Bild: GRUPPO635.com | hufenbach


UMZU













VERMISCHTES






WETTER



Mixt "NGO´s"













PARTEIEN



Bild: GRUPPO635.com | hufenbach





Bild: GRUPPO635.com | hufenbach
   
Seit 24-03-2022 online:

FOTO: Hufenbach
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

Beschwersde Rammarbeiten JWP an Sonntagen
14|02|2009



Es soll eine Genehmigung geben, die es erlaubt, dass die Ramme am entstehenden Containerhafen an 7 Tagen in der Woche von 7.00 Uhr bis 20:00 Uhr arbeiten und Lärm verbreiten darf.

An
Nds. Ministerium für Soziales, Finanzen
Postfach 141
30001 Hannover

- Meine Beschwerde bezüglich Rammarbeiten JWP an Sonntagen vom 06.01.2009
- Ihr Antwort vom 10.02.2009

Sehr geehrter Herr Hagedorn!

Das für den Einsatz von Beschäftigten zur Ausführung von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen eine Genehmigung nach dem Arbeitszeitgesetz erforderlich ist, bringt das Innenministerium dazu, das Ministerium für Soziales mit der Antwort zu betrauen. 

Meine Beschwerde richtete sich jedoch nicht gegen den Einsatz von Mitarbeitern an Sonntagen, sondern gegen die eigentlichen Tätigkeiten im Rahmen dieser Arbeit. Trotzdem freue ich mich über ihre, mit dem MI abgestimmte Antwort.

Wie Sie richtig ausführen ist das Immissionsschutzrecht oder das Feiertagsrecht nicht damit erfüllt, dass eine Arbeitsgenehmigung nach dem ArbZG erteilt wurde.

Der § 4 Abs.1 NFeiertagsG regelt eindeutig, dass Arbeiten, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, verboten sind.
 
Ausgenommen sind nach § 4 Abs. 2 NFeiertagsG diejenigen Handlungen die nach Bundes- oder Landesrecht zugelassen sind oder im NFeiertagsG selbst genannt sind. Dazu zählen die Rammarbeiten am JadeWeserPort nicht.

Auch wenn Sie das Arbeitszeitgesetz [ArbZG] als eine Norm ansehen, die in § 10 verschiedene Handlungen oder Arbeiten zulässt, sofern diese nicht an Werktagen vorgenommen werden können, betrifft dies nicht die Arbeiten am JadeWeserPort und sind nicht von dem in § 4 Abs. 1 NFeiertagsG enthaltenen Verbot freigestellt. 

Sie Begründen Ihre Gegenteilige Ansicht damit, dass hierzu Arbeiten gehören, z.B. solche zur Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen [vgl. §10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG]

Dieses trifft auf die Aufspülarbeiten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten des Hafens nicht zu. Diese bedürfen nicht einer kontinuierlichen Fortführung und unterliegen daher den Beschränkungen des § 4 Abs. 1 NFeiertagsG.

Das Gelingen des Vorhabens ist auf keinen Fall davon abhängig, dass an Sonntagen gerammt wird. Hierzu einige, nicht vollständige, Begründungen meiner Auffassung:

Es werden am JWP Aufspülarbeiten durchgeführt, welche von den nötigen Rammarbeiten begleitet werden müssen. In den zurückliegenden Monaten seit Baubeginn des JWP wurden Rammarbeiten jedoch nur extrem selten an Werktagen, und wesentlich häufiger an Wochenenden, bzw. Sonntags durchgeführt. 

Es ist nicht erforderlich, dass unmittelbar nach Erreichen eines bestimmten Aufspülniveaus auch die Spundwand gerammt wird. Dies kann sehr deutlich aus einen gleichartigen Projekt an der Weser in Bremerhaven ermittelt werden. Hier wurden Rammarbeiten am gesamten Wochenende und über die gesamte Bauzeit ausgeschlossen/verboten.

Vollkommen Problemfrei haben die ausführenden Firmen hier die Arbeiten so koordinieren können, dass keinerlei Probleme entstanden sind.

In Wilhelmshaven ist das tatsächlich anders. Das liegt aber nicht daran, dass kontinuierliche Arbeitsabläufe eine Sonntagsrammung erforderlich machen, sondern hat vollkommen andere Gründe:
- Parallel stattfindende Rammarbeiten an einem nahe gelegenen Kraftwerkneubau, die nur an Werktagen durchgeführt werden, schöpfen sicherlich mindestens das gesamte Lärmkontingent aus, was bei zusätzlichen Rammarbeiten am JWP zu einer Überschreitung der Lärmwerte führen würde.
 
- Es ist weiter zu vermuten, dass die Planer des JWP durch eine sehr späte Vergabe der Arbeiten, welche auf ihre eigenen Fehler zurückzuführen ist, nicht über die nötigen Fachkräfte und Maschinen an Werktagen verfügen können, und damit an die Wochenenden/Sonntage ausweichen müssen.

Vollkommen Problemfrei könnten die kontinuierlichen Arbeiten am JWP, wenn es denn an der Jade andere Arbeitsqualitäten geben sollte, als an der Weser, könnte die Arbeit so organisiert werden, dass die Sonntage nur zu Spülarbeiten genutzt werden, Rammungen dann an Werktagen erfolgen. Da ich jedoch davon ausgehe, dass die von mir oben angegebenen Gründe zu den Sonntagsrammungen führen, kann ich an dieser Stelle darauf verzichten über eventuelle Schwächen im Management der JWP-R zu spekulieren.
 
Richtig ist Ihre Ausführung, dass das ArbZG auch über den § 10 hinaus die Zulassung von Arbeiten durch behördliche Entscheidung vorsieht, und die zuständige Behörde die unterschiedlichen privaten, betrieblichen und öffentlichen Interessen abzuwägen hat.

Das GAA macht dies auch, was aber lediglich den Einsatz von Mitarbeitern, nicht aber gleichzeitig die Genehmigung der eigentlichen Tätigkeit, wie lärmende Tätigkeiten an Sonntagen, betrifft, wie mir das zuständige GAA auch so mitgeteilt hat.

Die verfassungsmäßig verankerte institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe wird damit nicht angetastet.

Weiter führen Sie an, dass auch betriebliche Gründe zu würdigen sind und die große Bedeutung des zügigen Ausbaus des Hafens für die wirtschaftliche Entwicklung Norddeutschlands insbesondere für die strukturschwache Region um Wilhelmshaven zu beachten sind. 

Dieser Meinung kann ich auf keinen Fall folgen:
Um nicht an Sonntagen Rammen zu müssen, müssten die Arbeiten am JWP lediglich um einen einzigen Tag beschleunigt, oder um zwei Tage verzögert werden, und könnte damit sogar die gesamten Wochenenden Rammfrei gestalten, was für eine funktionierende Baustellenleitung problemlos machbar ist.

Der zügige Ausbau des JWP kann auch nicht als Begründung geltend gemacht werden, da:
Der ursprüngliche Fertigstellungstermin für das Jahr 2006 vorgesehen war, was nach Gutachtermeinung der späteste Termin sein sollte zu welchem dieser Hafen überhaupt noch einen Sinn/Erfolg haben würde.

Nimmt man an, dass ca. jeder dritte Sonntag für Rammarbeiten eingeplant ist, sich die Bauzeit [4 Jahre] lediglich um ca. drei Monate bezögern würde. Rechnet man die reine Bauzeit in welcher Rammungen nötig sind, lediglich um eine Woche. Da nach Aussage des Geschäftsführers der JWP-R, Herrn Kluth, die Arbeiten am JWP jedoch auf Grund der extrem günstigen Wetterverhältnisse zügiger vorangehen, als geplant, ist diese Woche schon längst eingespart.

Zuständig für eine tatsächliche Genehmigung lärmintensiver Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist beim Projekt JWP die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest [WSD] in Aurich. Da Sie in Ihrem Schreiben diese Stelle nicht abgeführt haben, kann ich davon ausgehen, dass auch Sie wissen, dass die WSD eine solche Genehmigung nicht erteilt hat.

Dies belegen auch die Ausführungen der WSD, welche auf meine Anfrage lediglich darauf verweisen konnte, dass derartige Arbeiten – angeblich – keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen haben. Durch Aussparen einer präzisen Regelung der Arbeitszeiten, wie im PFB zum CT IV in Bremerhaven von der WSD gemacht, für lärmintensive Arbeiten am JWP hat die WSD damit die gesetzlichen Bestimmungen [Sonntagsruhe usw.] als Grundlage ihrer Entscheidung [Planfeststellungsbeschluss] gemacht.

Auch die von Ihnen angeführten wirtschaftlichen Interessen können in keinem Fall herangezogen werden. Mehrfach habe ich vergeblich versucht vom Vorhabensträger, dem Land Niedersachsen, Antworten auf die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Containerhafens JWP zu erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Terminals in Bremerhaven für das Land Bremen einen jährlichen Verlust von weit über 100 Mio. Euro bedeuten, dürften sich in Niedersachsen ähnliche Verhältnisse einstellen und eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sein. Natürlich könnten Sie nun das Argument der Arbeitsplätze anführen, welches jedoch auch sehr leicht zu entkräften ist. Hier jedoch darauf einzugehen, wie viele Arbeitsplätze in Europa, also auch in Deutschland, dadurch verloren gehen, dass der Steuerzahler den Transport von preiswerten Gütern aus z.B. Asien, über den Bau von Containerhäfen subventioniert, und damit die Verlagerung der Produktionen von Deutschland ins asiatische Ausland fördert, und zudem auch noch die Ausbeutung von Arbeitskräften in Asien unterstützt, dürfte etwas zu weit führen.
 
Selbst die sehr einfach zu beantwortende Frage, welchen Anteil Güter für- und aus Deutschland am Containerumschlag haben, konnte das MW nicht beantworten.

Aber Sie könnten mir natürlich eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung des JWP zukommen lassen, aus welchen die genauen Baukosten, die Kosten für den nötigen Ausbau der Hinterlandanbindung, die jährlichen Unterhaltungskosten und die tatsächlichen Einnahmen hervorgehen. Über eine solche Rechnung, wenn diese denn positiv ist, würde sich sicherlich auch das Land Bremen sehr freuen.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen leider in keinem entscheidenden Punkt eine positivere Bewertung mitteilen kann und weiter davon ausgehe, dass die Rammarbeiten an Sonntagen gesetzeswidrig stattfinden.

An dieser Stelle möchte ich auf mein weiteres Schreiben, welches Ihnen sicherlich auch zur Bearbeitung übergeben wurde, verweisen, in welchem ich die Ergebnisse der Lärmmessungen während der Rammarbeiten angefordert habe.

Für eine Antwort auf mein heutiges Schreiben werden Sie sicherlich wieder eine Abstimmung mit dem MI vornehmen, so dass ich auf eine Zusendung an das MI verzichten kann.

Mit freundlichen Grüßen



Joachim Tjaden
Fraktionsvorsitzender BASU-Wilhelmshaven
Gruppensprecher BASU / Tholen

Links:
07|01|09 Rammarbeiten: 3
15|12|08 Rammarbeiten JWP 2
05|09|06 Rennstrecke Flutstrasse
20|08|08 LKW Lärm Voslapp
10|07|08 Abschwung am Boden angekommen
11|06|08 Milliarden Löcher trotz Containerhäfen
19|05|08 Adam: 90.000 Euro
18|0408 Bau-Selbst-Entzug
07|04|08 EWS ohne Zukunft?
www.JUSOS-WILHELMSHAVEN.de
_____________________________________________________

Offener Brief:
Aktenzeichen: BASU/Tholen-NI-001-419
Datum: 12|02|2009
Download Offener Brief:
PM: Beschwerde Rammarbeiten JWP an Sonntagen vom 06.01.2009
_____________________________________________________

Sonstige
THEMENFOTOS fordern Sie bitte hier an:
GRUPPO|635: www.GRUPPO635.com
Mail: INPUT@GRUPPO635.com
_____________________________________________________
Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |

Leserbriefe |

Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |
Leserbriefe | Newsletter |

Wilhelmshavener Momente

Bild: GRUPPO635.com | hufenbach

Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



Wenn Sie auch ihre ganz persönlichen Momente auf dem Bürgerportal Wilhelmshaven veröffentlichen möchten, senden Sie ihre Bilder an:
redaktion@buerger-whv.de
Vielen Dank!

Archiv:
Archiv | Wilhelmshavener Momente
nach oben