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AKW Krümmel darf wieder ans Netz
20|06|2009



Das AKW Krümmel [Eigentümer: E.ON [50 Prozent], Vattenfall [50 Prozent]. Voraussichtliche Abschaltung bei störungsfreiem Betrieb etwa Oktober 2015 [Bildquelle: Wikipedia]

Antwort von:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Jugend und Senioren
Postfach 70 61  |  24170 Kiel

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Atomaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel heute die Zustimmung zum Wiederanfahren erteilt. Mit Postkarten und E-Mails haben besorgte Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen vorab die Rechtmäßigkeit einer solchen Entscheidung der Atomaufsichtsbehörde in Frage gestellt. Dazu möchte ich Ihnen folgendes erläutern:
 

Mit der atomrechtlichen Dauerbetriebsgenehmigung aus dem Jahr 1988 hat die Betreibergesellschaft das Recht auf Betrieb des Kernkraftwerks erhalten. Wenn alle Mängel im Kernkraftwerk Krümmel behoben sind, hat die Betreibergesellschaft einen Rechtsanspruch auf Wiederinbetriebnahme des Reaktors.
 
Vor diesem Hintergrund hat die Atomaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein in den letzten beiden Jahren unter Einschaltung zahlreicher externer Sachverständiger die Arbeiten von Vattenfall zur Beseitigung der Mängel fortlaufend intensiv überwacht und kontrolliert. Die Atomaufsicht hat dabei zum Schutz der Bevölkerung strengste Maßstäbe angesetzt. Dies betrifft sowohl die Abarbeitung der durch den Störfall verursachten Mängel als auch die Armaturensanierung und die Erneuerung der fehlerhaften Dübelverbindungen. Der zuständige Fachausschuss der Reaktorsicherheitskommission hat aktuell bestätigt, dass die von der Atomaufsicht Schleswig-Holstein durchgesetzte Armaturensanierung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Bei den Dübeln wurde die Ausdehnung der Überprüfung auf sämtliche Typen von Schwerlastdübeln durchgesetzt. Inzwischen ist dieser Prüfumfang aus Schleswig-Holstein bundesweiter Standard.
 
Die Atomaufsicht hat auch die Frage des Terrorschutzes noch einmal gründlich überprüft. Dazu ist eine aktuelle Einschätzung des Bundesinnenministers eingeholt worden, der gegenüber der Atomaufsicht schriftlich erklärt hat, dass es „nach der aktuellen Lagebewertung des BKA keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefahr durch Anschläge mittels Luftfahrzeugen gegenüber dem Jahr 2002 erhöht hat.“

Im Jahr 2002 hat der Bundesgesetzgeber in Kenntnis der Sicherheitslage sich nicht für eine sofortige Stilllegung älterer Kernkraftwerke entschieden. Diese gesetzgeberische Entscheidung kann nicht von der Exekutive im Wege des Verwaltungsvollzugs umgangen werden. Vor diesem Hintergrund ist für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein keine Grundlage für ein Versagen der Zustimmung zum Wiederanfahren gegeben.

 
Die Erkrankung von Kindern an Leukämie in der Elbmarsch ist erschreckend. Das Land Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren mit großem Aufwand umfangreiche Anstrengungen zur Aufklärung der Ursachen des Leukämieclusters unternommen. Es bleibt außerordentlich unbefriedigend und beunruhigend, dass trotz dieser intensiven Nachforschungen bisher keine Ursachen gefunden werden konnten. Das Kieler Sozialministerium hat deshalb in den letzten beiden Jahren mit hochrangigen medizinisch-wissenschaftlichen Experten einen neuen Forschungsansatz verfolgt und konkrete Vorhaben auf den Weg gebracht.

Mit einer Studie über „virusinduzierte Leukämogenese im Kindesalter“ konnte die Hypothese, dass Viren Leukämie bei Kindern auslösen und damit für das Elbmarschcluster verantwortlich sein könnten, nicht bestätigt werden. Aktuell wird auf Vorschlag des Kieler Sozialministeriums vom Bundesumweltministerium ein weiteres Projekt gefördert, bei dem genetische Auffälligkeiten bei den an Leukämie erkrankten Kindern mit Hilfe von molekulargenetischen Methoden untersucht werden. Ziel ist es, die biologischen Mechanismen der Leukämieentstehung zu verstehen, um Erklärungen für das Auftreten des Clusters in der Elbmarsch zu finden. Schleswig-Holstein fordert außerdem die Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes zur Ursachenforschung kindlicher Leukämien durch das Bundesforschungsministerium.
 
Die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein hat mit größter Sorgfalt und umfassend die Beseitigung der Mängel überwacht und dabei zahlreiche Änderungen durchgesetzt. Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage ist nach Abschluss dieser Arbeiten die Zustimmung zum Wiederanfahren zu erteilen.
 
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Wolfgang Cloosters
Leiter der Abteilung
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

Anm. d. Redaktion:
Vorangegangen war folgende Anfrage:
02|06|2009

Sehr geehrte Frau Dr. Trauernicht!

Ihr Ministerium soll in diesen Tagen ueber den Antrag des Stromkonzerns Vattenfall entscheiden, das Atomkraftwerk Kruemmel wieder in Betrieb zu nehmen. Seit dem verheerenden Brand Ende Juni 2007 steht dieses AKW still.

Eine Wiederinbetriebnahme des Reaktors in Kruemmel halte ich fuer rechtswidrig. Daher bitte ich Sie dringlich, dem Antrag nicht stattzugeben. 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem 'Kalkar-Urteil' 1978 strenge Vorgaben fuer Atomanlagen gemacht. Danach duerfen diese nur betrieben werden, wenn sie 
1. stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und
2. gegen alle vorstellbaren Unfaelle gesichert sind.

Beim AKW Kruemmel ist beides nicht der Fall. 

Das AKW Kruemmel gehoert nachweislich zu den unsichersten der Republik. Es entspricht trotz der durchgefuehrten Reparaturen in puncto Sicherheit nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es ist nicht gegen den Absturz von groesseren Flugzeugen geschuetzt. Die Entsorgung des Atommuells ist weiterhin voellig ungeloest. Immer mehr Kinder im Umkreis des Kraftwerks erkranken an Leukaemie. Als Neubau wuerde dieser Reaktor niemals mehr eine Genehmigung bekommen. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat fuer einen solchen Fall schon 1985 im 'Wyhl-Urteil' klargestellt, dass die Betriebsgenehmigung fuer ein Atomkraftwerk widerrufen werden kann. 

Ich fordere Sie auf, der Rechtsprechung der hoechsten Gerichte folgend die Genehmigung fuer die Wiederinbetriebnahme des AKW Kruemmel zu verweigern. 

Mit freundlichen Gruessen
wolf-dietrich hufenbach


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17|06|2009: Verschwiegene Risiken: Terrorziel Atomkraftwerk
AKW Brunsbüttel
EWS
23|07|08 Asse 2 alle überrascht
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Atomkraft ist lebensgefährlich
08|07|2008: Notstand beim Atommüll - Frontal 21
05|02|2008: Gefährliches Uran - Frontal 21
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