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Doppelhaushalt Wilhelmshaven mit Einschränkungen genehmigt
21|03|2015



Spätestens 2019 wird Wilhelmshaven überschuldet sein und dann könnten im Rathaus sinnbildlich die Lichter ausgehen.

Verfügung der Kommunalaufsicht zum Doppelhaushalt 2015/2016 eingegangen

Die Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat mit Verfügung vom 19. März den Doppelhaushalt der Stadt für die Jahre 2015/2016 mit Einschränkungen genehmigt.

Diese beziehen sich, wie bereits in der letzten Ratssitzung angekündigt, auf die festgesetzten Liquiditätskredite, deren Höchstbeträge in Abweichung von der Haushaltssatzung auf 94 Mio. € gedeckelt wurden. Vorgesehen waren Beträge von 102 Mio. € in 2015 und 104 Mio. € in 2016. Liquiditätskredite werden benötigt, um die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse aufrechterhalten zu können.

Bei den Investitionskrediten gibt es Einschränkungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven [GGS]. Hier werden zur Finanzierung von Investitionen Kredite in Höhe von 9,87 Mio. € benötigt. Nur 6,37 Mio. € fanden die Zustimmung der Kommunalaufsicht und die Stadt muss bis zum 30. April nachweisen, welche Maßnahmen verschoben oder gestrichen werden sollen. Die Verwaltung wird dem Rat in der April-Sitzung Vorschläge unterbreiten, wie der Einsparbetrag von 3,5 Mio. € erreicht werden kann.

Die Investitionskredite im Kernhaushalt, der Technischen Betriebe und des Eigenbetriebes RNK wurden für die Jahre 2015 und 2016 uneingeschränkt genehmigt. Ebenso die im Kernhaushalt vorgesehen Verpflichtungsermächtigungen [Ermächtigungen zur Erteilung von Aufträgen für Folgejahre].

Die Einschränkung der Kreditermächtigung bei GGS begründet die Kommunalaufsicht mit der engen Verflechtung des Eigenbetriebes mit dem Kernhaushalt. Bekanntlich refinanziert sich der Eigenbetrieb als "Eigentümer" der städtischen Gebäude im Wesentlichen aus Mieterträgen der diese Gebäude nutzenden Fachbereiche und Einrichtungen [z. B. Schulen, Verwaltungsgebäude].

Da sich die Investitionen erhöhend auf die Mieten auswirken und den Kernhaushalt damit in der Regel zusätzlich belasten, unterliegen diese einer besonders kritischen Betrachtung der Kommunalaufsicht. Das schon deshalb, weil die "Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt nicht im Einklang stehen".

Der Haushalt 2015 weist ein Defizit von 7,3 Mio. €, für 2016 wird ein Defizit von 10,3 Mio. € prognostiziert und auch in der Finanzplanung bis 2019 ist ein Haushaltsausgleich derzeit nicht zu erwarten.


Die Kommunalaufsicht erkennt an, dass durch den Verkauf der Seniorenresidenz, der Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts ist, zwar für das Jahr 2015 ein deutlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird. Diesem "Einmaleffekt" müssen jedoch weitere Maßnahmen ab 2016 folgen. Für das Jahr 2016 wird daher eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts angemahnt.

Gewürdigt werden in der Verfügung ausdrücklich die bisher bereits durchgeführten Maßnahmen zur Haushaltssicherung und die Qualität des Haushaltssicherungsberichts, der "zum einen die Umsetzung der Maßnahmen sehr gut wiedergibt und zum anderen auch den eigenen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haushaltslage beschreibt".

Oberbürgermeister Wagner zeigte sich über den Eingang der Genehmigungsverfügung sehr erfreut, zumal jetzt die größten Restriktionen aus der vorläufigen Haushaltsführung beseitigt sind. Allerdings müsse geklärt werden, wie die Einhaltung der gekürzten Liquiditätskreditermächtigung gewährleistet werden kann. Die Kommunalaufsicht schreibt hierzu: "Auf die Möglichkeit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach Maßgabe des § 30 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung [GemHKVO] weise ich hin".

Quelle: Stadt Wilhelmshaven



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