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Basiskonto kommt!
17|06|2016



Endlich könnte jedermann am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können.

Verbraucher erhalten Rechtsanspruch auf ein Girokonto

- vzbv: Ein Erfolg für den Verbraucherschutz!

- Kreditinstitute müssen Verbrauchern passende und kostengünstige Kontomodelle anbieten.

- Kreditwirtschaft soll bestehende und oft zu teure Jedermann-Konten in Basiskonten umwandeln.


Ein Ab dem 19. Juni 2016 haben Verbraucherinnen und Verbraucher einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto mit Mindestfunktionen – das Basiskonto. Das sieht das neue Zahlungskontengesetz [ZKG] vor, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Girokonten sind Voraussetzung dafür, um am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben zu können. "Wir haben uns jahrelang dafür eingesetzt, dass allen Verbrauchern ein Basiskonto zur Verfügung steht. Das ist ein guter Tag für Verbraucher", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Nach vielen Jahren ist es endlich soweit. Verbraucher erhalten einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. "Das ist ein guter Tag für Verbraucher. Die Kreditwirtschaft ist nun in der Verantwortung, ihre bisherigen oft zu teuren Jedermann-Konten in Basiskonten umzuwandeln", appelliert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands [vzbv].

Aus Sicht des vzbv positiv:

Kreditinstitute müssen Verbrauchern künftig dem Nutzerverhalten entsprechend passende Kontomodelle anbieten. So sind beispielsweise Online-Kontomodelle meist preisgünstiger im Vergleich zu herkömmlichen Konten. Das bedeutet zum Beispiel, onlineaffinen Verbrauchern wäre ein günstigeres Online-Konto anzubieten. Umgekehrt dürfte Verbrauchern, die das Internet kaum nutzen, kein reines Online-Konto angeboten werden, dass dann bei Buchungen in der Bank vor Ort besonders teuer wäre. Zudem dürfen Basiskonten nicht mehr kosten als andere marktübliche Kontomodelle. "Das Basiskonto muss dem individuellen Nutzerverhalten der Verbraucher entsprechen, um so die Kosten niedrig zu halten", so Klaus Müller.

Jedermann-Konto muss in Basiskonto umgewandelt werden

Die Leistungen des Basiskontos sind gesetzlich klar definiert. Dieses hohe Verbraucherschutzniveau sollte jedoch nicht nur Neukunden zugutekommen. Millionen Verbraucher verfügen derzeit über ein "Jedermann-Konto". Auch sie sollten von den neuen gesetzlichen Regelungen profitieren. Deshalb sollten Banken und Sparkassen diese Konten bei Bedarf in Basiskonten umwandeln.
Basiskonto für Flüchtlinge

Zudem fordert der vzbv den Gesetzgeber auf, auch für Flüchtlinge Rechtssicherheit herzustellen. Da diese Menschen häufig über keine gültigen Ausweispapiere verfügen, ist derzeit unklar, welche Papiere künftig für die Einrichtung eines Kontos ausreichend sein werden. Der vzbv fordert deshalb, das Bundesinnenministerium müsse zeitnah einen Vorschlag machen, wie die Prüfung der Identifikation von Flüchtlingen ausgestaltet wird, damit diese Menschen ein Basiskonto eröffnen können. "Die derzeitige unklare Rechtslage erschwert es schätzungsweise 450.000 Flüchtlingen ein Basiskonto zu eröffnen. Ein Konto ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration", so Müller.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Hintergrund:
Girokonto für Jedermann – freiwillige Selbstverpflichtung: Seit 1995 gab es in Deutschland eine freiwillige Selbstverpflichtung für ein Girokonto für Jedermann vom Zentralen Kreditausschuss [ZKA] – heute die Deutsche Kreditwirtschaft [DK]. Die Selbstverpflichtung bezieht sich auf Girokonten auf Guthabenbasis, bei denen also keine Überziehung zulässig war. Mit der Selbstverpflichtung wurde ein damals vom Gesetzgeber geplantes allgemeines Recht für Jedermann auf ein Girokonto verhindert. Allerdings hat die Selbstverpflichtung nicht zur Durchsetzung von Konten für Jedermann geführt: Wirtschaftlich uninteressante Verbraucher konnten abgelehnt werden, viele Verbraucher blieben ohne Konto. Überdies waren die Konten teurer als andere Konten.

Basiskonto – Rechtsanspruch plus verbraucherschützende Regeln für ein Konto:
Ab dem 18. Juni 2016 gilt für alle Verbraucher, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz, ein Rechtsanspruch auf Führung eines Basiskontos bei allen Kreditinstituten, also Sparkassen, Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Die Leistungen des Basiskontos sind gesetzlich klar definiert, wie Barein- und -auszahlungen sowie Geldtransfers wie Lastschriften-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäfte.




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