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Meeresschutzorganisationen wenden sich gegen Privatisierung der Hochsee
11|12|2012



Wir sollten schon überlegen, wie wir die Welt unseren Nachfahren hinterlassen wollen - privatisiert oder viel Natur in Händen des Gemeinwohls.

UN-Seerechtskonvention erhalten und stärken

Am 10. Dezember 2012, jährte sich zum dreißigsten Male die Unterzeichnung der „United Nations Convention on the Law of the Sea” [UNCLOS]. Die UN-Seerechtskonvention ist eines der für die Entwicklungs- und Umweltpolitik bedeutendsten internationalen Übereinkommen. Aus diesem Anlass hat am 8. Dezember 2012 in Bremen eine überregionale Tagung stattgefunden, auf der die Teilnehmenden über den Einfluss der UN-Konvention auf die Meerespolitik diskutierten.

Mit dieser Presseerklärung möchten die an der Tagung beteiligten und unterzeichnenden Organisationen für eine Reform der UN-Seerechtskonvention eintreten, die den Grundsatz, die  Meere seien das „gemeinsame Erbe der Menschheit”, fortschreibt und die die Rolle internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft im Meeresschutz stärkt.

Die United Nations Convention on the Law of the Sea hat mit ihrem Inkrafttreten eine ganze Reihe internationaler Streitfragen auf See geklärt bzw. die Grundlagen dazu geschaffen. In den 1970er Jahren verhandelt und 1982 verabschiedet, gilt UNCLOS als die entscheidende vertragliche Basis für die Meerespolitik. Die Konvention regelt die Grenzen auf See, gibt die Nutzungsbedingungen für die Ressourcen des Meeresbodens in internationalen Gewässern vor, verlangt Umweltschutzmaßnahmen und kooperative Ansätze in der Fischerei. Grundlage des UN-Übereinkommens ist der unter anderem auf Elisabeth Mann Borgese zurückgehende Gedanke, dass die Meere das gemeinsame Erbe der Menschheit sind – ein Gemeingut, dessen Reichtümer global gerecht zu verteilen und nachhaltig zu nutzen sind. Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung bewertet dies so: „Die UN-Seerechtskonvention ist mit ihrem Verständnis von globaler Kooperation immer noch allen anderen internationalen Abkommen weit voraus. Die Ozeane als ein Gemeingut zu betrachten, das gerecht und nachhaltig von Nord und Süd gemeinsam verwaltet wird, mit eigens dafür geschaffenen Institutionen, war und ist wegweisend.“

Die heute zunehmend intensivere Nutzung der Meere ebenso wie die globale Verknappung der Ressourcen sorgen dafür, dass die Grundsätze der Seerechtskonvention immer häufiger in Frage gestellt werden. Im Rahmen der Globalisierung nimmt der Stellenwert der Meerespolitik beständig zu und an vielen Orten hat ein Goldrausch eingesetzt. Ressourcenförderung im Meer, Energiegewinnung vor den Küsten und die Erschließung neuer Fischgründe führen zu Konflikten um Seegrenzen und Nutzungsrechte. Eine Überarbeitung des Vertragswerks in bestimmten Bereichen scheint deshalb durchaus notwendig geworden zu sein. Es stellen sich eine Reihe konkreter Probleme, die es zu lösen gilt, wie die Kontrolle der Tiefseefischerei, die Einrichtung von Schutzgebieten auf Hoher See oder den Schutz der Kleinfischerei und ihres Beitrags zur Ernährungssicherheit. In Hinsicht auf diese Situation führt Kai Kaschinski von Fair Oceans aus: „Wir halten es für falsch, die Grundsätze der UN-Seerechtskonvention, insbesondere den, der die Meere als Gemeingut festschreibt, in Frage zu stellen. Reformen sind notwendig, aber diese sollten auf der Konvention aufbauen und ihren Ansatz stärken. Eine Privatisierung der Meere weist in die falsche Richtung und wird Fehlentwicklungen nur bestärken.“

„Angesichts der fortschreitenden Industrialisierung der Meere ist jetzt die Zeit, um internationale Regelungen zu vereinbaren, die verhindern, dass auf See die gleichen Fehler gemacht werden wie es an Land geschehen ist. Die Förderung von Ressourcen im Meer darf auf keinen Fall zu einem Wettrennen werden, das die Schnellsten und Hemmungslosesten für sich entscheiden“, so Onno Groß von Deepwave. Insbesondere für den Erhalt Tiefsee ist es notwendig, zunächst das Wissen über die Ökologie der Meeresgebiete und die Konsequenzen möglicher Eingriffe soweit zu vervollständigen, dass die Folgen einschätzbar werden. Das gleiche gilt aber auch für die Offshore-Projekte in den Küstengewässern. Soziale und ökologische Auswirkungen dürfen den wirtschaftlichen Interessen nicht untergeordnet werden. Zur Zeit versuchen mehr und mehr Staaten, ihre Ausschließlichen Wirtschaftszonen, in denen sie eigenständig die Förderrechte verwalten dürfen, per Antrag bei der zuständigen UN-Einrichtung zu erweitern. „Küstengemeinden, Zivilgesellschaft und internationale Organisationen müssen in die politischen Prozesse zur Neugestaltung der Meere einbezogen werden. Unter nationaler Oberhoheit Fakten zu schaffen, widerspricht nicht nur der UN-Seerechtskonvention, sondern ebenso vielen anderen Abkommen. Weitaus sinnvoller wäre es, den Ressourcenverbrauch zu drosseln und im Sinne der Seerechtskonvention über eine gerechte Verteilung der Meeresschätze nachzudenken, um künftige Konflikte zu vermeiden und einen umfassenden Schutz der Meere zu gewährleisten“, unterstreicht Burkhard Ilschner für die Redaktion der Zeitschrift WATERKANT.

Quelle: WATERKANT

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