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Warum ACTA schleunigst ad acta gelegt werden muß
17|02|2012



ACTA oder ähnliche Reglementierungsversuche für das Internet könnten als Manifest zur Erstürmung der letzten Bastion der Bürger in die Geschichte eingehen, Politikernetzwerke selbstverständlich ausgenommen.

Großspurig tönen die Konservativen 6000 Meilen westwärts und auch hier in Europa: Für das geistige Eigentum solle das Gleiche gelten wie auch für das normale Eigentum.

Ja, damit haben sie zumindest recht: sie geben offen zu, daß es um IHR Eigentum geht, und daß das geschützt werden soll. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes steht für viele Konservative und inzwischen auch Sozialdemokraten über der Menschenwürde [z.B. Sozialhilfe] und den anderen Grundrechten.

Hier lohnt sich allerdings eine genauere Betrachtung. Was ist eigentlich „geistiges Eigentum“ und wer soll durch das „Urheberrecht“ geschützt werden?

An sich ist der Gedanke richtig, daß ein Erfinder eines neuen technischen Apparats wie z.B. ein Reißverschluß zum Verschluß von Jeans statt Verschluß mit Knöpfen [herkömmlich] davor geschützt werden soll, daß nicht er jahrelang in seinem stillen Kämmerlein unter Konsumverzicht über einer einzelnen Erfindung brütet, und dann, kaum ist sie fertig, seine Putzfrau mit der Idee zum nächsten Waffenfabrikanten rennt, der die Produktionsanlagen für die massenweise Herstellung eines solchen Reißverschlusses hat, und der dann die wirtschaftliche Verwertung vornimmt. Und der Erfinder materiell leer ausgeht. Das Ganze nennt man dann heute Patentschutz und Lizenzverwertungsrecht.

Das Gleiche soll auch gelten für die Komponisten gelungener Musik oder von Künstlern, denen ein besonders hübsches Gemälde gelungen ist, welches sich plötzlich massenhaft auf irgendwelchen Joghurtbechern etc. wiederfindet [erfundenes Beispiel]. Auch hier soll dem Urheber des kreativen Ur-Werks, also des Erstlingwerks, auch der wirtschaftliche Gewinn, sollte einer daraus entstehen, zukommen.

Wie sieht aber die Realität aus?
Die meisten Erfinder sind genötigt, ihre Erfindung, kaum ihrem privaten Gehirn entsprungen, an eine „Verwertungsgesellschaft“ weiterzuveräußern. Die Wenigsten unter diesen kreativen Köpfen sind gleichzeitig auch geborene Unternehmer und Halsabschneider. Halsabschneider muß man nämlich sein, um einen solchen anderen rechtzeitig zu erkennen, der einem den kreativen Akt stehlen will, um ihn selber zu verwerten.

Ich nenne mal ein paar Beispiele:
Pippi Langstrumpf. Das Mädchen, welches die Kinderbuchfigur von Astrid Lindgren in drei Kinofilmen und zahlreichen Serienfolgen Ende der 60er Jahre weltberühmt gemacht hat, lebt heute beinahe verarmt in einer 2-Zimmer-Wohnung in Stockholm. Ihre aufgeweckte Art und persönliche Ausstrahlung hat Pippi Langstrumpf zu dem gemacht, zu dem sie heute Kulturbestandteil zahlreicher Kinderzimmer und inzwischen Erwachsenenköpfe geworden ist. Widiwid, wie es mir gefällt. Pustekuchen. Abgesahnt und absahnen noch heute tun andere. Nicht Astrid Lindgren oder deren Erben. Sondern irgendwelche Verwertungsgesellschaften, deren Inhaber und Mitarbeiter weder damals am Set waren noch sonst irgendwie etwas mit Pippi Langstrumpf oder deren Geist zu tun haben.

Erfindungen für das 3-Liter-Auto: liegen alle in den Schubladen europäischer Auto-Konzerne, die den Erfindern das entsprechende Patent abkauften, damit es NICHT verwirklicht wird, und stattdessen die bisherigen Benzin-Schlucker weiter gebaut werden können … .

Zahllose Erfindungen, die den Erfindern von großen mächtigen Konzernen abgekauft und dann auch verwertet wurden, von denen der ursprüngliche Erfinder keine müde Mark mehr sieht.

Und dann dies: Whitney Houston ist gerade mal eine halbe Stunde tot und Sony hebt die Preise auf sämtliche betreffenden Digitalprodukte an. Was steht hier höher: die künstlerische Urheberschaft der Soul-Sängerin inklusive Würde ihrer Person im Augenblick ihres Todes oder die wirtschaftliche Verwertung derselben?

Aber man braucht gar nicht ins Ausland zu schauen:

Der [für viele leider] ungekrönte König und Raubritter des Diebstahls geistigen Eigentums, Freiherr von und zu Copyhausen und zu Guttenberg, wurde von einigen geschädigten Akademikern wegen seiner begangenen Urheberrechtsverletzungen angezeigt. Gerichtsstand ist leider Bayern. Genauer Hof.

So rückt ein anderer „Grundsatz“ der Politik in den Vordergrund:
Unter allen Umständen in politischen Angelegenheiten „Richter in eigener Sache“ sein und bleiben zu können. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte den Fall Guttenberg zu prüfen. Sie hätten einfach einen Blick auf Guttenplag im internet werfen brauchen und sofort Klage erheben können. Andere fleißige Akademiker hatten bereits ihre Arbeit gemacht und den seitenweisen Betrug des Ex-Verteidigungsministers [etwa zwei Drittel seiner Arbeit waren abgeschrieben] nachgewiesen. Staatsanwaltschaften sind allerdings in Deutschland [im Gegensatz z.B. zu Italien] einer exekutiven [politischen] Behörde unterstellt, nämlich dem Innenministerium. Der Innenminister, eine vom Ministerpräsidenten ernannte, nicht gewählte, aber von der politischen Mehrheit des Landes mit beeinflußte Person, hat Weisungsrecht über sämtliche Staatsanwälte des Bundeslandes, die eigentlich Aufgaben der [eigentlich unabhängig zu arbeitenden] Justiz [Dritte Gewalt] wahrzunehmen hat. Im Klartext: Bayerns Innenminister Herrmann [CSU] trifft sich persönlich mit einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hof [so kann zumindest vermutet werden] und „bespricht“, wie der Fall Guttenberg [Hoffnungsträger der CSU] behandelt werden kann. Im politischen Sinne und nicht im juristischen Sinne. Herausgekommen ist dabei jedenfalls Folgendes:


Die Staatsanwaltschaft Hof gibt am 23.November 2011 bekannt, daß das Ermittlungsverfahren gegen von und zu Guttenberg „wegen mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung“ eingestellt wird,
gegen eine medienwirksame Zahlung von 20.000 Euro an die Kinderkrebshilfe.

Hä????

Mangelndes öffentliches Interesse? Von und zu Guttenbergs Medienquote im letzten Jahr wird nur noch getoppt von dessen „Nachfolger“ des öffentlichen Interesses, dem noch größeren Schlaufuchs Wulff.

In der StPO [Strafprozessordnung] fand sich halt keine „bessere“ Begründung für die politische Beendigung der Causa Guttenberg.

So viel zum Thema Schutz des geistigen Eigentums.

Ausgerechnet die Nichtschützer geistigen akademischen Eigentums in Bayern machen sich besonders stark zur Durchsetzung des Internet-Zensur-Instruments „ACTA“. Denn man befürchtet zunehmende Bedeutung anderer politischer Kräfte außerhalb der CSU mittels des Mediums internet. Wie z.B. Unterschriftenaktionen per e-mail und Webpräsenz entgegen den wirtschaftlichen Interessen der Regierung. Bürgeraufstand im Netz. Man hat Angst vor Vorgängen wie in Ägypten und Tunesien vorweg im letzten Jahr, als unzufriedene Bürger den Aufstand per twitter und facebook wagten und auch gewannen.

Gegen solche Gefahren muß man sich rechtzeitig Gegenmittel schaffen. Das geht nur über die Zensur nach dem Muster von China, das Webseiten einfach landesweit abschaltet. Da es aber in Europa leider so etwas wie Presse- und Meinungsfreiheit in den meisten Verfassungen gibt, muß man sich etwas ganz Schlaues einfallen lassen. Und das ist die Ausrede „Schutz geistigen Eigentums“ und des Urheberrechts, um bereits bei einem erst vermuteten Verdacht auf Verstoß gegen selbige gleich ganze internet-Portale abzuschalten und damit als Kommunikationsfläche für aufmüpfige Bürger einzuschränken bzw. gleich zu beseitigen. Youtube gilt dabei als besonders gefährlich, wenn z.B. privat aufgenommene Handy-Videos, wie im Falle des schwarzen Donnerstags in Stuttgart eine ganz andere Realität des Vorgehens der Polizei zeigen als deren „offizielle“ Version. Davor hat man Angst. Richtig Angst. Denn es geht um die Beibehaltung des bisherigen medialen Manipulationsmonopols. Dieses ist in Gefahr durch die betreffenden internet-Portale.

„Rechtsstaat“ ist in Bayern und Baden-Württemberg und bei der CDU allgemein halt mehr ein Kampfbegriff gegen vermeintliche oder tatsächliche „Linke“ und Bürgerrechtler statt innere Überzeugung und Ideal. So z.B. bei Peter Hintze, dem selbsternannten Verteidiger der Ehre Wulff [und Urheber und geistiger Inhaber der „rote Socken“-Kampagne im Bundestagswahlkampf 1994, die seinem Auftraggeber und Mentor Helmut Kohl die damalige Macht rettete], der diese Woche schon gleich in zwei Talk-Shows hintereinander [Jauch am Sonntag und hart aber fair am Montag] immer wieder auf dem Rechtsstaat rumritt, der durch die Medien angeblich verletzt würde, weil Herr Wulff doch noch von keinem Gericht rechtskräftig verurteilt sei, und es gäbe doch den Grundsatz der Unschuldsvermutung für Angeklagte usw. [weshalb man natürlich Linke trotzdem vom Verfassungsschutz beobachten lassen darf, auch wenn ihnen noch kein Verfassungsbruch nachzuweisen war, aber da gilt plötzlich „Währet den Anfängen“, übrigens ein in der NS-Zeit sehr populärer Spruch].

Gertrud Höhler und Thomas Oppermann wiesen indes darauf hin, daß es im Beamtenrecht und auch dem betreffenden niedersächsischen Ministergesetz die Formulierung gibt, daß ein Amtsträger bereits „den ANSCHEIN vermeiden muß“, er vermische politische mit privaten oder einzelwirtschaftlichen Interessen und sei bestechlich. Durch die Annahme verschiedenster Vergünstigungen hat Ex-Minister- und jetzt Bundespräsident Wulff bereits rechtsstaatliche Vorschriften verletzt und ihn rettet momentan nur noch die Immunität und das vorsichtige Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover. Insofern war Peter Hinztes Rechtsstaats-Gelabere nur ein rhetorischer Ablenkungs- und Täuschungsversuch.

Ist denn das geistige Eigentum wirklich nicht anders zu schützen als durch gleich komplette Abschaltung von weltweit agierenden internet-Portalen?

Allein die [rechtlich ebenfalls sehr fragwürdige] Abmahnpraxis deutscher Rechtsanwaltskanzleien bei unrechtmäßig heruntergeladenen Musikvideos oder die als kostenlos angepriesenen Computerprogramme, die sich dann plötzlich als Abo-Vertrag mit 100 Euro pro Jahr herausstellen für ein Programm, was es in gleicher Bauweise und Funktionalität auf anderen Portalen wirklich kostenlos herunterzuladen gibt, macht deutlich, daß die Justiz bei weitem noch nicht am Ende ist, tatsächliche oder auch nur vermeintliche Urheberrechtsverstöße nicht einfach auf „normalem“ gerichtlichen Wege zu verfolgen, bevor man auf das unverhältnismäßig in die Rechte auch unbeteiligter Internet-Nutzer betreffende Abschalten ganzer Internet-Seiten zurückgreift.

Auf solch eine „absurde“, aber zugleich undemokratisch sehr effektive Idee, mit Kanonen auf Spatzen, sogar auf gar nicht vorhandene, zu schießen, können nur die mittlerweile datenschutzmäßig völlig neurotischen Amerikaner kommen. Und natürlich die dort sehr mächtigen Verwertungskonzerne und Politiker im Hintergrund.

Aber wir müssen es den Amerikaner natürlich wieder sofort nachmachen und ACTA europaweit mit absegnen. Weil wir inzwischen genauso neurotisch zu werden scheinen, daß man den Bürger unterdrücken und einschüchtern muß, statt ihn im Gebrauch seiner Freiheit und Kreativität zu fördern und zu schützen.

ACTA ad acta und Guttenberg in den Knast stattdessen. Das wäre die richtige Lösung. Das mit dem Knast ist nur scherzhaft gemeint. Aber es hätte wenigstens ein ordentliches Strafverfahren geben müssen. Allein aus Gerechtigkeitsgründen und Abschreckung für zukünftige Abschreiber im akademischen Sektor. Aber das geistige Eigentum vieler kleiner „unbedeutender“ Akademiker ist halt staatspolitisch nicht so bedeutsam wie die Frage, wer der nächste Kanzler und Hoffnungsträger sein kann. Und die Umfragewerte.

Zum Nachdenken:
Wer schützt eigentlich das geistige Eigentum und die Erfindungsgabe der NATUR?

Zahlreichste Apfelsorten hat die Mutter Natur [nicht EU-wahlberechtigt] hervorgebracht. EU-Normen schreiben inzwischen vor, wie Äpfel auszusehen, wie groß sie zu sein haben bzw. sein müssen, wie rund, welche Farbe, welche äußere Beschaffenheit und wie zu schmecken haben. Bald sind wir soweit wie in unserem Vorbildland Amerika, wo es seit Jahrzehnten nur ZWEI Sorten Äpfel überhaupt gibt: Granny Smith [grün und unreif und sauer] und Red Delicious [dunkelrot, süß und mehlig]. TOLL!

Heidi Berg

copyright an diesem Aufsatz
[aber leider nicht an der deutschen Sprache und den beteiligten Buchstaben – dann wäre ich richtig reich inzwischen; mir würde ja schon das copyright an einem einzelnen Buchstaben reichen, z.B. dem „e“]

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