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Vermeintliche und echte Verfassungsfeinde
27|01|2012



Gregor Gysi musste nochmal nachhaken, um einige Unklarheiten aus den vorangegangenen Redebeiträgen in der aktuellen Stunde vom 26. Januar 2012 ins rechte Licht zu rücken!

Gysi, Wagenknecht, Ernst, Bartsch, Petra Pau [Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages] und viele andere gewählte Abgeordnete werden von einem undurchschaubaren Organ der Exekutive [„Verfassungsschutz“] überwacht.

Sämtliche Politiker, die für eine Ausweitung der EU-Kompetenzen eintreten, zum Teil um bundesrepublikanischen grundgesetzlichen Schutz zu umgehen [Pressemitteilung Piraten-Partei zu Überwachung in der EU …], zum Teil, um im Auftrag der Banken-Lobby die „Euro-Rettung“ zu betreiben [in Wirklichkeit Investorenrettung auf Kosten der Steuerzahler], stehen NICHT unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Das stelle man sich mal vor: Wolfgang Schäuble will gerade sein Haus verlassen und zwei Trench-Coat bekleidete Verfassungsschützer heften sich mit ihrem Zivilfahrzeug an die Wagenkolonne des Bundesfinanzministers. Das ist wirklich unvorstellbar. Und Herr Schäuble würde die Herren da im Schlepptau wohl schon gehörig zurechtweisen, was ihnen denn einfiele usw.

Tja. Er selbst hat allerdings gesagt, das mit der Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz, darüber würde man demnächst mal reden müssen. Hier sein Originalton: „Natürlich ist es richtig, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die europäische Einigung eines Tages an eine Grenze kommen kann, wo man über eine neue Verfassung nachdenken muss.“ Aber zur Zeit gehe es darum, „durch die begrenzte Übertragung von Kompetenzen unser gemeinsames Europa schlagkräftiger und stärker zu machen.“ Zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagte der CDU-Politiker: „Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung.“
[Quelle: faz.net | 21-09-2011]

Insbesondere der letzte Satz sollte bei jedem im Verfassungsrecht Kundigen die Alarmglocken aufschrillen lassen.

Mit der sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ wird der Art. 79 Abs. 3 GG bezeichnet, der Papst hat mit dieser Klausel nichts zu tun! Das Wort ist auch keine bloße verbale Stellungnahme über die persönliche Einstellung zum Grundgesetz oder etwa Wunschdenken eines Demokratieträumers, wie es auf einen unbefangenen Leser des Schäuble-Zitats [s.o.] wirken könnte, sondern ein exakter juristischer Begriff mit klarem umgrenztem und jedem Juristen genau bekannten Inhalt. Schäuble ist Jurist. Er hat den Einigungsvertrag mit der DDR geschrieben. Er kennt jeden Buchstaben des Grundgesetzes, selbst wenn man ihn nachts unvermittelt aus dem Schlaf holte. Der Text dieses Art. 79 Abs. 3 GG lautet:

[3] Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Der Vollständigkeit halber seien jetzt auch die Art. 1 und 20 GG angefügt, weil Art. 79 Abs. 3 sich auf diese bezieht:

Artikel 1 GG: „[1] Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
[2] Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
[3] Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
 
Und Art. 20 GG: „[1] Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
[2] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
[3] Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
[4]Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
 
 
Aus diesen beiden Vorschriften, Art. 1 GG mit Art. 20 GG hat das Bundesverfasungsgericht in seinen ersten Urteilen nach Entstehen des Gerichts den jetzt feststehenden Rechtsbegriff der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“, manchmal auch kurz fdGO genannt, geschaffen. Nachlesenswert im Einzelnen zum Beispiel im sogenannten SRP-Urteil BverfGE 2,1. Dieser Begriff ist auch die Grundlage des Handelns unserer Verfassungsschutzbehörde: § 1 Abs. 1 BverfSchG „[1] Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“

Das bedeutet, der Verfassungsschutz darf nur tätig werden, wenn z.B. eine Organisation oder Gruppe oder Verein oder auch eine Partei diese „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ als gefährdet erscheint. Dann muß er aber auch tätig werden.

Die Links-Partei stellt diese fdGO in keinem ihrer Normen ihres Parteiprogramms, noch in ihrem täglichen politischen Handeln in der Bundesrepublik in Frage. Sie toleriert unter ihrem Dach aber einige sogenannte Splittergruppen, also kleine Gruppen ohne Bedeutung für die Gesamtlinie der Partei, denen es offenbar Spaß macht, beim alten Karl Marx nachzulesen, was der denn so zu den gesellschaftlichen Umständen seiner Zeit so dachte usw. Genannt wird hier häufig die „Kommunistische Plattform“, zu der bis vor kurzem auch Sahra Wagenknecht angehörte, die inzwischen im Bundesvorstand der Partei tätig ist. Da die Partei „Die Linke“ das Treiben dieser Splittergruppen nicht versteckt noch unterbindet, sondern sich mehr als Hafen für ein paar Verirrte sieht, die aber auch ihre Lebensberechtigung und Diskussionsbühne [winzig] haben sollen, nimmt insbesondere die CSU und mit ihr ihr Bundesinnenminister Friedrich dies als Anlaß, es sieht sogar aus, zum Vorwand, um die Partei „Die Linke“ insgesamt durch den Verfassungsschutz „beobachten“ zu lassen.

Es besteht der Verdacht, daß Bundesinnenminister Friedrich das Bundesverfassungsschutzgesetz und dessen Behörde dazu mißbraucht, einen politischen Gegner zu schwächen. Dies ist insbesondere nach dem Versagen des Verfassungsschutzes in der Verhinderung der Morde durch die Thüringer Zelle eine pikante Vorgehensweise  und Haltung. Es entsteht der Eindruck, daß der durch die konservativen Parteien geführte Verfassungsschutz „auf dem rechten [Rechtsextremismus] Auge blind sei, und auf dem linken Auge blöd“, so heute originalgetreu Jürgen Trittin von den Grünen im Deutschlandfunk.

Am 26. Januar 2012 um 12:35 Uhr fand im Bundestag zu der Überwachung der MdBs der Linken durch den Verfassungsschutz [seit 1995! bereits] eine aktuelle Stunde statt, die von phoenix live übertragen wurde.

Zurück zu Wolfgang Schäuble und seinen oben zitierten Äußerungen in einem Interview betreffs Ausweitung des Euro-Rettungsschirms: „Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung.“
Vornehm ausgedrückt.

Er sagt nichts anderes, als daß für ihn zu Gunsten der Interessen der internationalen Finanzlobby der Kern unseres Grundgesetzes zur Disposition steht, und zwar ausgerechnet der Kern, der aus den Erfahrungen des Dritten Reiches und der vorherigen Aushebelung bzw. Umgehung der Verfassung [Weimarer Verfassung] durch Notverordnungen zunächst durch Reichspräsident Hindenburg und dann anschließend im großen Stil durch den personalunionvereinigten Reichspräsidenten und Reichskanzler Adolf Hitler ab 31. März 1933 [sogenannte „Machtergreifung“] von den Mütter und Vätern des Grundgesetzes in Herrenchiemsee mit dem besonderen Schutz des Art. 79 Abs. 3 ausgestattet wurde, eben der genannten „Ewigkeitsgarantie“. Nicht wenige internet-blogger sprechen deswegen inzwischen im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungsschirm, sowohl EFSF, als auch zukünftig ESM, von einer „Machtergreifung“ analog 1933.

Es soll auf deutschem Boden nicht mehr möglich sein, daß eine wie auch immer geartete Mehrheit in Bundestag [und Bundesrat, Art. 79 Abs. 2], in der Lage sein soll, auch nicht mit Zweidrittelmehrheit, in Deutschland nicht einmal mit 100%iger Übereinstimmung aller Abgeordneten und Bundesratsmitglieder, die Menschenwürde, den Kern der Grundrechte als Bindung aller staatlichen Gewalt, sowie Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat zu beseitigen. Ungarn hat einen solchen Art. 79 Abs. 3 nicht, und so war es in den vergangenen Monaten für die bei den letzten Wahlen mit einer Zweidrittelmehrheit hervorgegangenen siegenden Fidecz – Ungarischer Bürgerbund [nationalistische Partei] möglich, bereits wesentlich Grundrechte wie Medien- und Pressefreiheit per Parlamentsbeschluß einzuschränken. Dies zeigt die Wichtigkeit eines solchen Verfassungsschutzes in der Verfassung selbst.

Wolfgang Schäuble mahnt im Hinblick auf diesen Schutz zur Zurückhaltung. Was meint er denn damit?

Er stellt damit selbst in Frage, ob er selbst noch auf dem Boden der fdGO steht, und das als mächtigster Bundesminister. Nimmt man die Vorschriften des Gesetzes für die Verfassungsschutzbehörde ernst, müsste man ihn eigentlich jetzt überwachen und beobachten lassen [was niemand in der Öffentlichkeit je ernsthaft fordern wird, er gilt immerhin als der Architekt der Deutschen Einheit]. Was er z.B. auf internationalen Konferenzen oder jetzt aktuell beim Treffen der Wirtschaftselite[n] in Davos so hinter den Kulissen mit den Führenden dieser Welt so „vereinbart“ und „plant“. Ob seine persönlichen bzw. politischen Ziele mit den Grundgedanken unserer Verfassung noch übereinstimmt oder denen unter Umständen entgegen steht. Ich möchte dies auch mehr als Gedankenanregung hier formulieren, um der Selbstverständlichkeit der Überwachung der Konkurrenten der SPD, nämlich der Links-Partei, der einzigen Partei, die sich noch nennenswert für sozial Schwache einsetzt, mal etwas entgegen zu setzen.

Viele denken wohl, wenn sie früher von der Überwachung der „Linken“ in den Medien gehört haben, naja, mich selbst betrifft es ja nicht, und wenn die wirklich noch echte Kommunisten in der Partei haben, dann kann der Schlapphut-Verein genannt Verfassungsschutz doch mal an einer Parteiveranstaltung teilnehmen und sich das mal anhören, ob die tatsächlich den nächsten Umsturz planen, oder nur so ein bißchen über Marx plaudern.

Überwachen ist Verächtlichmachen und Unter-Generalverdacht-Stellen. Genauso wie alle anderen „flächendeckenden“ geplanten und teilweise schon durchgeführten [Dresden handy-Erfassung von Tausenden Unschuldigen Teilnehmern einer Anti-Nazi-Demo, inkl. Herrn Bundestagspräsident Wolfgang Thierse !!] Überwachungsmaßnahmen. Den Schlapphüten und den dahinterstehenden Auftraggebern vor allem von der CDU und CSU bringt das offensichtlich einen Bären-Spaß. Den Überwachten und jetzt „unter Beobachtung“ und Verdacht stehenden bringt das weniger Spaß. Es schafft außerdem eine Atmosphäre des Mißtrauens und anderer negativer menschlicher Verhaltensweisen und Denkarten. Es fördert nicht das demokratische Miteinander. Es spaltet, statt daß es versöhnt oder zumindest gegenseitigen Respekt und Achtung schafft. Die Menschenwürde verlangt bei allen staatlichen Maßnahmen nach Art. 1 Abs. 3 GG genau diese Achtung der staatlichen Organe vor den betroffenen Grundrechtsträgen. Vor allen! Bundestagsabgeordnete der Links-Partei gehören auch zu den Grundrechtsträgern, auch wenn sie sich wirtschaftliche Gerechtigkeit anders ausmalen, als die Mövenpick-Ritter von der FDP. Genauso wie Herr Friedrich auch, der auch nicht möchte, daß wilde Autonome seine Garage demolieren [dies bitte jetzt bloß nicht als Aufforderung an die Autonomen, dies zu tun, mißzuverstehen!!].

Also, Herr Friedrich, dann gestehen Sie doch den anderen zu, was Sie für sich selbst [zu Recht] einfordern. Gegenseitigen Respekt. Nicht einseitigen Respekt der wirtschaftlich und politische Schwachen gegenüber den Gewinnern in der Gesellschaft. Das ist ein bißchen zu billig, Herr Minister.

Watch out for trench coats and dark glasses!

Heidi Berg


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