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Wahl zur ehrenamtlichen Richterin
am Sozialgericht Oldenburg
aus meiner Sicht ...
01|12|2009



Das Sozialgericht in Oldenburg.

Landläufig wird gesagt, ehrenamtliche Richterinnen und Richter bräuchten keine besonderen Kenntnisse, da für die Wahrheitsfindung in einzelnen Verfahren, an denen sie teilnähmen, deren sogenannter gesunder Menschenverstand völlig ausreichend sei.


Ob aber Volkes Meinung und Gespür in solchen Fällen stets richtig ist?

Schauen wir also mal, was speziell in Wilhelmshaven jüngst zu dem Thema im Ergebnis produziert worden ist ...

Während einer öffentlichen Wilhelmshavener Ratssitzung vom 25. November 2009 wurde laut Tagesordnung im öffentlichen Teil unter Punkt 4.3:
>Ehrenamtliche[r] Richter/in beim Sozialgericht Oldenburg [Vorl.-Nr. 285/2009]<
eine ehrenamtliche Richterin gewählt, welche zukünftig sozialrechtlichen Verfahren für die kommenden fünf Jahre beiwohnen wird.

Zuvor gab es insoweit drei namentlich verlesene Wahlvorschläge. Die besorgte Frage aber tauchte bei mir sofort auf, ob denn diese drei benannten Personen wirklich die geeignetsten Voraussetzungen mitbrächten für die Teilnahme bzw. Beurteilungen in sozialrechtlichen Verfahren, ohne dass ich die Integrität bzw. menschlichen Eigenschaften und sonstigen Fähigkeiten der betreffenden sich zur Wahl gestellten Bürger/innen bezweifelte. 

Da wollte ich mich doch genauer informieren [natürlich nicht über die zur Wahl gestandenen Personen], sah im Internet nach und fand folgende Hinweise bei der „Industrie- und Handelskammer Ostthüringen“ wie folgt:

> ... Ehrenamtliche Richter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit und sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie der Berufsrichter selbst. Sie bilden einwichtiges demokratisches Element in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere sollen sie aufgrund ihrer beruflichen und fachbezogenen Erfahrungen und Kenntnisse die Wertvorstellung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einbinden und somit das allgemeine Rechtsbewusstsein zur Geltung bringen ...

... Die ehrenamtlichen Richter werden vom Präsidenten des Thüringer Landessozialgerichtes aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. Vorschlagsberechtigt sind dabei insbesondere in Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie ihnen gleichgestellte Vereinigungen ... <

Das ist es also:
Berufliche und fachbezogene Erfahrungen und Kenntnisse sollten die Kandidaten bzw. Kandidatinnen für das so wichtige Ehrenamt am Sozialgericht Oldenburg schon mitbringen. Und auch der Hinweis auf die Vorschlagsberechtigung der Gewerkschaften warf bei mir die Frage auf, ob die ausgesuchten Kandidaten / Kadidatinnen gewerkschaftlich engagiert oder zum Beispiel in der Arbeitsloseninitative Wilhelmshaven / Friesland tätig waren oder sind.


Die betreffende Arbeitsloseninitiative verfügt nämlich über fundierte Kenntnisse in der Sozialgesetzgebung, speziell auch das Sozialgesetzbuch II [SGB II] betreffend, welches seit Januar 2005 wesentlich zu den verschärften Bedingungen gegen Erwerbslose angewendet wird.

Insoweit führt die Arbeitsloseninitiative Woche für Woche Beratungen für ratsuchende Betroffene durch, sodass mit Fug und Recht gesagt werden darf: Da sitzen Leute, die genauestens wissen, was in Sachen Hartz IV, Job-Center-Bescheiden, Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht Oldenburg bis rauf zum Bundessozialgericht notwendig getan werden muss, um sozial Benachteiligten bei der Durchsetzung ihrer Rechte kompetent zu helfen.    

Welche Kriterien aber waren für die sich zur Wahl des ehrenamtlichen Richters stellenden Personen eigentlich ausschlaggebend? Nach meinem Dafürhalten haben diese Personen ein solches Wissen, wie es die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven / Friesland [bzw. einige von ihnen als inzwischen extern Beratende] den Ratsuchenden zur Verfügung stellt, kaum aufzuweisen.        

Da möchte ich spontan nur drei Namen herausgreifen: Werner Ahrens, Dirk-Agge Bothe und Udo Haupert. Wieso wurden diese erfahrenen, fähigen und bestinformierten Leute nicht dem Rat vorgeschlagen? Schließlich ist Erwerbslosenberatung angesichts der bundesweiten und immer größer werdenden Flut von Klagen gegen die Auswirkungen des Gesetzes Hartz IV immens wichtig für die Betroffenen. Der sogenannte gesunde Menschenverstand oder Halbwissen hat da für ehrenamtliche Richter am Sozialgericht nicht den Hauch einer Chance, um die Schlichen und Heimtücken der von den Hartz IV-Behörden umgesetzten Hartz IV-Gesetze in allen Facetten zu erkennen bzw. zu durchschauen.

Ich erinnere mich, dass mich vor cirka zweieinhalb Jahren ein Wilhelmshavener Erwerbsloser bat, ihn zum Sozialgericht Oldenburg zu begleiten. Dort war, und das überraschte mich, als ehrenamtlicher Richter ein Mitarbeiter der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg ALSO, nämlich Michael Bättig tätig. Bättig kennt sich in den Dingen rund um die Hartz IV-Gesetzgebung aus, er war meiner Meinung nach die allerbeste Wahl, die in Oldenburg für ein solches Amt getroffen wurde. Er hat das notwendige Wissen, um sich ein genaues Bild über komplizierte sozialrechtliche Sachverhalte, die in einer Gerichtsverhandlung beleuchtet werden, zu verschaffen.    

Wieso ist das aber in Wilhelmshaven nicht möglich, sich für ein solches Ehrenamt am Sozialgericht eben entsprechende Leute auszusuchen bzw. überhaupt erst einmal auf die Idee zu kommen, Leute der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven / Friesland zu fragen, ob sie mit ihrem umfassenden Wissen bereit wären, als ehrenamtliche Richter am Sozialgericht zu fungieren? Ich bin sicher, es hätte seitens der Initiative bzw. der externen Berater, sofort eine Zusage gegeben, wenn eine Anfrage dort erfolgt wäre. 

Und so frage ich mich, ob das vielleicht etwas mit Parteipolitik oder persönlichem Interesse zu tun haben könnte, dass man kompetente Leute von vornherein nicht dazu fragt? Nun, die vom Wilhelmshavener Rat am 25. November 2009 gewählte ehrenamtliche Richterin war meines Wissens jahrelang SPD-Stadträtin.

Die Frage sei erlaubt:
Welche Motivation hat ein SPD-Mitglied, dessen Partei unter Gerhard Schröder eben jenes Gesetz Hartz IV schuf, sich heute als ehrenamtliche Richterin hauptsächlich Problemen von Erwerbslosen in Sozialgerichtsverhandlungen zu widmen?

 
Und:
Welche Motivation sich zur Wahl zu stellen hatte eine in der Wahl unterlegene Kandidatin, welche die Ehefrau eines derzeitigen Wilhelmshavener Stadtrates ist? 


Ob insoweit persönliches Prestigedenken mitschwingt oder mitschwang, ist schwerlich zu beurteilen. Prestigedenken jedenfalls darf bei derartigen Dingen meines Erachtens keinen Einzug im Sozialgerichtssaal halten, denn es geht dort um Menschen, die ihre persönlichen Verhältnisse und Lebenssituationen offenbaren, die mitunter ganz anders aussehen, als es sich die sich zur Wahl gestellten Kandidaten bzw. Kandidatinnen möglicherweise jemals persönlich vorstellen können.

Es geht um den sozialrechtlichen Sachverstand, um Kenntnisse, die im sonstigen Berufs- oder Alltagsleben so einfach nicht erworben werden können .. das sollte, so meine ich, am Sozialgericht und nicht nur in Oldenburg, immer oberste Priorität haben.



Hans-Günter Osterkamp

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