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EWE bleibt „knallhart“ und verliert künftig im Zehnerpack weiter
10|03|2011



Abwarten und Verzögern scheint die Devise von Dr. Werner Brinker und damit auch dem EWE-Konzern zu sein. Dass sich diese Haltung negativ auf das Kundenverhalten auswirken könnte, scheint man bis zu einem gewissen Grad einkalkulieren zu wollen.

Auftaktverhandlung in Wittmund mit klarer Richtung

Am Mittwoch, 9. März wurden vor dem Amtsgericht Wittmund die ersten 9 EWE-Rückzahlungsklagen verhandelt. Die Anwälte Jacobs und Reshöft vertraten die Kläger. Amtsgerichtsdirektor Brack ging zweimal in aller Ruhe die strittigen Fragen durch und war trotzdem nach einer Stunde, 40 Minuten vor der Zeit, mit allen mündlichen Verhandlungen fertig. Obwohl EWE mit eilig nachgereichten Urteilen und Schriftsatzergänzungen immer so tut als ob: Es gibt laut Brack „wenig Neues“, die Sache ist „im Großen und Ganzen durch“.

Der BGH hat Juli 2010 festgestellt, dass die von EWE verwendete Preisänderungsklausel in sogenannten „Sonderverträgen“, unter die bei EWE 85% aller Gaskunden fallen, seit 2007 „unwirksam“ ist. Die Klausel ist nicht hinreichend klar und verständlich und benachteiligt die Kunden unangemessen. Die Preiserhöhungen 2008 und 2009 sind damit ebenfalls unwirksam. EWE hat die Erhöhungen also zu Unrecht kassiert, juristisch „ohne Rechtsgrund erlangt“. Sie ist wegen „ungerechtfertigter Bereicherung“ [§ 812 BGB] zur „Herausgabe“, sprich Rückzahlung, verpflichtet.
 
Alles, was EWE durch ihre hochbezahlten Anwälte von Clifford & Chance in immer gleichen Schriftsätzen auf über 25 Seiten vortragen lässt, hat sich durch das BGH-Urteil vom letzten Jahr im Grunde schon erledigt. Widerspruchslose Zahlung bedeutet laut BGH nicht, dass Preiserhöhungen automatisch akzeptiert sind, jedenfalls nicht, wenn sich die AGB als unrechtmäßig erweisen. Außerdem hat EWE die Kunden mit dem Versprechen auf Gleichbehandlung seit 2005 ausdrücklich von eigenen Widersprüchen und Klagen abgehalten, hat bereits das Amtsgericht Aurich zutreffend festgestellt, so Richter Brack.

Wenn die Kunden Forderungen für länger zurückliegende Zeiträume gelten machen würden, könnten sich die Gerichte ja notfalls Gedanken über eine Art „Ersatzpreisklausel“ für EWE und über eine angemessene Preiserhöhung für diesen Zeitraum machen. Aber in den aktuellen Prozessen gehe es nur um Rückforderungen für 15 Monate, die auch nur 1 ½ Jahre zurückliegen. Das werfe EWE bei zuletzt 200 Mio. € Jahresgewinn wirtschaftlich nicht um, so Richter Brack. EWE hätte auch die Zeichen der Zeit verstehen können: Landgericht und Oberlandesgericht in Oldenburg hatten die Preisänderungsklausel der EWE 2007 und 2008 bereits beanstandet. EWE hätte die Klausel also ändern können. Wenn EWE das nicht getan habe, müssen die Gerichte ihr jetzt nicht mit einer Ersatzklausel nachhelfen. Wenn die Gerichte jedem Unternehmen aus der Patsche helfen würden, dessen AGB sich als ungültig erweisen, könnten sich die Unternehmen risikolos die abenteuerlichsten AGBs zu Lasten der Kunden ausdenken.
 
Nach diesem Vortrag hätte EWE eigentlich froh sein müssen, dass Richter Brack überhaupt noch einen Vergleichsvorschlag machte, um einen Strich unter alle Verfahren zu ziehen, wie er sagte.

EWE solle 75% der Rückforderung und 100% der Prozesskosten tragen.

Die EWE-Anwältin lehnte ab. „EWE ist knallhart“, sagte sie wörtlich. Knallhart und dumm.

Das meinte auch Klägeranwalt Reshöft später: EWE sehe tatenlos einer epedemieartigen Ausdehnung der Klagewelle zu! Die Amtsgerichte würden die eingehenden Klagen jetzt schon im Zehnerpack nach einzelnen Anwälten sortieren! Vor einer überfälligen „Nachbesserung“ des Scherf-Angebots, die eigentlich nur auf 100%ige Rückzahlung hinauslaufen kann, jetzt wieder, womöglich monatelang, auf ein OLG-Urteil warten, von dem überhaupt nichts anderes zu erwarten ist, als dass die Rückzahlungsansprüche der Kunden für 2008/2009 gemäß BGH-Urteil bestätigt werden, bezeichnete er schlicht als „Unfug“.

 
So kommt es denn auch in Wittmund am 30. März um 10:00 Uhr, wenn Amtsgerichtsdirektor Brack seine 9 Urteile verkünden wird, wie es bei der sturen Haltung der EWE kommen muss. Richter Brack wird allen Klagen gegen EWE stattgeben, wie er sagte. Die Richtung sei klar, das hätten die Beteiligten, das Publikum und die Presse ja mitgekriegt. Zwar sei das Amtsgericht nicht an das BGH-Urteil gebunden, aber es gehe auch um Rechtssicherheit.

Kunden und Kläger wird es freuen, dass sie ihrer Sache immer sicherer sein können.

Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
www.bezahlbare-energie.de


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