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VW: Entschädigung von Verbrauchern weiter offen
11|12|2015



Der ramponierte Volkswagen-Konzern tut sich schwer mit der Wahrheit zur Aufklärung.

+++ vzbv fordert weiterhin Transparenz und Schadensfreiheit für Verbraucher +++ Verbraucher können Verkaufsprospekten nicht vertrauen +++ V,W will am 16. Dezember 2015 zu Verbraucheraufklärung informieren +++

Der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] hat sich am Mittwoch mit Thomas Steg, dem Generalbevollmächtigten von Volkswagen getroffen, um offene Fragen zum Abgas- und CO2-Skandal zu klären. Bei dem Treffen machte der vzbv die Erwartungen der Verbraucher an VW deutlich.

"Deutsche und europäische Verbraucher sind seit Wochen im Ungewissen, was durch die Manipulationen auf sie zukommt. Wir erwarten von VW proaktive und transparente Informationen aller Kunden. Verbraucher erwarten zu Recht, dass VW endlich aufklärt, wie der Rückruf abgewickelt wird und wie der Konzern weitere Ansprüche der Verbraucher entschädigen wird. Insbesondere ein möglicher Wertverlust des Autos oder auch ein Mehrverbrauch nach Umrüstung darf nicht zu Lasten der Verbraucher gehen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die Kommunikation durch den VW-Konzern dürfe nicht zur Verwirrung der Verbraucher beitragen. Anstelle einer komplizierten Lösung, wie dem Verzicht auf die Einrede bei Verjährung über die Händler, solle VW klar zusichern selber als Konzern alle Folgeschäden zu übernehmen.

Klarheit und Wahrheit im Automarkt
"Dass weniger Autos von falschen CO2-Angaben betroffen sind als ursprünglich angenommen, bedeutet nicht, dass der Skandal beendet ist. Verbraucher können sich offenkundig nicht auf  Angaben der Hersteller  verlassen. Abweichungen von bis zu 40 Prozent bei realistischem Fahrverhalten im Vergleich zu Angaben beim Kraftstoffverbrauch beziehungsweise dem CO2-Ausstoß in Verkaufsprospekten sind nicht akzeptabel. Die Bundesregierung muss handeln und diesen Missstand auf dem Automarkt beheben", sagt Klaus Müller. Klarheit und Wahrheit müsse auch im Autobereich gelten.

VW wird nach der Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt [KBA] betroffene Kunden anschreiben. Mit den Briefen können Verbraucher ab Ende Januar 2016 rechnen. Genaueres will der VW-Generalbevollmächtigte zuvor am 16. Dezember im Rechts- und Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages darlegen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband


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