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Die Angst vor dem Bürger
03|02|2016



Lässt sich in Zukunft durch Bürgerentscheide der Gigantismus mancher Lokalpolitiker, wie hier in Dangast zu sehen, zügeln?

In den Rathäusern der niedersächsischen Kommunen geht die Angst um. Die Angst vor der Mitbestimmung durch die Bürger. Will sich das Wahlvolk ernsthaft nicht mehr damit zufrieden geben, alle fünf Jahre ihr Kreuz bei mehr oder weniger bekannten Mitbürgern zu machen, die ihre vorher recht vernünftigen Ansichten nach wenigen Wochen oder Monaten der Fraktionsdisziplin und dem Postengeschacher geopfert haben?

Direkte Demokratie heißt das Zauberwort, welches jetzt auch die, in diesem Fall wohl eher Grün-Rote Landesregierung für sich entdeckt hat. Behielten die Juristen und Verwaltungsfachleute in der Vergangenheit die Deutungshoheit über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren, so sollen nun die Hürden gesenkt werden und alles viel einfacher werden.

In der Vergangenheit reichte, wie im Jahr 2013 in Varel ["Bebauung des Kurparks in Dangast"] oder im Jahr 2014 in Wilhelmshaven ["Wir machen Schule"] geschehen, ein fragwürdiger Beschluss des Verwaltungsausschusses, um dann ganz in Ruhe Tatsachen zu schaffen, bevor, wie im Fall Dangast, das überlastete Verwaltungsgericht über die Beschwerde der Bürger erst entscheiden konnte, als das Grundstück bereits veräußert wurde.
 
"Das mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel könne deshalb nicht mehr erreicht werden", stellte das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner Presseinformation vom 24.04.2014 fest.
[Quelle: verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de | 24-04-2014]
 
In Zukunft wird die Ratsmehrheit, die sich immer so unendlich legitimiert fühlt, den Bürgerwillen nicht so schnell wieder los und läuft Gefahr, sogar die Beschlüsse eines Bürgerentscheides umsetzen zu müssen. Das dieses in Metropolen wie München oder Hamburg längst ganz wunderbar funktioniert hält die kommunalen Spitzenverbände nicht davon ab, das genaue Gegenteil zu behaupten.
 
Bleibt der Landtag unbeirrt dabei die Rechte der Bürger zu stärken und bei seinem Ziel?

"Bürgerschaftliches Engagement wird gefördert
Die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren sollen deut­lich verbessert werden. Ziel ist es, mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Das stärkt kommunale Selbstverwaltung und Demokratie und kann die Akzep­tanz von politischen Entscheidungen erhöhen.

Bürgerbegehren müssen bisher durchgehend von zehn Prozent der Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Damit setzt Niedersachsen im Ländervergleich eine hohe Hürde. In größeren Kommunen bereitet es zunehmend Probleme, dieses Quorum zu erreichen. Dort soll das Quorum deshalb auf bis zu fünf Prozent gesenkt werden.

Ein Bürgerentscheid ist bislang verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen dafür stimmen und diese Mehrheit mindestens von 25 Prozent der Wahlberechtigten getragen wird. Dieses Quorum soll auf 20 Prozent abgesenkt werden.

Wer in Niedersachsen ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt, muss einen formellen Kostendeckungsvorschlag einreichen. Daran scheitern viele Verfahren, weil haushaltsrechtliche Fachkenntnisse erforderlich sind. Dem Beispiel anderer Länder folgend soll deshalb zukünftig auf den Kostendeckungsvorschlag als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens verzichtet werden. Die Kostenfrage stellt sich in der Diskussion über ein Bürgerbegehren erfahrungsgemäß auch dann, wenn die Initiatoren keinen Deckungsvorschlag eingereicht haben.

Auch in Niedersachsen soll die Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens eingeführt, dessen Zulässigkeit festgestellt worden ist. Damit soll es nicht mehr während des gesamten Verfahrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids zulässig sein, sich über ein Bürgerbegehren hinwegzusetzen und vollendete Tatsachen zu schaffen. Ausgenommen sind allerdings Maßnahmen, die von der Kommune wegen bereits bestehender rechtlicher Verpflichtungen vorgenommen werden müssen."
[Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | Presseinformation vom 05.01.2016 | Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes: … , mehr bürgerschaftliches Engagement, …]
 
Nur die konsequente Umsetzung der Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens führt dazu, dass auch wirklich dem Willen der Bürger entsprochen werden kann.
 
Schau'n mer mal, was diese Landesregierung noch so mit sich bringt!

Ihr Franz Lange


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