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VG Wiesbaden verhandelt über Recht auf saubere Luft in der hessischen Landeshauptstadt
10|10|2011



Der Umweltplakette ist Ausdruck eines verstärkten Umweltbewusstseins, das auch zu einem generellen Umdenken zugunsten unserer Umwelt führen soll.

Musterklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Umweltministerin Lucia Puttrich [CDU] wegen Untätigkeit bei der Luftreinhaltung – Erstmals streitet neben einer von hohen Schadstoffbelastungen betroffenen Anwohnerin auch die DUH selbst vor Gericht für saubere Luft – Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet „Urteil mit Signalwirkung“ – Mündliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht Wiesbaden am Montag, 10. Oktober 2011, 11:00 Uhr

Die jahrelange Weigerung des hessischen Umweltministeriums gegen die hohe Luftschadstoffbelastung in der Landeshauptstadt vorzugehen, wird am kommenden Montag [10.10.2011, 11:00 Uhr] das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschäftigen. Verhandelt wird über eine gegen das hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  erhobene Klage. Ziel des vom Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger [Geulen & Klinger, Berlin] vertretenen Verfahrens ist es, das Land Hessen zur Einhaltung seiner rechtlichen Verpflichtungen zur Luftreinhaltung zu zwingen.

Erstmals klagt – neben einer Tagesmutter, die in Wiesbaden in einem Wohnhaus an einer hoch belasteten Straßenkreuzung lebt und arbeitet – als zweite Klägerin auch die Deutsche Umwelthilfe e.V. [DUH] selbst gegen die seit Jahren beobachtete Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid [NO2] in der Landeshauptstadt. Möglich geworden ist die Verbandsklage, nachdem der Europäische Gerichtshof im März 2011 in einem Urteil die Klagebefugnisse von Umweltschutzorganisationen in derartigen Verfahren gestärkt hatte. Insofern handelt es sich bei der bevorstehenden Verhandlung vor dem VG Wiesbaden um das deutschlandweit erste Musterverfahren. Die Kläger verlangen die Aufstellung eines Luftreinhalteplans, der alle Maßnahmen enthält, die zur Einhaltung des für NO2 geltenden Grenzwertes erforderlich sind.

„Die Entscheidung in diesem Verfahren wird Signalwirkung weit über Wiesbaden hinaus entfalten. Überall dort, wo die Verantwortlichen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf saubere Luft verweigern, wird die DUH helfen, dieses Grundrecht durchzusetzen, notfalls auch vor Gericht“, erwartet DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der die Verhandlung persönlich verfolgen will. Die DUH werde weiter nicht nur für die Durchsetzung von Umweltzonen in Deutschland streiten, sondern auch für wirksame Luftreinhaltepläne. Bis 2012 sollen flächendeckend nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in Umweltzonen einfahren dürfen. „Angesichts der von Feinstaub und Stickoxiden verursachten Gesundheitsschäden und vorzeitigen Todesfälle müssen alle Umweltzonen scharf gestellt und ungefilterte Dieselmotoren  konsequent ausgesperrt werden“, fordert Resch.

Der EU-weit geltende Grenzwert für NO2, einen Luftschadstoff, der vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren stammt, wurde in der Wiesbadener Innenstadt in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten. Dessen ungeachtet ergriff das zuständige hessische Umweltministerium keine geeigneten Maßnahmen, um die Dauermisere zu beenden oder wenigstens zu entschärfen. Insbesondere weigerte sich das CDU-geführte Umweltministerium – auch unter Hinweis auf den Widerstand des von der FDP gestellten Verkehrsministers –, in der Landeshauptstadt eine Umweltzone nach dem Vorbild von mehr als vierzig Städten im Bundesgebiet einzurichten.

Der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der mit der DUH das „Recht auf saubere Luft“ für Privatpersonen bereits 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten hatte, sieht dem Verfahren optimistisch entgegen. Klinger: "Die Luft ist in Wiesbaden seit Jahren hoch mit Schadstoffen belastet. Ausreichende Maßnahmen wurden gleichwohl nicht erlassen. Wir haben Vertrauen darauf, dass das Verwaltungsgericht dazu die nötigen Worte findet und unserer Klage stattgibt."

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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