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Strafanzeige wegen falscher Berichterstattung im Rentenversicherungsbericht 2013 30|01|2014
Wieviel Geld ist wirklich noch in der Rentenkasse?.
Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet, wegen falscher Berichterstattung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rentenversicherungsbericht 2013 [Berichtsjahr 2012].
Die Anzeige verweist auf folgende Rechtsverstöße: 1. Bei den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die "nicht beitragsgedeckten Leistungen" in Höhe von 30,51% nicht ausgewiesen und den Rentenausgaben zugeschlagen. Dadurch werden Rentenausgaben von 89,76% ausgewiesen die es in dieser Höhe nicht gibt. Die tatsächlichen Rentenausgaben liegen bei 59,22%. Bundestag, Bundesrat und die Öffentlichkeit wurden somit falsch über die Rentenausgaben informiert. 2. Bei den Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Steuergelder als Bundeszuschüsse ausgewiesen. Zuschüsse stehen für einen leistungslosen Geldbetrag. Den Steuergeldern stehen jedoch "nicht beitragsgedeckte Leistungen" gegenüber, welche der Gesetzgeber vorgibt zu erbringen, die aber nicht zum Kerngeschäft der gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Damit müssen die Steuergelder, aus Gründen der Wahrheit und Klarheit, als Erstattungsbeträge ausgewiesen werden. Bundestag, Bundesrat und die Öffentlichkeit wurden somit falsch über die Renteneinnahmen informiert. Die Anzeige verweist auf mehrere strafrechtlich relevante Punkte und kann auf unserer Homepage eingesehen werden.
Quelle: Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
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