:
*20|10|2014: Geplante Fusion der beiden Krankenhäuser in Wilhelmshaven steht vor dem Scheitern
11|10|2014: Neue Unruhe um Wilhelmshavener Klinik | Nordwestzeitung
Personalrat Aktuell | Nr. 118 | März 2014 | Uniklinik Freiburg
02|10|2014: Pflegekräfte des Universitätsklinikums Freiburg werfen ihre Kittel der Geschäftsführung vor die Füße
25|05|2014: Debatte über Krankenhausreform | Kassen machen gegen schlechte Kliniken mobil
19|05|2014: Verschuldete Städte suchen Sponsoren
02|04|2014: Klammen Kliniken drohen Patientenverluste
28|03|2014: Fusionsversuch mit Haken und Ösen
23|03|2014: Geld-Anreize für Operationen | Kliniken müssen Chefarztverträge offenlegen
21|03|2014: Haushaltsrosarot - Heute: Die Schwarze Null
25|02|2014: Dialog zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft gestartet
13|01|2014: Optimieren, verschlanken, Kosten senken
www.pwc.de/KH-Befragung-2014
DRG
Medizinische Hochschule Hannover [MHH]

Videos:
Profit Statt Patientenwohl [ARD Doku]
Andrea Aulkemeyer zum geplanten Klinikum Wilhelmshaven | 21-05-2013
VERDI Pressekonferenz Krankenhausfusion Wilhelmshaven | 15-03-2013



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