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Justizministerin will religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte verbieten



Während in Bayern an jeder "Pommesbude" das staatliche Kirchensymbol einen Platz einnehmen soll, wird in Niedersachsen "hart" durchgegriffen.

19-11-2018 – Kopftuch, Kreuze oder Kippa – Vertreter von Staatsanwaltschaften und Richter sollen in Zukunft keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole bei öffentlichen Verhandlungen mehr tragen dürfen.

Das sieht ein nicht-öffentlicher Referentenentwurf des Justizministeriums vor, der dem NDR vorliegt. Das Gesetz soll die Neutralität der Justiz stärken. Auf drei Seiten des Entwurfs erfolgt eine intensive Begründung – denn sowohl das Recht auf Religionsfreiheit als auch das Neutralitätsgebot sind im Grundgesetz verankert.

Justizministerin Barbara Havliza [CDU] sagte Hallo Niedersachsen auf Nachfrage: "Jeder im Gericht muss den Eindruck haben, ein Richter oder Staatsanwalt seien völlig frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen." Anlass für das Gesetz seien muslimische Referendarinnen, die das Kopftuch auch im Gerichtssaal als Sitzungsvertreterinnen tragen wollten. Bevor jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich damit umgehe, sei eine einheitliche Regelung geboten.

"So hindert man durch Verbote Frauen daran, dass sie bestimmte Berufe ausüben", kritisiert Hamideh Mohagheghi, selbst Juristin und Theologin. Sie ist mit dem Bundesverdienstkreuz für ihre Bemühungen im interreligiösen Dialog ausgezeichnet worden. Kopftuch tragen und gute Richterin sein - das sei aus ihrer Sicht kein Widerspruch. Doch muslimische Frauen hätten keine Möglichkeit, dies unter Beweis zu stellen und die Gesellschaft davon zu überzeugen, wenn man es nicht ausprobiere, sagte Mohagheghi im NDR Interview. Wer den Verdacht auf eine voreingenommene Prozessführung habe, könne schließlich wie bisher auch Befangenheitsbeschwerde einlegen, über die dann – wie in anderen Fällen auch - befunden werde.

Von dem Verbot nicht betroffen sind Kreuze, die noch einigen Verhandlungsräumen der Amtsgerichte Vechta und Cloppenburg hängen. Sie sollen belassen werden. Wenn jemand damit ein Problem habe, könnten die Kreuze schließlich abgehängt werden oder der Prozess in einen anderen Raum verlegt werden, sagte Havliza.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr ins Kabinett und dann in die übliche Verbandsanhörung gehen. Derzeit ist vor dem Bundesverfassungsgericht noch eine Klage einer muslimischen Referendarin aus Hessen anhängig. Wann dort über die Grundrechtsabwägung entschieden wird, ist nicht bekannt.

Quelle: hallo niedersachsen | NDR


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