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Böser Streich und einen am Zapfen
12|03|2012



Es gibt Volksvertreter, die schweben förmlich über der Republik.

„Schnäppchensold“ für Wulff rechtskräftig, aber noch lange nicht rechtmäßig:

Ein bis vor kurzem noch Untergebener, jetzt über sich ohne Chef seiender Beamter des Bundespräsidialamtes „bestimmte“,  sein ehemaliger Chef sei aus politischen Gründen zurückgetreten und deshalb verdiene er auch den sogenannten Ehrensold.

Erstaunlich. In mehrerer Hinsicht gleich: Erstens, die Frage, wer überhaupt über die Frage, ob ein Rücktritt eines Bundespräsidenten politisch oder nur privat sei, „rechtskräftig“ „bestimmen“ darf, und dann, da wir zumindest formell uns immer noch in einem Rechtsstaat aufhalten, NACH WELCHEN KRITERIEN die Einordnung politisch oder nur privat vorzunehmen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Der Bundestag sieht sich trotz der 80%igen Ablehnung des sogenannten Ehrensolds für Ex-Präsidenten Wulff nicht genötigt, noch veranlasst, über eine gesetzliche Klarstellung zu beraten oder auch nur zu diskutieren. Die Entscheidung über geschätzte 20 Millionen Euro Haushaltsmittel für den Ruhestand einer einzelnen Person [!], da träumen die meisten Bundesbürger  nur von, selbst ein Sechser im Lotto verblaßt dagegen in Schamesröte, wird einfach einem dafür nicht explizit zuständigen einfachen Beamten überlassen, der zudem aufgrund seiner bisherigen verwaltungsmäßigen Funktion als Untergebener des Präsidenten als befangen gelten muß bereits rein aus formalen Gründen.

Und alle anderen in der Bundesregierung und alle Politiker sämtlicher Fraktionen [außer der Linken] schauen zu und beschweren sich sogar wiederholt über die Medien, wie z.B. am Tage der hoffentlich dann endgültigen Verabschiedung des Ex-Bundespräsidenten mittels Ehrenformation der Bundeswehr und allem Klimbim und Fest auch noch obendrein [„Empfang“ mit 200 Gästen, da gibt’s bestimmt nicht nur Erbsensuppe], der Wulff-Busenfreund und Talk-Show-Anwalt von Christian, Peter Hinzte [„rote Socken“ Kampagnenführer in den 90ern]:

„Wenn sie zwei Monate lang jeden Tag in der Zeitung lesen, das sei alles nicht in Ordnung, dann muss man sich ja noch wundern, dass 20 Prozent sagen, davon lassen wir uns nicht beeindrucken.“
Mit Rhetorik und eigenwilliger Interpretation von Fakten, die eigentlich für sich sprechen, kann man alles und nichts rechtfertigen. Und Peter Hintze besonders. Er ist ein wahrer Meister der Wort- und Inhaltsverdrehung zu Gunsten der Mächtigen.

Und dann kommt ein ganz besonders interessanter Satz von Wulff-Intimus Hintze: „Als Ministerpräsident für Niedersachsen hat er eine Menge erreicht. Es gibt auch keinen wirklich politischen Vorwurf gegen ihn....“
[Quelle: Deutschlandradio | 08-03-2012]

Das is' ja interessant !!!!

Wulff hielt seine Rücktrittsrede nach kluger Anweisung seiner Hausjuristen so, daß man einen Ehrensold draus stricken könnte, trotz unehrenhafter Gründe für seinen Rücktritt. So stellte er als Grund für seinen Rückzug aus dem Amt die Situation so dar, daß der „in Umfragen sich abzeichnende Vertrauensverlust“ einen solchen Schritt nahe lege. Das klingt auf den ersten Blick „politisch“. Aber ist das DAS „politische“, welches Kriterium für die Gewährung von knapp 42.000 Euro Monatsrente bis ans Lebensende [„sponsored by Deutsches Volk.de“] ist?

Nicht einmal bei großzügiger Betrachtungsweise!

„Politisch“ im Sinne des Präsidentenrücktrittgesetzes heißt: „Im Fall schwerwiegender Differenzen mit der Bundesregierung soll der Präsident die Freiheit zum Rücktritt haben, ohne sich um seine Altersversorgung Sorgen zu machen.“ Zitat mangels juristischer Kommentarbände zu diesem Thema [so einen peinlichen Fall gab's halt in der BundesRep noch nicht, weder tatsächlich, noch im voraus in der Fantasie !!].
[Quelle: FAZ Ehrensold für Christian Wulff | 29-02-2012] 

D.h. im Alltagsdeutsch: Pensionsberechtigt im Sinne des Ehrensolds ist ein Bundespräsident im Falle eines vorzeitigen Rücktritts vor Ableistens wenigstens einer vollen Amtsperiode [Köhler war bei seinem Rücktritt bereits in der zweiten Amtsperiode] nur dann, wenn er mit einem anderen obersten Verfassungsorgan in derart unerträgliche Auseinandersetzungen geriete, daß er durch einen drohenden Verlust seiner Altersbezüge im Falle eines Rücktritts nicht allein dadurch von einem solchen Schritt abgehalten werden soll.

Abgesehen davon, daß ein solcher Fall schwer vorstellbar ist, schließlich ist der Bundespräsident nun einmal das höchste Staatsorgan überhaupt, er muß sich von nichts und niemandem etwas sagen lassen, sondern kann reden, wie ihm das Maul gewachsen ist, selbstverständlich nur im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung, aber das stand hier ohnehin nicht in Zweifel.

Von solchen Differenzen politischer Unüberbrückbarkeiten zwischen Bundespräsident und Bundesregierung oder Bundestag oder Bundesverfassungsgericht kann im Falle Wulff nicht die Rede sein:

a] die Bundesregierung stand [im Gegensatz zur Bevölkerung] komplett hinter ihm.

b] der Bundestag war gespalten in diejenigen, die ihn in das Amt gewählt hatten und einen eigenen Ansehensverlust befürchteten und diejenigen, die versuchten daraus politisches Kapital zu schlagen oder einfach auf tatsächliche Probleme des Ansehens der Politik bei zu starker Verquickung von Politik mit der Wirtschaft hinweisen wollten [so vor allem SPD-Fraktionsführer Oppermann]


c] das Bundesverfassungsgericht war weder gefragt, noch hat es sich geäußert


d] Bundestagspräsident Lammert stellte sich 100%ig hinterWulff und beschuldigte die Medien, eine Kampagne zu führen.


Wulff stand vielmehr aus rein in seiner eigenen Person begründeten Verfehlungen im Amt des Ministerpräsidenten in Niedersachsen [Belügen des Parlaments etc.] in der Kritik der Öffentlichkeit, also wegen fehlender eigener Achtung vor dem Amt, das er selbst inne hatte, oder einem undemokratischen Verhältnis dazu im Hinblick der Vermischung von politischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Interessen Einzelner, die sich seine Gunst zu erkaufen suchten mittels kleiner und auch größerer Vergünstigungen etc.. Niemand forderte ihn zum Rücktritt auf, weil er den Islam als zu Deutschland gehörig bezeichnet hatte. Weder die Medien, noch das Volk, noch irgendein Politiker [außer vielleicht ein paar Politikern der NPD].

Solche Gründe nennt das Gesetz „persönliche“ Gründe eines Rücktritts. Wulff hielt halt die [wohl berechtigte] Kritik an seiner Person irgendwann nicht mehr aus, für deren Ursachen er aber nicht durch seine politische Einstellung links rechts usw. gesorgt hat, sondern durch persönliches Fehlverhalten eben.

Da diese „persönlichen“ Gründe nicht unabweisbarer gesundheitlicher Art sind [wie etwa eine schwere oder länger andauernde Erkrankung], hat Wulff keinen Anspruch auf den Ehrensold.

Der schon oben erwähnte weder zuständige noch unzuständige Beamte [Rechtsunklarheit = rechtsfreier Raum, und das an der obersten Spitze unseres sonst von den C-Parteien doch immer so betonten „Rechtsstaates“] kannte mit Sicherheit die Differenzierungen des Gesetzes und auch die Situation seines Chefs [Ex-Chefs]. Trotzdem erklärte er den Rücktritt für einen „aus politischen Gründen“, ohne ausführlicher Begründung, und von allen anderen Staatsorganen wird nun behauptet, dies sei rechtskräftig, weil unanfechtbar.

Ach, das ist ja was ganz Neues. Jemand an der Staatsspitze behauptet irgendeinen Schmarren, oder Senf, oder beides zusammen [würg!], und nur weil es gesetzlich nicht geregelt ist, daß er es NICHT sagen darf, ist es auf einmal Staatsgesetz mit bindender Wirkung für das gesamte deutsche Volk.

Eine merkwürdige Auffassung von unserer Republik als Rechtsstaat. Eine sehr merkwürdige. Entweder eine von juristischer Erfahrung und Kenntnis völlig freien Haltung, oder eine kalkuliert falsche, aber sehr lukrative für seinen Chef [Ex-Chef]. Und eine Demonstration der Macht der Oberen unseres Staates: Ihr, Volk, da unten, könnt uns gar nichts. Und wenn ihr auch noch motzt, wenn man Euch hinters Licht führt, dann kriegt Ihr auch noch 'n Bußgeld von uns. In diesem Falle in Höhe von 20 Millionen E-U-R-O. In kleinen Scheinen.

Beleuchten wir aber noch einmal den verfassungsrechtliche Rahmen, in dem angeblich „Rechtslücken“ bestehen sollen, so jedenfalls der CDU-freundliche Staatsrechtler Degenhardt [sie bestehen nicht!]:

Klostergänger Wulff war Präsident der Bundesrepublik, Art. 54 – 61 GG. Ihm ist ein ganzes Kapitel gewidmet im Grundgesetz [noch existiert es, aber nicht mehr lang, siehe z.B. Fiskalpakt EU, Abschaffung der Parlamentshoheit]. Gewählt wird er von der Legislative. Er könnte auch direkt [vom Volk] gewählt werden. Haben die Akademiker der Parlamentarischen Versammlung 1948 in Bayern [Herrenchiemsee] aber anders entschieden. Die Macht in Deutschland soll nur in der Hand von Wenigen sein. Weil das Volk ja regelmäßig auf Demagogen reinfalle und ihm deswegen kein eigenes Urteil zuzutrauen sei. Nur den intelligenten Akademikern [Juristen, Lehrern etc.].

Also, Wulff wurde von der Legislative gewählt. Wer hat dann folglich über Modalitäten von Amtsbezügen nach seiner Dienstzeit zu bestimmen? Wohl auch die Legislative. Der Bundestag schweigt sich aber aus zu diesem Thema. Er überläßt es gezielt einem subalternen Beamten, der keiner Parteifunktion zuzuordnen ist. Wenn dieser kleine Beamte die für das Volk unbequeme Entscheidung trifft, 500.000 Euro pro Jahr [!] an Herrn Schnäppchenjäger Wulff zu zahlen, dann ist das selbstverständlich eine „unpopuläre“ Entscheidung. So ähnlich wie Diätenerhöhungen der Parlamentarier für sich selbst. Trifft diese Entscheidung nun irgendein unbedeutender und unbekannter Beamter [im Bundespräsidialamt], von dem man nach dessen Entscheidung nie wieder etwas in der Öffentlichkeit hören wird, dann ist das für alle Angehörigen der politischen Klasse [Machtelite ohne Parteiengrenzen] sehr angenehm. Sie können die Schuld im Zweifel immer auf diesen Beamten da schieben, gegen den sie ja nichts machen könnten.

Es ist so billig und so primitiv und so durchschaubar!

Aber die haben eben die Macht da oben, und die Arroganz nebenbei noch dazu!

Wenn demnächst wieder „linke“ Demonstranten irgendwo protestieren, sei es gegen Atom, überflüssige Bahnhofsumbauten, den Ausstieg aus den einzig vernünftigen Energien, oder die Privilegierung der reichen Konzerne bei ihrem Stromkonsum [hat Röttgen gerade verfügt] etc. etc., dann kann es durchaus mal wieder zu Verkehrsbehinderungen, Betreten öffentlichen oder gar privaten Grundes [z.b. von Waldbesitzern nahe Endlagerstätten, die nichts taugen] usw. kommen. Vielleicht verkleidet sich auch wieder ein Polizist einer Spezialeinheit als Demonstrant und besprüht seine eigenen Kollegen scheinbar mit Pfefferspray, um danach ganze Schulklassen zu verprügeln, wie am 29. September 2010 in Stuttgart, wie auch immer: bei solchen Demonstrationen kann es gelegentlich zu Verletzungen kleinen formalen Rechts kommen, wie geschildert. Sofort tritt ein Innenminister vor die Mikrofone und fordert zur Verteidigung des Rechtsstaates rigide Maßnahmen gegen Demonstranten und alle Sympathisanten von links.

Wenn der Rechtsstaat gar nicht statt findet, in solch einer wichtigen Frage wie der des Ruhegehalts eines unehrenhaft aus dem Amt geschiedenen Bundespräsidenten, dann schreit keiner. Er muckst nicht mal, der Innenminister. Er hat sich in Luft aufgelöst. Oder faselt davon, daß die Vorschrift über den Ehrensold ja schon seit 50 Jahren angeblich bestünde usw. usw. Nebelwerfer im Amt.

So feinsinnig wird da eben unterschieden.

Die Gewährung des Ehrensolds für Bundespräsidenten an den Lügner vor dem niedersächsischen Landtag Wulff, der bis heute nicht verstanden hat, warum er jetzt eigentlich zurücktreten mußte nach monatenlangen Diskussionen in der Öffentlichkeit, verstößt gegen geltendes Recht [nämlich das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten], das Verhalten des Bundestages [nämlich keines – Schweigen und Untätigsein trotz Zuständigkeit] verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip [Gewaltenteilung] und das Verhalten sämtlicher Beteiligten gegen die Souveränität des Volkes [80% des Volkes sind gegen den Ehrensold für Wulff] und die Ehre des Grundgesetzes.

Aber nicht gegen die Gesetze der Macht.

Die heißen: Demonstriere jederzeit den Unterlegenen, daß Du der Stärkere bist. Zeige ihnen jederzeit, daß Du sie frustrieren kannst, bis sie den Glauben an sich selbst verlieren und dann „aus Protest“ z.B. nicht mehr zur Wahl gehen. Den gewählten Politikern kann nichts besseres passieren als Wahlmüdigkeit des Souveräns [des Volkes].

Die Gesetze der Macht funktionieren seit Jahrtausenden. Auch bei uns. In dem Land mit der fortschrittlichsten Verfassung auf der Erde. Sie ginge aber noch fortschrittlicher [mehr plebiszitäre Elemente]. Aber sie ist gut genug. Sie nützt aber überhaupt nichts, wenn sie von den Amtsträgern der obersten Verfassungsorgane verhöhnt wird und das Volk es entweder nicht merkt, oder dieses nichts dagegen tun kann.

Und die gezeigte Arroganz der Mächtigen wird immer absurder und immer offener:
Wulff kriegt die Millionen-Pension nur, weil sein Rücktrittsgrund von einem willfährigen Beamten [seinem eigenen Untergebenen] als „politisch“ bezeichnet und bewertet wurde. Sein Intimus, Jurist und Talk-Show-Anwalt Hintze, bezeichnete den Rücktritt als NICHT politisch: „Es gibt auch keinen wirklich politischen Vorwurf gegen ihn. Als Bundespräsident hat er in der Zeit, in der er agiert hat, bevor diese Diskussion los ging, uns sehr gut vertreten, und das muss doch auch mal gesagt werden dürfen.“
[Quelle: Deutschlandradio | 08-03-2012]

Ja, was denn nun?

Politisch oder nicht politisch? Das ist hier doch die Frage!

Man wählt die Begriffe, die weitreichende Vermögensdispositionen zu Lasten Dritter [die nicht gefragt werden] zur Folge haben, so, wie es einem gerade paßt. Mal so, und morgen genau umgedreht. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Damit haben sich ja schon mehrere Funktionsträger in unserem Land gebrüstet. Ist das rechtsstaatlich?

Niemals. Es ist einfach nur die Demonstration der Macht. Ich kann Dich zur Schnecke machen wenn ich will. Oder wie ein Baulöwe zu einem Bürgermeister in einem Fassbinder-Film [50er Jahre Szene] raunzte: „Ich kann Dich so zuscheißen mit meiner Kohle, daß Du nicht mehr weißt, wie Du heißt!“

Unsere Konzerne machen es vornehmer.

Art. 55 Abs. 2 GG: „Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“

Aber zusammen mit ihm Urlaub machen, das ist wohl o.k.. Verstößt ja nicht DIREKT gegen die Verfassungsnorm, sondern nur gegen deren Geiste. Und der wurde durch Herrn Wulff und alle anderen Beteiligten gequält und verhöhnt, daß es nur so kracht.

Es verbleibt mir nur den Wunsch zu äußern, daß der Musikcorps der Ehrenformation der Deutschen Bundeswehr [demnächst Europäische Armee] mit genügend Vuvuzelas ausgestattet wird, falls es wieder einen solchen Anlaß dazu geben sollte. Das wäre dann wenigstens ehrlich.

Eine schöne Woche!

Heidi Berg


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