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Planfeststellungsverfahren
02|01|2007


Pressemitteilung der BASU mit der Bitte um Veröffentlichung
Vielen Dank im Voraus!

Sie können sich den Pressetext hier downloaden,
[DOWNLOAD_BASU_PRESSE_MITTEILUNG]
am Ende der Seite oder unter der Rubrik:
>Download Bereich >PRESSEMITTEILUNGEN.
Dort finden Sie auch Hinweise für Pressefotos etc.


An PRESSESTELLEN
BASU-WSD-001-316

>Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der

Bundeswasserstraße Jade durch die Errichtung

eines Tiefwasserhafens für Containerschiffe

[JadeWeserPort]

Unterhaltung des Zufahrtsbereiches zum Inselanleger der WRG;
Begleituntersuchung für
das EU-Vogelschutzgebiet Voslapper
Groden-Süd

Diese Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren
JadeWeserPort
wird abgegeben im Namen der Bürgerinitiative
„Bürger gegen den
JadeWeserPort“ und der BASU.

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2006 hat die WSD u.a. den LBU
angeschrieben und um eine Stellungnahme zum 05.01.2007
gebeten.


Weder der Bürgerinitiative, noch der BASU liegt eine solche Auf-
forderung
vor und daher auch nicht die angegebenen Anlagen.

Aus diesem Grund nehmen wir in kürze wie folgt Stellung:


1] Alle von den o.a. Gruppen gemachten Einwendungen zum Planfest-
stellungsantrag JadeWeserPort sowie zu den Änderungsanträgen werden
in vollem Umfang aufrecht erhalten.

Lärmschutzwand / Monitoring


2] Die, in Ihrem Schreiben an den LBU gemachten Aussagen bezüglich
Lärmschutzwand scheinen widersprüchlich, da im 1. Absatz die Lärm-
schutzwand von der WSD genehmigt werden soll, im nächsten Absatz
jedoch Begleituntersuchungen ergeben sollen, ob eine Lärmschutzwand
überhaupt erforderlich ist.

3] Aus vielen Veröffentlichungen – Oskar Heinrich [Zoologe], Vogelschutz
in der Lagune von Venedig, Schorr 1997 – geht eindeutig hervor, dass
die Rohrdommel extrem scheu ist. Ausdrücklich wird immer wieder darauf
hingewiesen, dass besonders während der Nestbauzeit schon kurzfristige
Störungen zur Aufgabe des Brutstandortes führen.

a] Aus den Veröffentlichungen ist nach unserer Ansicht deutlich zu ent-
nehmen, dass alle Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmentwicklungen
auf das Gebiet des Voslapper Grodens ergriffen werden müssen. Dies
betrifft nicht nur den Betrieb eines Bahngleises, sondern auch den Bau
der Gleisanlage sowie Bau- und Betrieb des JWP.

b] Auch für alle anderen schützenswerten Arten auf dem Voslapper
Groden werden sich die Lärmentwicklungen aus Bau- und Betrieb der
Anlagen auf- und um den JWP negativ auswirken.
Mit dem angesprochenen Brutvogelmonitorings verfolgt der Vorhabens-
träger nach unserer Meinung lediglich den Versuch zumindest für einen
längeren Zeitraum auf erforderliche kostenintensive Maßnahmen zu
Gunsten der Natur zu verzichten.

4] Das angesprochene Brutvogelmonitoring kann nur dann ermitteln ob
auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden kann, wenn diese Lärmschutz-
wand nicht errichtet wird, da nur dann die Auswirkungen der Bahnan-
bindung auf den Voslapper Groden ermittelt werden kann.

a] Für das Brutvogelmonitoring mit dem Ziel der Ermittlung der Aus-
wirkungen auf den Voslapper Groden müsste der Bahnanschluss ohne
Lärmschutz betrieben werden. Wird dabei festgestellt das die Immissionen
negativ auf die schützenswerten Arten gewirkt haben, sind diese ver-
schwunden.
Daraus ergibt sich, dass der Vorhabensträger in jedem Fall auf die Lärm-
schutzwand verzichten könnte, da entweder keine negativen Auswirkungen
festzustellen sind/festgestellt werden, oder aber die schützenswerten Arten
abgewandert sind, und damit kein Lärmschutz mehr nötig ist.

Unterhaltung Zufahrtsbereich WRG


5] Zum Thema Unterhaltung Zufahrtsbereich Inselanleger WRG wurde
mehrfach auf die möglichen negativen Auswirkungen des JWP auf
benachbarte Anlagen – hier besonders E-ON Kühlwasser, Niedersachsen-
brücke und Anleger WRG - hingewiesen. Das sich der Einbau des JWP
negativ auf z.B. den Zufahrtsbereich der WRG auswirken würde, wurde
nach unserer Erinnerung vom Vorhabensträger zurückgewiesen.
Da, zumindest nach unseren Informationen, keine weiterführenden
Untersuchungen angestellt wurden, ist uns unerklärlich, aus welchem
Grund der Vorhabensträger nun die Kosten für die Unterhaltsbaggerungen
am Inselanleger der WRG übernehmen will.

Sollte der Vorhabensträger zwischenzeitlich zum Schluss gekommen sein,
dass es, entgegen der ursprünglichen Auffassung, nun doch zu negativen
Auswirkungen auf die WRG kommen wird, stellt sich für uns die Frage ob
dies auf Grund der ursprünglichen Untersuchungsergebissse/Gutachten
zum Planfeststellungsantrag JWP, oder auf Grund neuer Erkenntnisse
erfolgt ist. Sollten neuere Untersuchungen als Grundlage gedient haben,
sollten diese schnellstmöglich allen Einwendern zugänglich gemacht
werden.

Nach Ihrem Schreiben ist eine weitere Änderung der JWP-Planungen
vorgesehen. Mit dieser Änderung soll die Zufahrt der WRG nunmehr
in das Verfahren einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass diese
Einbeziehung der WRG in das Verfahren JWP dazu führt, dass die
Einwender umfassend informiert und angehört werden.

An dieser Stellen möchten wir noch einmal auch an die Änderungen
erinnern, welche sich im Zuge der Einigung zwischen der E-ON und
der JWP-Realisierungsgesellschaft ergeben. Auch diese Maßnahmen,
welche zur Einigung geführt haben müssen im laufenden Planfest-
stellungsverfahren JWP ausführlich dargestellt und erörtert werden.
Sollte die Einigung eine Verlegung der Kühlwasserleitungen, wie schon
im Jahr 2003 angesprochen, beinhalten, sind vor Abschluss des Plan-
feststellungsverfahrens JWP alle Auswirkungen dieser Maßnahme
entsprechend zu begutachten.

Zu den im letzten Absatz ihres Schreibens angegebenen gutachter-
lichen Bewertungen der BAW sowie des Büros IBL können wir nicht
Stellung nehmen, da uns diese nicht vorliegen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass diese Bewertungen zu anderen, als im Erörterungs-
termin vom Vorhabensträger vorgetragenen Ergebnissen geführt
haben. Im Erörterungstermin vertrat der Vorhabensträger noch die
Auffassung, dass es durch den Bau des JWP zu einer Verbesserung
der Verhältnisse am WRG Anleger kommen würde. Auch dies war
gutachterlich nachgewiesen.
Daraus ergibt sich nach unserer Auffassung, dass uns diese Unterlagen
in vollem Umfang vorgelegt werden müssen. Ferner ist uns nach
Zusendung der Unterlagen ein ausreichendes Zeitfenster vorzuhalten,
in welchem wir zu diesen Unterlagen Stellung nehmen können.

Wie Sie sicherlich wissen, ist von uns bereits ein Anwalt beauftragt
worden. Dieser befasst sich seit einigen Monaten intensiv mit den
vorliegenden Antragunterlagen JWP und die bisherigen Änderungs-
anträge I bis III. Aus Kostengründen ist uns sehr daran gelegen,
dass uns alle Planänderungen und die dazugehörigen Gutachten/
Studien usw. schnellstmöglich zugeleitet werden, damit Doppelar-
beiten möglichst vermieden werden können.


Im Auftrag der
Bürgerinitiative „Bürger gegen den JadeWeserPort“ und der
Wählergruppe BASU

Mit freundlichen Grüßen



Joachim Tjaden
Ratsherr BASU-Wilhelmshaven

P.S.
Wir weisen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass nicht alle
BASU-Mitglieder Gegner des JadeWeserPorts sind. Wie Herr
Hirche am 16. November 2006 in seinem Vortrag über das
Projekt "Kulturwelterbe Wattenmeer" in der Volkshochschule
Wilhelmshaven betonte, sollte man immer beide Seiten
betrachten, wenn
man sich ein "objektives" Urteil bilden
möchte...und so hält
es die BASU auch weiterhin!
Das BASU-Portal ist ein Bürger für Bürger Portal!
_____________________________________________________

>PRESSEMITTEILUNG:
Aktenzeichen: BASU-wsd-pm-001-316
Datum: 02.01.2007
Pressemitteilung [Download] mit der Bitte um Veröffentlichung:
[DOWNLOAD_BASU_PRESSE_MITTEILUNG]

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>Download Bereich >BASU
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