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Endlagersuchgesetz ist verfassungswidrig
23|04|2012



Der Bundesregierung wird langsam klar, dass sie keine Alternativen anzubieten hat, da niemand den strahlenden Müll haben möchte - und Bürger sollen immer weniger mitreden dürfen.

Regierung und Opposition wollen Rechtsschutz für betroffene Bürger streichen

Das von Bund und Ländern geplante Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager ist nicht verfassungskonform. Dies zeigt ein Rechtsgutachten, das die Umweltschutzorganisation Greenpeace veröffentlicht hat. Das Gesetz würde die Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern an potentiellen Endlagerstandorten nahezu ausschließen.

Kommende Planungsentscheidungen würden jeweils per Bundesgesetz getroffen. Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. "Umweltminister Röttgen und die Ministerpräsidenten Kretschmann und McAllister singen in holder Eintracht das Lied der Bürgerbeteiligung, in Wahrheit planen sie die Entmündigung der Bürger bei der Endlagersuche", sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.

Die in Frage kommenden Standorte und das abschließend ausgewählte Endlager sollen durch Bundesgesetze bestimmt werden. Den betroffenen Eigentümern bliebe als einzige Möglichkeit der Gang zum Bundesverfassungsgericht, um diese Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen. Das Verfassungsgericht prüft allerdings nicht, ob Mängel bei Planung und Durchführung von Projekten vorliegen – es stellt nur fest, ob ein Gesetz gegen Grundrechte verstößt.

"Indem per Gesetz ein Standort fixiert wird, schrumpfen die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger auf ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Niveau. Dabei gibt es keinerlei Notwendigkeit für ein solches Vorgehen. Einfache Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates haben die gleiche Legitimation, würden aber den Rechtsschutz des Bürgers erhalten", sagt Dr. Ulrich Wollenteit, Atomrechtsspezialist und Verfasser des Gutachtens.

Planungsvorhaben durch Bundesgesetze festzuschreiben, widerspricht dem grundgesetzlich verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Missachtung dieses Grundsatzes führt dazu, dass der Rechtsschutz verkürzt wird. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes darf von diesem Grundsatz nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn dies zur Sicherung des Allgemeinwohls notwendig ist. Dies ist bei der Endlagersuche eindeutig nicht der Fall.

Gesetz ermöglicht Durchsetzung Gorlebens als Endlagerstandort
Der Standort Gorleben würde aller Voraussicht nach vor Gericht in einem heute gültigen Planfeststellung scheitern. Grund sind die erheblichen Verfahrensmängel durch die willkürliche Standortauswahl. Mit dem neuen Auswahlverfahren wollen Bund und Länder diese Mängel umschiffen - ein Planfeststellung soll gar nicht mehr stattfinden und möglichen Klägern die rechtliche Grundlage entzogen werden. "Der angebliche Neustart in der Endlagersuche scheint eher ein Gorleben-Durchdrück-Gesetz zu werden", sagt Riedl.

Quelle: Greenpeace


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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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