Bild: GRUPPO635.com | hufenbach


UMZU













VERMISCHTES






WETTER



Mixt "NGO´s"













PARTEIEN



Bild: GRUPPO635.com | hufenbach





Bild: GRUPPO635.com | hufenbach
   
Seit 24-03-2022 online:

FOTO: Hufenbach
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

JWP - Kläger
07|03|08


Pressemitteilung: Rechtsanwalt der Kläger gegen den JadeWeserPort


Das Mahnmal der Hafengegner im Hintergrund der Leuchtturm des
Geniusstrandes.


Zum Beschluss des 7. Senats des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts in der Verwaltungsrechtssache
des Landesverband Bürgerinitiativen e.V. gegen die
Bundesrepublik Deutschland, 7 MS 114/07 vom 05.03.2008.


Als Prozessbevollmächtigter des antragstellenden
Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz
Niedersachsen e.V. erkläre ich zum Beschluss des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom
05. März 2008 folgendes:


In seinem Beschluss bestätigt das OVG die Ansicht des
LBU, dass die Auswirkungen der Gleisanbindung des
Terminals auf das Europäische Vogelschutzgebiet
"Voslapper-Groden Süd" nicht ausreichend beachtet
wurden. Insbesondere wurde festgestellt, dass die von
der Planfeststellungsbehörde bisher erwogenen Schutz-
konzepte entlang der Schienenstrecke nicht ausreichend
seien. Aus diesem Grund wurde die Planfeststellungs-
behörde nunmehr verpflichtet, entlang der Schienen-
strecke eine Lärmschutzwand zu errichten, auch wenn
dieses mit höheren Kosten verbunden ist.
__________________________________
Insofern stellt der Beschluss des OVG
einen ersten Teilerfolg des LBU dar.
Der Beschluss zeigt auf, dass im
Rahmen des Planfeststellungsver-
fahrens erhebliche naturschutzrecht-
liche Belange zum Schutz gefährdeter
Tierarten, wie z.B. der Rohrdommel,
nicht ausreichend beachtet wurden.

Rechtsanwalt Musch erklärt:

"Bedenklich ist die Entscheidung
jedoch dahingehend, dass zwar eine
Lärmschutz für Vögel nicht aber für
ebenfalls betroffene Menschen einge-
richtet wird."
__________________________________

Darüber hinaus wurde in der Entscheidung dem
Antragsteller und damit einem anerkannten Natur-
schutzverein das Recht abgesprochen, die Erforder-
lichkeit des JadeWeserPorts unter konzeptionellen
und verkehrlichen Aspekten überprüfen zu lassen.
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass
das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht keinen
Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung
gewährt. Dieses stellt eine bedenkliche Beschneidung
der Möglichkeiten zur Vertretung naturschutzrechtlicher
Belange durch Naturschutzverbände dar. Diesen wird
die Möglichkeit genommen, naturschutzrechtliche
Belange bereits bei der Erforderlichkeitsprüfung eines
umweltschädigenden Projekts zur Prüfung zu bringen.
__________________________________
Der vorliegende Beschluss wird einer
umfangreichen Prüfung nach Rechts-
fehlern unterzogen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich
das Planfeststellungsverfahren über
Jahre hinzog, der Planfeststellungs-
beschluss einen Umfang von 1.200
Seiten hat und das Gericht für seine
Entscheidung 10 Monate brauchte,
während dem Antragsteller lediglich
eine Frist von 6 Wochen zur Begrün-
dung eingeräumt wurde, was verdeut-
licht, das in diesem Verfahren keine
Waffengleichheit zwischen den Parteien
herrscht.

Es ist durchaus möglich, dass eine
Beweisaufnahme voll zu Gunsten des
LBU ausfallen wird.
Das Hauptsacheverfahren läuft zurzeit
weiter.

Hinsichtlich des Sandentnahmever-
fahrens ist außerdem ein parallel
laufendes Verfahren beim Verwal-
tungsgericht Oldenburg anhängig.
__________________________________

J. Musch
Rechtsanwalt

_____________________________________________________

Sonstige THEMENFOTOS fordern Sie bitte hier an:
GRUPPO|635:
[Hier klicken: www.GRUPPO635.com]
Mail:
[Hier klicken: INPUT@GRUPPO635.com]
_____________________________________________________

Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen
Fiktive Interviews
| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe
| Archiv | Leserbriefe |
Spenden
|

Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |
Leserbriefe | Newsletter |

Wilhelmshavener Momente

Bild: GRUPPO635.com | hufenbach

Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



Wenn Sie auch ihre ganz persönlichen Momente auf dem Bürgerportal Wilhelmshaven veröffentlichen möchten, senden Sie ihre Bilder an:
redaktion@buerger-whv.de
Vielen Dank!

Archiv:
Archiv | Wilhelmshavener Momente
nach oben