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Planfeststellungsverfahren 02|01|2007 Pressemitteilung der BASU mit der Bitte um Veröffentlichung Vielen Dank im Voraus!
Sie können sich den Pressetext hier downloaden, [DOWNLOAD_BASU_PRESSE_MITTEILUNG] am Ende der Seite oder unter der Rubrik: >Download Bereich >PRESSEMITTEILUNGEN. Dort finden Sie auch Hinweise für Pressefotos etc.
An PRESSESTELLEN BASU-WSD-001-316
>Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundeswasserstraße Jade durch die Errichtung eines Tiefwasserhafens für Containerschiffe [JadeWeserPort]Unterhaltung des Zufahrtsbereiches zum Inselanleger der WRG; Begleituntersuchung für das EU-Vogelschutzgebiet Voslapper Groden-Süd
Diese Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort wird abgegeben im Namen der Bürgerinitiative „Bürger gegen den JadeWeserPort“ und der BASU.
Mit Schreiben vom 13. Dezember 2006 hat die WSD u.a. den LBU angeschrieben und um eine Stellungnahme zum 05.01.2007 gebeten.
Weder der Bürgerinitiative, noch der BASU liegt eine solche Auf- forderung vor und daher auch nicht die angegebenen Anlagen.
Aus diesem Grund nehmen wir in kürze wie folgt Stellung:
1] Alle von den o.a. Gruppen gemachten Einwendungen zum Planfest- stellungsantrag JadeWeserPort sowie zu den Änderungsanträgen werden in vollem Umfang aufrecht erhalten.
Lärmschutzwand / Monitoring 2] Die, in Ihrem Schreiben an den LBU gemachten Aussagen bezüglich Lärmschutzwand scheinen widersprüchlich, da im 1. Absatz die Lärm- schutzwand von der WSD genehmigt werden soll, im nächsten Absatz jedoch Begleituntersuchungen ergeben sollen, ob eine Lärmschutzwand überhaupt erforderlich ist.
3] Aus vielen Veröffentlichungen – Oskar Heinrich [Zoologe], Vogelschutz in der Lagune von Venedig, Schorr 1997 – geht eindeutig hervor, dass die Rohrdommel extrem scheu ist. Ausdrücklich wird immer wieder darauf hingewiesen, dass besonders während der Nestbauzeit schon kurzfristige Störungen zur Aufgabe des Brutstandortes führen.
a] Aus den Veröffentlichungen ist nach unserer Ansicht deutlich zu ent- nehmen, dass alle Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmentwicklungen auf das Gebiet des Voslapper Grodens ergriffen werden müssen. Dies betrifft nicht nur den Betrieb eines Bahngleises, sondern auch den Bau der Gleisanlage sowie Bau- und Betrieb des JWP.
b] Auch für alle anderen schützenswerten Arten auf dem Voslapper Groden werden sich die Lärmentwicklungen aus Bau- und Betrieb der Anlagen auf- und um den JWP negativ auswirken. Mit dem angesprochenen Brutvogelmonitorings verfolgt der Vorhabens- träger nach unserer Meinung lediglich den Versuch zumindest für einen längeren Zeitraum auf erforderliche kostenintensive Maßnahmen zu Gunsten der Natur zu verzichten. 4] Das angesprochene Brutvogelmonitoring kann nur dann ermitteln ob auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden kann, wenn diese Lärmschutz- wand nicht errichtet wird, da nur dann die Auswirkungen der Bahnan- bindung auf den Voslapper Groden ermittelt werden kann.
a] Für das Brutvogelmonitoring mit dem Ziel der Ermittlung der Aus- wirkungen auf den Voslapper Groden müsste der Bahnanschluss ohne Lärmschutz betrieben werden. Wird dabei festgestellt das die Immissionen negativ auf die schützenswerten Arten gewirkt haben, sind diese ver- schwunden. Daraus ergibt sich, dass der Vorhabensträger in jedem Fall auf die Lärm- schutzwand verzichten könnte, da entweder keine negativen Auswirkungen festzustellen sind/festgestellt werden, oder aber die schützenswerten Arten abgewandert sind, und damit kein Lärmschutz mehr nötig ist.
Unterhaltung Zufahrtsbereich WRG 5] Zum Thema Unterhaltung Zufahrtsbereich Inselanleger WRG wurde mehrfach auf die möglichen negativen Auswirkungen des JWP auf benachbarte Anlagen – hier besonders E-ON Kühlwasser, Niedersachsen- brücke und Anleger WRG - hingewiesen. Das sich der Einbau des JWP negativ auf z.B. den Zufahrtsbereich der WRG auswirken würde, wurde nach unserer Erinnerung vom Vorhabensträger zurückgewiesen. Da, zumindest nach unseren Informationen, keine weiterführenden Untersuchungen angestellt wurden, ist uns unerklärlich, aus welchem Grund der Vorhabensträger nun die Kosten für die Unterhaltsbaggerungen am Inselanleger der WRG übernehmen will.
Sollte der Vorhabensträger zwischenzeitlich zum Schluss gekommen sein, dass es, entgegen der ursprünglichen Auffassung, nun doch zu negativen Auswirkungen auf die WRG kommen wird, stellt sich für uns die Frage ob dies auf Grund der ursprünglichen Untersuchungsergebissse/Gutachten zum Planfeststellungsantrag JWP, oder auf Grund neuer Erkenntnisse erfolgt ist. Sollten neuere Untersuchungen als Grundlage gedient haben, sollten diese schnellstmöglich allen Einwendern zugänglich gemacht werden.
Nach Ihrem Schreiben ist eine weitere Änderung der JWP-Planungen vorgesehen. Mit dieser Änderung soll die Zufahrt der WRG nunmehr in das Verfahren einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass diese Einbeziehung der WRG in das Verfahren JWP dazu führt, dass die Einwender umfassend informiert und angehört werden.
An dieser Stellen möchten wir noch einmal auch an die Änderungen erinnern, welche sich im Zuge der Einigung zwischen der E-ON und der JWP-Realisierungsgesellschaft ergeben. Auch diese Maßnahmen, welche zur Einigung geführt haben müssen im laufenden Planfest- stellungsverfahren JWP ausführlich dargestellt und erörtert werden. Sollte die Einigung eine Verlegung der Kühlwasserleitungen, wie schon im Jahr 2003 angesprochen, beinhalten, sind vor Abschluss des Plan- feststellungsverfahrens JWP alle Auswirkungen dieser Maßnahme entsprechend zu begutachten.
Zu den im letzten Absatz ihres Schreibens angegebenen gutachter- lichen Bewertungen der BAW sowie des Büros IBL können wir nicht Stellung nehmen, da uns diese nicht vorliegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Bewertungen zu anderen, als im Erörterungs- termin vom Vorhabensträger vorgetragenen Ergebnissen geführt haben. Im Erörterungstermin vertrat der Vorhabensträger noch die Auffassung, dass es durch den Bau des JWP zu einer Verbesserung der Verhältnisse am WRG Anleger kommen würde. Auch dies war gutachterlich nachgewiesen. Daraus ergibt sich nach unserer Auffassung, dass uns diese Unterlagen in vollem Umfang vorgelegt werden müssen. Ferner ist uns nach Zusendung der Unterlagen ein ausreichendes Zeitfenster vorzuhalten, in welchem wir zu diesen Unterlagen Stellung nehmen können.
Wie Sie sicherlich wissen, ist von uns bereits ein Anwalt beauftragt worden. Dieser befasst sich seit einigen Monaten intensiv mit den vorliegenden Antragunterlagen JWP und die bisherigen Änderungs- anträge I bis III. Aus Kostengründen ist uns sehr daran gelegen, dass uns alle Planänderungen und die dazugehörigen Gutachten/ Studien usw. schnellstmöglich zugeleitet werden, damit Doppelar- beiten möglichst vermieden werden können.
Im Auftrag der Bürgerinitiative „Bürger gegen den JadeWeserPort“ und der Wählergruppe BASU
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Tjaden Ratsherr BASU-Wilhelmshaven
P.S. Wir weisen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass nicht alle BASU-Mitglieder Gegner des JadeWeserPorts sind. Wie Herr Hirche am 16. November 2006 in seinem Vortrag über das Projekt "Kulturwelterbe Wattenmeer" in der Volkshochschule Wilhelmshaven betonte, sollte man immer beide Seiten betrachten, wenn man sich ein "objektives" Urteil bilden möchte...und so hält es die BASU auch weiterhin! Das BASU-Portal ist ein Bürger für Bürger Portal! _____________________________________________________
>PRESSEMITTEILUNG: Aktenzeichen: BASU-wsd-pm-001-316 Datum: 02.01.2007 Pressemitteilung [Download] mit der Bitte um Veröffentlichung: [DOWNLOAD_BASU_PRESSE_MITTEILUNG]
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MERKE: BASU_Treffen in Wilhelmshaven: 2x im Monat Jeden 1. und 3. Montag in der Ruscherei um 19.30 Uhr.
Wenn Sie gefilterte, wohlportionierte Demokratie ablehnen, sind sie herzlich eingeladen sich politisch zu engagieren, denn wir finden es noch wichtig, eine eigene Meinung zu haben. _____________________________________________________
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