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Betrug am Wähler oder Freiheit des Abgeordneten?
27|04|2015



Al-Chafia Hammadi wechselte von der Linkspartei zu den Sozialdemokraten.

Al-Chafia Hammadis Parteiwechsel ohne Mandatsrückgabe

Der gebürtige Libanese Al-Chafia Hammadi, seit Herbst 2011 Ratsherr für die Links-Partei im Rat der Stadt, ist vor ein paar Wochen nach mehrmaligen wortreichen Ankündigungen in der Wilhelmshavener Zeitung tatsächlich aus seiner ehemaligen Partei "Die Linke" ausgetreten. Er wurde vom Ortsverein Süd der SPD als neues Parteimitglied aufgenommen.

Sein für die Links-Partei erworbenes Ratsmandat hat er NICHT zurückgegeben, sondern in die neue Partei, SPD, mit hinüber genommen. Dadurch verändern sich die Stimmenverhältnisse im Rat und entsprechen nicht mehr dem direkt nach der letzten Wahl.

Die Frage, ob der Gesetzgeber eine Vorschrift erlassen sollte, daß ein Parteiaustritt einen automatischen Mandatsverlust zur Folge hätte, um das ursprüngliche Wahlergebnis "zu retten", den "Wählerwillen" zu schützen oder um keinen Mandatsverlust zu bewirken, taucht seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder regelmäßig auf.

Bis jetzt wurde keine solche Regelung erlassen, auch wenn es schon mehrmals diskutiert wurde, z. B. im Spiegel 1969.

Gerichte entscheiden in jedem Einzelfall in diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Abgeordneten, Parteien und den Organen [dem betreffenden Parlament].

Grund für die "ungeklärte" Situation ist eine Uneinigkeit bereits während der Entstehung der Verfassung, wo die Frage des "freien" oder "direkten" Mandats als Kompromiß ins Grundgesetz eingebaut wurde:
Einerseits "wirken die Parteien zwar bei der politischen Willensbildung des Volkes mit" [Art. 21 GG], wobei den Parteien "Beinahe"-Verfassungsrang zukommt, andererseits steht der Parteienmacht die "Gewissensfreiheit" des Abgeordneten aus Art. 38 GG entgegen. Dadurch soll ein Abgeordneter NACH einer erfolgten Wahl faktisch zum Vertreter ALLER Wähler werden.

Wenn ein Streitfall entsteht, wie z. B. ein Parteiaustritt oder -wechsel WÄHREND einer laufenden Legislaturperiode, ist stets zwischen beiden Verfassungsprinzipien so abzuwägen, daß beide gleichrangig bleiben. Keine von beiden hat einen Vorrang.

So weit die theoretische und verfassungsrechtliche Situation.

Was ist das eigentliche Problem, wenn ein Abgeordneter VOR der nächsten Wahl "die Pferde wechselt" oder sogar zu Fuß als "fraktionsloser Abgeordneter" weitergeht?

Die Person oder die Partei?

Die Frage führt zu der grundsätzlich demokratischen Frage, was "der Wähler" denn eigentlich wählt, wenn er alle vier oder fünf Jahre "sein Kreuzchen" macht.

Bei der Oberbürgermeister-Wahl, die z. Zt. nur alle acht Jahre wiederholt, ist es im deutschen Wahlrecht ausnahmsweise einfach: diese Wahl ist immer eine Persönlichkeitswahl, das heißt, man wählt denjenigen Kandidaten, der einem am symphatischsten oder verlässlichsten erscheint. Sie wurde in Wilhelmshaven das letzte Mal 2011 nach dem sogenannten "Mehrheitswahlrecht" entschieden. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erzielt, ist gewählt.

Wenn es viele Kandidaten gibt, reichen unter Umständen 25 – 30 % der Stimmen bereits für den Sieg. Dieses Mehrheitswahlrecht wurde inzwischen in Niedersachsen wieder abgeschafft.

Bei der Wahl der Ratsfrauen und -herren, ist es anders. Die Kandidaten müssen sich für eine "Liste" bewerben, in der Regel von einer Partei oder einem Wählerbündnis. Wer sein Kreuz bei einer der Listen macht, wählt damit die auf dieser Liste aufgestellten Kandidaten.

Deutschland hat sich nach dem zweiten Weltkrieg, als ab 1948 wieder eigenständig über seine politischen und verfassungsrechtlichen Verhältnisse entscheiden durfte, für einen Vorrang des Verhältniswahlrechts vor dem sogenannten Mehrheitswahlrecht entschieden. Der Wähler gibt am Wahltag eine Stimme für eine Liste von Abgeordneten ab, die nach der erreichten Prozentzahl einer Partei bei der Wahl die Abgeordneten-Mandate nach der Reihenfolge der Listenplätze verteilt.

Bei der Bundestagswahl gibt der Wähler zwei Stimmen ab, eine für einen Bewerber seines Wahlkreises und eine Stimme für die sogenannte Landesliste einer Partei oder Wählergruppierung.

Die für die Mehrheitsverhältnisse im Parlament und für die Wahl des Bundeskanzlers entscheidende Stimme ist die sogenannte "Zweitstimme", die für eine Partei-Liste.

Unterschied

Im Kommunalwahlrecht in Niedersachsen ist es nicht anders. Auch hier gilt das Verhältniswahlrecht, mit der Möglichkeit innerhalb der Listen Präferenzen anzukreuzen [Kumulieren und Panaschieren].

Seitenwechsel

Herr Hammadi begründet seinen "Seitenwechsel" nun folgendermaßen: Die Wähler hätten ihr Kreuz bei ihm [auf der Liste der Links-Partei] nur gemacht, weil ER da drauf stand und wie ein Migrant aussah [für jeden Wähler erkenntlich], aber nicht weil er etwa der Links-Partei angehöre und deren Ziele verfolgen und vertreten würde. Er habe mit verschiedenen Bürgern in der Südstadt gesprochen und die hätten ihm das bestätigt.

Das ist eine "Begründung" bzw. eine Behauptung, die er erstens im nachhinein aufstellt, und zweitens überhaupt nicht glaubwürdig "beweisen" kann, da er dazu sämtliche Wähler der Links-Partei von 2011 aufsuchen und befragen müßte, was er aber allein schon wegen der geheimen Wahl gar nicht durchführen kann.

Herr Hammadi macht so aus der Verhältniswahl [Listenwahl] aus eigenem Gutdünken eine Personenwahl, ohne daß er dies so den Wählern vorher mitgeteilt hat. Solch ein Vorgang hat nichts mit der "Gewissensfreiheit" des Abgeordneten zu tun.

Was ist nun Gegenstand der sogenannten Gewissensfreiheit des Abgeordneten? Wie weit geht sie und was ist nicht von ihr umfaßt?

Die Gewissensfreiheit ist nicht ein Freibrief für willkürliches Verhalten des Abgeordneten. Sie ist der direkte Gegenbegriff in eine mögliche Partei-Diktatur, die man für die Bundesrepublik Deutschland 1948 unbedingt vermeiden wollte.

Mit der "Gewissensfreiheit" [Art. 38 GG] soll das "imperative Mandat" verhindert werden. So soll unterbunden werden, dass eine Partei, die einen Kandidaten für ein Amt aufstellt, ihm während dessen Amtszeit jederzeit befehlen könnte, wie dieser abzustimmen hat.

Heute wird über den "Fraktionszwang" und Drohungen der Parteileitung Druck aufgebaut, um zu erreichen, dass nicht einer aus der Reihe tanzt. Bei unerwünschtem Abstimmungsverhalten geht dann z. B. ein Posten verloren und damit "Extra-Geld" und bei der nächsten Wahl kommt man nicht mehr auf die Liste.

Parteienwechsel

Der Abgeordnete soll seine bisherige Partei verlassen dürfen, wenn sich die Partei von ihren Zielen zum Zeitpunkt der letzten Wahl erheblich und grundlegend entfernt hat. Als Beispiel seien hier die Grünen genannt, die plötzlich für den Bau von Atom- und Kohlekraftwerken eintreten könnten, oder wenn Abgeordnete in Grundfragen zu anderen Überzeugungen kommen.

Herr Hammadi nennt solche Gründe für seinen Parteiwechsel nicht. Er begründet seinen Wechsel ausschließlich mit machtpolitischen Erwägungen. Danach habe nur die SPD die MACHT, Herrn Hammadis Vorstellungen von Migrantenpolitik in Wilhelmshaven auch durch ihre Mehrheit im Rat durchzusetzen zu können, nicht so eine in der Opposition befindliche Links-Partei.

Hätte Herr Hammadi vor seiner Bewerbung für den Listenplatz bei der Links-Partei Bedenken bezüglich seiner damaligen Partei gehabt, hätte er sich z. B. als parteiloser Kandidat aufstellen lassen können oder gleich zu einer aussichtsreicheren Partei gehen können. Das hat er aber nicht getan. Er hat die Ressourcen der Links-Partei wie selbstverständlich in Anspruch genommen, um überhaupt in den Rat zu kommen, und dann "plötzlich" vor Ablauf der Wahlperiode einseitig die Spielregeln zu seinen Gunsten verändert. Das ist für mich Betrug am Wähler und an seiner ehemaligen Partei.

Purer persönlicher Machtgewinn ist kein von der "Gewissensfreiheit des Abgeordneten" geschütztes Gut.

Nur ein Dissens zwischen ihm und der Partei, die ihn auf seine Kandidaten-Liste gesetzt hat, der Links-Partei, würde einen Parteiwechsel OHNE Mandatsverlust rechtfertigen. Einen solchen Einigungsmangel hat Herr Hammadi nicht vorgebracht.

Deshalb stellt sich jetzt hinsichtlich Herrn Hammadis Kehrtwendung folgende entscheidende Frage:

Hat die Links-Partei in ihrem Verhalten in Wilhelmshaven Gründe geliefert, die einen Austritt Herrn Hammadis aus dieser Partei, aus Gewissensgründen, rechtfertigen könnten, oder liegen die Gründe für den Umschwung des Ratsmitglieds im Bereich persönlicher Sympathie/Antipathie, momentaner "Laune" oder vielleicht sogar in einem der Öffentlichkeit verborgenen Bereich?

Es ist zumindest der politischen Praxis nicht völlig fremd, dass ein Mandatsträger von einem politischen Gegner "Angebote" erhält, denen er nicht widerstehen kann, so wie z. B. ein "Abweichler" bei der gescheiterten Wahl von Heide Simonis zur schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin.

Diese Form von "Absprachen" hinter den Kulissen sind demokratisch nicht legitimiert.

Warum Herr Hammadi sich plötzlich mit seiner Noch-Partei "Die Linken" nicht mehr identifizieren könne, hat er bis jetzt nicht dargelegt [siehe WZ 1.4.15 S. 7 und 28.3.15 S. 11]. Seine "Begründung", er könne sich nur als Mitglied der Mehrheitsgruppe für ausländische Mitbürger in Wilhelmshaven wirksam einsetzen, ist sehr dünn.

Hammadi wußte schon vor der Wahl und vor seiner eigenen Nominierung, dass die Links-Partei voraussichtlich in dieser Wahlperiode weder den Oberbürgermeister stellt, noch in der Mehrheitskoalition des Rates agieren kann. Das war zum Zeitpunkt der Wahl vorauszusehen, ohne über besondere hellseherische Fähigkeiten verfügen zu müssen. Dass Herr Hammadi jetzt, nachdem bereits mehr als die Hälfte der Wahlperiode abgelaufen ist und die nächste Wahl schon vor der Tür steht, sich für einen solchen Schritt entscheidet, erweckt eher den Anschein von vorgeschobenen Gründen und verborgenen Motiven.

Herr Hammadi hat als "Argument" für seinen Parteiwechsel in der WZ nur die "MACHT" [WZ 1.4.15] genannt, die jetzt nur die SPD habe und nicht die Linken.

Zusätzlich wolle er "eine Lücke schließen in der SPD".

Erst macht er selber ein Lücke auf, die vorher gar nicht bestand, und dann hüpft er hinein und sagt "April, April!"

Die SPD habe außerdem bisher noch keine Migranten-Kompetenz in Wilhelmshaven, nur jemand wie er – selber Migrant - könne in Wilhelmshaven eine echte Brücke zu Migranten schlagen.

Das fällt ihm jetzt - dreieinhalb Jahre nach der Wahl – ein.

Außerdem hat die SPD in Niedersachsen Flüchtlingsgutscheine abgeschafft, was ihn sehr "sehr beeindruckt" habe. Herr Hammadi sagt sogar, zwischen SPD und Links-Partei gäbe es große Schnittmengen – damit widerspricht er direkt seinem eigenen Verhalten, die Partei jetzt zu wechseln.

Wenn SPD und Linke dasselbe wollen, warum dann wechseln?

Herrn Hammadis gesamte in der Öffentlichkeit vorgebrachte Argumentation wirkt für mich arg konstruiert. Es werden Gründe aufgebaut, um eventuell andere Gründe für den Parteiwechsel zu verdecken.

Mich erinnert das mehr an Szenen in "Star Wars", "die Macht ist mit Dir", als an echte Überzeugungen und Erkenntnisse.

Unter "Gewissensfreiheit" des Abgeordneten fällt solch ein Art von Antrieb [Machttrieb] jedenfalls nicht.     

Herr Hammadi hätte es fair machen können: er hätte aus der Links-Partei austreten können, sein Ratsmandat niederlegen und der Links-Partei die Möglichkeit lassen, einen Nachrücker ins Stadtparlament zu schicken. Konsequent wäre gewesen, sich dann zum NÄCHSTEN Wahltermin für die SPD aufstellen zu lassen.

So wie geschehen wirkt es, als leben wir nicht in einer Demokratie, sondern in einer Abgeordneten-Anarchie nach Gutdünken.

Heidi Berg

P. S.

Der Paradefall für eine Legitimation eines Parteiaustritts ist der Vorgang im Herbst 1982, als die FDP-Parteileitung beschloß, Kanzler Helmut Schmidt das Vertrauen zu entziehen und Helmut Kohl zum Kanzler zu wählen. Viele FDP-Mitglieder traten deshalb aus der Partei aus. Frau Hildegard Hamm-Brücher nannte das Verhalten der FDP-Fraktion in einer Rede im Bundestag damals einen "Machtwechsel ohne Wählervotum".


Kommentare

Heinz-Peter Tjaden | via facebook
der fraktions-, gruppen und parteiwechsel ist in whv doch zur unsitte geworden. ich habe an zwei kommunalwahlen teilgenommen. nach einigen monaten war keiner der von mir gewählten kandidaten mehr in der partei, die ich mitgewählt hatte. man wählt ja nie nur den kandidaten. ein fairer kommunalpolitiker sollte bei einem parteiwechsel das mandat zurückgeben. ansonsten empfehle ich einen eintrag ins guiness buch der rekorde. walpurgis und walzner haben der öffentlichkeit sogar vorgelogen, sie seien für die uwg in den rat gewählt worden. sie kamen aber als freie wähler ins kommunalparlament. kein wunder, dass die wahlmüdigkeit in whv besonders groß ist.


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