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Verpackungsgesetz durchgefallen
18|02|2017



Anstatt Umverpackkungen zu beschränken, werden z. B. wegen dem Hygienegesetz sogar noch mehr produziert.

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung von Bundesratsbeschlüssen zum Mehrwegschutz

Der Entwurf des Verpackungsgesetzes von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird von den Bundesländern in weiten Teilen abgelehnt und ist damit durchgefallen. Dies ist das Ergebnis der Abstimmung des Bundesrates vom 10. Februar 2017 zum aktuellen Entwurf des Verpackungsgesetzes. Ziel der ursprünglich als Wertstoffgesetz gestarteten Gesetzesinitiative war es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus Plastik und Metall auf stoffgleiche Produkte auszuweiten und betrügerischen Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle das Handwerk zu legen. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe [DUH] trägt der von Umweltministerin Hendricks auf den Weg gebrachte Entwurf des Verpackungsgesetzes nicht zur Erreichung der genannten Ziele bei.

Im Gegenteil: Durch die geplante ersatzlose Streichung der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen wird die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Vermeidung von Abfällen behindert und der Anfall von Milliarden Wegwerfflaschen aus Plastik gefördert. Nach dem Willen der Ministerin sollen sich zudem Verpackungshersteller und Händler selbst kontrollieren. Eine Bankrotterklärung an den Umwelt- und Verbraucherschutz. Die DUH fordert Barbara Hendricks deshalb auf, die Forderungen des Bundesrates zur Stärkung von Pool-Mehrwegflaschen, zur Vereinfachung der Pfandpflicht auf Plastikflaschen und Dosen, zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen auf dem Produkt und zur Kontrolle der Verpackungshersteller durch eine zentrale öffentliche Behörde umzusetzen. Die Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, das Verpackungsgesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen.

"Die massiven Nachforderungen der Bundesländer zum Schutz umweltfreundlicher Mehrweggetränkeverpackungen sind eine schallende Ohrfeige für Umweltministerin Barbara Hendricks. Die von der Ministerin geplante ersatzlose Streichung der Mehrwegquote ist Ausdruck einer wirtschaftsorientierten Klientelpolitik und ein Kniefall vor Plastikflaschenherstellern und Discountern wie Aldi. Es wird erst gar nicht versucht, die in der Verpackungsverordnung festgelegte Mehrwegquote zu erreichen. Damit wird die Mehrwegschutzpolitik der ehemaligen Umweltminister Klaus Töpfer, Jürgen Trittin und Sigmar Gabriel ohne Not auf einem Altar aus Milliarden Einwegplastikflaschen geopfert", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH fordert statt der Streichung der Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen deren Beibehaltung bei 72 Prozent und die Verknüpfung mit politischen Maßnahmen für den Fall der Nichterreichung. Eine solche politische Maßnahme wäre die Einführung einer Lenkungsabgabe auf unökologische Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent, wie diese bei Alkopops seit Jahren besteht.

"Mehr als zehn Jahre nach der Einführung des Einwegpfandes können mehr als die Hälfte der Verbraucher Einweg- und Mehrwegflaschen nicht auseinander halten. Auf beide gibt es Pfand und beide Verpackungsvarianten können am Automaten im Supermarkt zurückgegeben werden. Damit Verbraucher die Möglichkeit haben, eine selbstbestimmte und umweltfreundliche Kaufentscheidung zu treffen, ist eine Kennzeichnung auf der Verpackung notwendig", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die von der Bundesumweltministerin geplante Kennzeichnung am Verkaufsregal ist deutlich ineffizienter und teurer in der Umsetzung. Zudem soll es Discountern wie Aldi und Lidl, die ausschließlich auf Einweg setzen, ermöglicht werden, mit nur einem einzigen Hinweisschild einen ganzen Supermarkt zu kennzeichnen. Dadurch wird eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Getränkeverpackungen komplett ausgehebelt. Diese Einschätzung teilen die Bundesländer und haben Barbara Hendricks aufgefordert, eine Kennzeichnung auf dem Produkt umzusetzen.

Die völlig unverständlichen und kontraproduktiven Ausnahmen von Säften und Nektaren aus der Einwegpfandregelung sollen nach dem Willen von Ministerin Hendricks weiterhin fortbestehen. Nach Einschätzung der Bundesländer soll die Einwegpfandpflicht jedoch vereinfacht und anhand der Getränkeverpackung festgelegt werden. "Wir unterstützen die Forderung der Bundesländer zur Vereinfachung der Einwegpfandpflicht, weil zu Recht niemand nachvollziehen kann, warum dieselbe Einwegplastikflasche mit Cola bepfandet, aber mit Saft unbepfandet sein soll", sagt Fischer. Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen sind unökologische Wegwerfverpackungen und sollten grundsätzlich und unabhängig vom Füllgut einer Pfandpflicht unterliegen.

Für besonders bedenklich halten die DUH und der Bundesrat, die Kontrolle über die Lizenzierung von Verpackungen der Industrie und dem Handel zu übertragen. "Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen muss unter staatlicher Kontrolle bleiben. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und die Industrie kann nicht funktionieren, das zeigt zuletzt der Dieselabgasskandal", sagt Resch. Auch das Bundeskartellamt spricht sich klar dafür aus, die Aufgaben einer zentralen Stelle, einer unabhängigen und neutralen Behörde, zu übertragen. Bleibt es bei der von Barbara Hendricks geplanten Selbstkontrolle durch Handel und Industrie, dann drohen wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Interessenkonflikte der Kuratoriumsmitglieder sowie Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einzelner Marktteilnehmer - alles zulasten der Verbraucher und der Umwelt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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