Bild: GRUPPO635.com | hufenbach


UMZU













VERMISCHTES






WETTER



Mixt "NGO´s"













PARTEIEN



Bild: GRUPPO635.com | hufenbach





Bild: GRUPPO635.com | hufenbach
   
Seit 24-03-2022 online:

FOTO: Hufenbach
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

Gefälligkeitsjustiz – die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen
25|11|2011



Ein sorgfältig geplante Comeback?

Doktorarbeit-Betrugsverfahren von zu Guttenberg eingestellt „wegen geringer wirtschaftlicher Bedeutung“.

Über zwei Drittel der Doktorarbeit hat von und zu Guttenberg bei anderen abgeschrieben. Darunter sogar die Einleitung. Justitiabel wurde der wissenschaftliche Betrug [so etwas allein ist offenbar nicht strafbar] nur dadurch, daß betroffene Opfer seines Abschreibens Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstatteten. Da Herr von und zu Guttenberg Wohnsitz zu dem Zeitpunkt noch in Oberfranken hatte, war Gerichtsstandort die Staatsanwaltschaft Hof.

Jetzt wurde die Einstellung des Verfahrens bekannt gegeben. Begründung: der „wirtschaftliche Schaden“ aus der Urheberrechtsverletzung sei zu gering, um eine Klageerhebung zu rechtfertigen.

In der Doktorarbeit seien 23 Passagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße gefunden worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal.“
[Quelle: nordkurier.de | 23-11-2011]

„Laut Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt auf eine Anklage verzichten und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen. Voraussetzung ist, dass Gericht und der Betroffene zustimmen. Somit würde zu Guttenberg als nicht vorbestraft gelten und auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erhalten. Die Schuldfrage bleibt nach Einstellung des Verfahrens juristisch gesehen jedoch offen.“
[Quelle: faz.net | 23-11-2011]

Von und zu Guttenberg, mehrfacher Multimillionär kraft Geburt, muß jetzt lediglich eine Strafzahlung von 20.000 Euro leisten. Dies darf er dann auch noch werbewirksam für die Deutsche Kinderkrebshilfe tun. Marketing-Gutti is back! Außerdem ein recht günstiger Preis für Gute-Ruf-Zurückgewinnungs-Versuch, da er schon laut einem heute veröffentlichten Interview in der Wochenzeitung „Die Zeit“ noch vor der Bundestagswahl 2013 in die bundesdeutsche Politik zurückkehren will.
[Quelle: borkenerzeitung.de | 23-11-2011]

Naja. Bei einer zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem [Schuldfrage weiterhin  ungeklärt] freiwilligen Strafzahlung [„Deal“] von nur 20.000 Euro [3 Jahreseinkommen eines Hartz Vier Empfängers] kann der wirtschaftliche Schaden, den zu Guttenberg in In- und Ausland ausgelöst hat, ja auch nur marginal sein.

Zur Erinnerung: In Berlin wurde einer verdienten und langjährigen Mitarbeiterin von Kaiser's [Feinkost-Kette mit hoher Akzeptanz in Berlin] fristlos gekündigt, weil sie einen Pfandbon im Wert von unter 1 Euro [oder über einem Euro?] privat für sich eingelöst hatte. Die Verhältnismäßigkeit der Reaktion des Arbeitgebers ohne vorherige Abmahnung und angesichts der langjährigen [ca. 20 Jahre] Tätigkeit der Mitarbeiterin ohne jegliche Vorkommnisse wurde nicht vorgenommen. „Das Vertrauen sei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zerstört“ und rechtfertige die drastische, rechtlich auf jeden Fall zu rechtfertigende Maßnahme. Man wollte ein Exempel statuieren. Mitarbeiter haben den Arbeitgeber unbedingte Treue. Loyalität und Ehrlichkeit zu leisten. Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer „outsourcen“, nur um den Preis zu drücken, wie z.B. bei der Handelskette Schlecker geschehen, wo Mitarbeiter „gedrängt“ [genötigt] wurden, „neue“ Arbeitsverträge mit schlechteren Bedingungen bei einer neu geschaffenen Tochtergesellschaft der Firmengruppe Schlecker zu unterschreiben, sonst würden sie auf dem freien Arbeitsmarkt landen, dann ist der Aufschrei nicht so groß.

Offensichtlich wird hier systematisch mit zweierlei Maß gemessen.

Und so auch in der Causa zu Guttenberg.

Schüler, die songs [Lieder] aus dem internet illegal herunterladen, werden genau wegen der gleichen Norm wie bei Guttenberg, wegen Urheberrechtsverletzungen der Musikverlage von Abmahnanwälten mit mehreren Tausend Euro wegen einem song „bestraft“, durch ein merkwürdiges vorgerichtliches Verfahren nur durch Anwälte [also ohne Gericht] mittels des sogenannten „Abmahnens“. Grundlage für die hohe Gebühr, die die den Schüler abmahnenden Anwälte erheben, ist die „theoretische Möglichkeit“ der Multiplikation der illegalen Vervielfältigung. Ohne diese im Einzelfall nachweisen zu müssen seitens der Anwälte. Hier wird ein abstrakter Schaden [also ein virtueller Schaden, ein tatsächlich überhaupt nicht eingetretener, und insbesondere bei Schülern nicht zu erwartender Schaden] in die Urheberrechtsverletzung hineinprojeziert, um seitens der Anwälte der Musikverlage kräftig absahnen zu können.

Wie ist es mit dem „abstrakten“ Schaden für die Glaubwürdigkeit von Politikern, und auch der deutschen Wissenschaft, die durch seine besonders dreiste Art des Abschreibens international in Mißkredit gebracht wurde, im Falle von Karl Theodor zu Guttenberg?

Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Hof offensichtlich genau nicht geprüft. Um eine Klageerhebung genau zu vermeiden. Trotz Evidenz des eingetretenen nicht mehr nur abstrakten Schadens. Stattdessen wurde ausschließlich auf die „wirtschaftliche“ Höhe des Schadens für die Nebenkläger bzw. Anzeigeerstatter des durch von und zu Guttenbergs unzweifelhaft begangenen geistigen Diebstahls rekurriert.

Dabei ist es für Urheberrechtsverletzungen wesentlich, daß eben „geistiger Schaden“ angerichtet wird. Schaden immaterieller Art, nicht durch Euro bezifferbarer Schaden. Dabei zusätzlicher abstrakter immaterieller Schaden, der durch eine eigentlich im voraus zu entrichtender Lizenzgebühr an den originären Verfasser, falls dieser damit überhaupt einverstanden ist, ist allenfalls ein Nebeneffekt, der den Kern der geistigen Verletzung nicht berührt.

Genau aber auf diesen „Kollateralschaden“ hat die Staatsanwaltschaft Hof jetzt rekurriert [geschlußfolgert].

Was nicht sein darf, darf nicht sein. Der Shooting-Star der CSU, die alle wichtigen Positionen im sogenannten Freistaat besetzt [der Begriff „Freistaat“ geht auf die Selbstbefreiung der Bürger von der Monarchie im 19. und  Anfang des 20 Jahrhunderts zurück, Sachsen darf sich auch so bezeichnen], ist noch für ein Comeback in der Zukunft vorgesehen. Deswegen darf kein Makel, zumindest nicht „rechtsstaatlich formal“ an seiner Weste kleben, wenn er wieder für wichtige Ämter sich bewirbt. Was laut „Die Zeit“ ja schon sehr bald wieder der Fall sein wird [noch vor der nächsten Bundestagswahl 2013: heute soll ein Interviewbuch von zu Guttenberg vorgestellt werden, mit dem Titel „Vorerst gescheitert“.

Interessant ist auch das „Timing“: Das Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“, in der Guttenberg sein baldiges Comeback selbst ankündigt, wurde VOR Bekanntwerden der Entscheidung der Hofer Staatsanwaltschaft geführt. Vor dem offiziellen Bekanntwerden.
[Quelle: borkenerzeitung.de | 23-11-2011]

„Schwierig“ war für die Adlaten des in Bayern fest in CSU-Hand befindlichen Innenministers Herrmann, also die Staatsanwälte in Hof, die kraft bundesdeutscher Gesetzgebung dem politisch gewählten Minister als oberstem Dienstherrn weisungsgebunden sind [im Gegensatz zu Italien z.B., und im Gegensatz zu den auch in Deutschland unabhängigen Richtern], lediglich die Begründung. Das Ergebnis war vermutlich von Anfang an politisch vorgegeben worden, was natürlich schwer nachzuweisen ist, wenn keine schriftliche ausdrückliche Weisung erfolgt.

Viele Möglichkeiten zur „Begründung“ der Einstellung eines Strafverfahrens vor Befassens des zuständigen Gerichts mit der Angelegenheit bietet die Strafprozessordnung gar nicht.

Ursprünglich wollte man deshalb das Ergebnis „Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung“ begründen mit „mangelndem öffentlichen Interesse“ an der Strafverfolgung. Dies erschien dann offenbar einigen, die etwas tiefer nachgedacht haben, wohl doch als etwas zu grotesk und ungeheuerlich:

Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Urheberrecht waren 199 Strafanzeigen in Hof eingegangen. Außerdem steht Herr Guttenberg angesichts seiner vorgesehenen Heilsbringerfunktion für Deutschlands Zukunft nun ja tatsächlich – immer noch – geradezu im Zentrum des öffentlichen Interesses.

„Das Verfahren gegen den zurückgetretenen deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg [CSU] wegen der Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit wird möglicherweise eingestellt.“ Das berichtete Spiegel Online bereits am 9. April 2011 unter Berufung auf Münchner Strafverteidiger, einen Tag nach Bekanntwerden des Vorliegen des Vorsatzes von Karl-Theodor zu Guttenberg nach Ansicht der Universität Bayreuth. Demnach sei die Justiz in Bayern bereits auf der Suche nach Präzedenzfällen, bei denen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung ebenfalls wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt worden seien.“

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „ …  die Justiz in Bayern bereits auf der Suche nach Präzedenzfällen, bei denen …  ebenfalls wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt worden seien.“

Wer prüft hier ergebnisoffen?

Dieselben Politiker, die solches Vorgehen zu verantworten haben, beschweren sich dann bei der nächsten Talk-Show über die angebliche Politkverdrossenheit des Bürgers. Neuerdings beschimpft man den Bürger, der mit den Politikern nicht einer Meinung ist, sogar als „Wutbürger“.

Frieden und Vertrauen in einen Rechtstaat ist auf diese Weise nicht zu erreichen. Es ist zwar formaler „Rechtsfrieden“ jetzt durch die Einstellung des Verfahrens hergestellt, die Anwälte kommentierten den Quasi-Freispruch im Auftrag ihres Mandanten dann auch so, "Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt", ließ zu Guttenberg über seinen Anwalt Alexander Graf von Kalckreuth erklären“.

Frieden in der Seele der betrogenen Wissenschaftler und auch mancher Wähler allerdings wohl nicht.

„Kopieren, lochen und abheften“ - der studentische Dreikampf.

Meister zu Guttenberg hat ihn bravourös bestanden.

Die Kosten des Verfahrens gegen zu Guttenberg trägt übrigens die Staatskasse.

Eine angenehme verbleibende Woche wünscht herzlich
Heidi Berg

P.S.
Nach Verfassen des Artikels bin ich auf die Seite von bild.de online gekommen: Dort wird bereits eifrig an dem Comeback des Springer-Lieblings gestrickt: „Der Grund seines Rücktritts, die Vorwürfe, er habe Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben – plötzlich ist alles anders. Plötzlich scheint ein Comeback möglich, denkbar – sogar logisch.“

Und: „Es sei aber kein absichtlicher Betrug gewesen. Vielmehr sei „das Abschreiben das fatale Ergebnis einer chaotischen und ungeordneten Arbeitsweise“.“

Die Universität Bayreuth hatte nach monatelanger und gründlichster Prüfung ihm immerhin Vorsatz bescheinigt. Aber Bild-Leser wissen ja bekanntlich mehr!

Links:
24|11|2011: Zwischenruf zu Guttenberg: Brief an meinen Helden

Sie möchten diesen Artikel kommentieren? - Kein Problem:
Hier klicken, Artikelstichwort angeben
und Kommentar über das Kontaktformular an die Redaktion senden!
Vielen Dank!


Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |
Leserbriefe | Newsletter |

Wilhelmshavener Momente

Bild: GRUPPO635.com | hufenbach

Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



Wenn Sie auch ihre ganz persönlichen Momente auf dem Bürgerportal Wilhelmshaven veröffentlichen möchten, senden Sie ihre Bilder an:
redaktion@buerger-whv.de
Vielen Dank!

Archiv:
Archiv | Wilhelmshavener Momente
nach oben