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Parteien wollen Spendenregeln für Bundestagsabgeordnete lockern 10|02|2009
Wenn man die Macht hat und sich einig ist, dann vereinfacht man sich auch schon einmal gesetzlich legalisiert die Reisekostenabrechnungsregelungen.
Union, SPD und FDP sollen sich in der Rechtsstellungskommission des Bundestags für eine Lockerung der Spendenregeln für Bundestagsabgeordnete ausgesprochen haben. Laut Teilnehmern soll ein Entwurf der Bundestagsverwaltung, der dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ exklusiv vorliegt, in dem Gremium auf breite Zustimmung gestoßen sein. Darin heißt es: „Geldwerte Zuwendungen für Reisen in Ausübung des Mandats gelten nicht als Spenden.“ Somit könnten Abgeordnete künftig Zuwendungen – auch von Unternehmen in Staatshand - in unbegrenzter Höhe annehmen, ohne dass dies veröffentlicht werden müsste. Auch „Zuwendungen zur Teilnahme an Veranstaltungen zur politischen Information“ oder „als Repräsentanten des Deutschen Bundestags“ sollen nach dem Entwurf künftig nicht mehr als Spenden gelten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, begründet die vorgeschlagene Änderung damit, dass es Abgeordneten seit einigen Jahren verboten sei, kostenlose Parktickets an Flughäfen anzunehmen. Mit der vorgeschlagenen Formulierung solle das wieder erlaubt werden. Wörtlich sagte van Essen: „Diese Möglichkeit ist auch noch von niemanden bisher in Frage gestellt worden. Das ist nichts neues, sondern eine rechtliche Absicherung dessen, was seit Bestehen des Bundestags immer gewährt worden ist.“
Der Staatsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim erklärte dazu gegenüber REPORT MAINZ: „Das läuft darauf hinaus, dass man Abgeordneten unbeschränkt viel Geld oder Geldwertes zuwenden darf, man muss es nur als Erstattung für Reise- oder Informationskosten etikettieren. Selbst Korruption, die eigentlich verboten ist, wird hier durch Außerkrafttreten dieser Vorschrift erlaubt.“ Der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität kritisierte ebenfalls den Entwurf gegenüber dem ARD-Politikmagazin: „Dann könnte man auch sagen, wenn ein Bundestagsabgeordneter drei Monate eine Kreuzfahrt machte, und dann auf dieser Kreuzfahrt einmal in der Woche die Politik des Bundestags erklärt, dann fiele das auch unter diese Vorschrift. Das ist viel zu vage und es kommt auch hinzu, dass die Transparenz nicht wirklich gewahrt ist.“
Dass keine Obergrenzen in der Regelung, etwa bei Einladungen, vorgesehen ist, begründet van Essen folgendermaßen: „Weil man ja die Preise, zu denen das Getränk oder das Häppchen eingekauft worden ist, das bei der Gelegenheit gereicht wird, nicht kennt und auch gar nicht prüfen kann.“ Der Kommission gehören unter anderen auch die Abgeordneten Norbert Röttgen von der CDU, Thomas Oppermann von der SPD und Wolfgang Götzer von der CSU an. Sie waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck, der der Kommission als Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion angehört, sagte dazu gegenüber REPORT MAINZ: „Wir als Grüne haben gesagt, wir wollen da keine Änderung vornehmen und die vorgelegten Formulierungen überzeugen uns auch nicht von einer anderen Position. [...] Wir waren damit in der Kommission ziemlich einsam.
Quelle: Report Mainz _____________________________________
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