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Interessengemeinschaft Job-Center Wilhelmshaven 28|01|2010
Das Jobcenter in Wilhelmshaven
Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Sehr geehrter Herr Burkert,
zu Ihrer Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens der Interessengemeinschaft Job-Center Wilhelmshaven teilen wir Ihnen mit:
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 des Markengesetzes sind nicht schutzfähig Marken, die „gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen“. Dass Sie Geschäftsführer einer solchen Marke sind, ist uns schon seit längerem klar. Auch das BverfG hat im Jahre 2007 festgestellt, dass die juristische Konstruktion der Arge grundgesetzwidrig ist und festgelegt, dass bis zum 01.01.2011 die Konstruktion zu ändern ist.
Unter diesen Umständen können wir Ihr Anliegen nicht verstehen und sehen keine Veranlassung, Ihrer Aufforderung nachzukommen. Soweit Sie Schadensersatz geltend machen, so bitten wir Sie, diesen inhaltlich und wertmäßig zu benennen. Nach unserer Kenntnis ist bisher Schaden nur vom Job-Center, nicht aber von der Interessengemeinschaft ausgegangen.
Unter diesen Voraussetzungen sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie aufzufordern, es zu unterlassen: 1. Handlungen zu unternehmen, die gegen Recht und Gesetz verstoßen, 2. Ihre Untergebenen dazu zu verleiten, 3. solche Handlungen Ihrer Untergebenen zu dulden, 4. öffentliche Erklärungen über Tatsachen, die das SGB betreffen abzugeben, die aber nicht dem SGB entsprechen.
Da Sie ja nach § 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden sind, dürfte es Ihnen leicht fallen, diese Unterlassungserklärung abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Interessengemeinschaft Unabhängig, Überparteilich, nichtgewerkschaftlich
Kontakt: ig.job-center.whv@gmx.de
Vorangegangen war ein Anschreiben an die Interessengemeinschaft Jobcenter, hier in voller Länge:
Abs.: Job-Center Wilhelmshaven | Herderstr. 10 | 26382 Wilhelmshaven Datum 21. Januar 2010
an Interessengemeinschaft Job-Center | Wilhelmshaven Per Email: ig.job-center.whv@gmx.de Verwendung des Job-Center-Logos und Namen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit machen wir einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, der uns aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entsteht, geltend.
Im Einzelnen liegt dem folgender Sachverhalt zu Grunde.
Ihre Organisation, die „Interessengemeinschaft Job-Center Wilhelmshaven“, verwendet ein Logo sowie einen Namen und eine Emailadresse, dessen Urheber wir als Behörde Job-Center Wilhelmshaven sind. Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung haben wir Ihnen nicht erteilt.
Das von Ihnen verwendete Logo ist identisch mit unserem Behörden-Logo, der Name ebenfalls zum Verwechseln ähnlich. Das Schreiben welches Sie uns mit Datum vom 07.01.10 haben zukommen lassen, ist als Anlage beigefügt.
Das Logo des Job-Centers Wilhelmshaven genießt als Marke urheberrechtlichen Schutz [§ 1 Nr. 1 MarkenG]. Uns steht aufgrund der nicht genehmigten Verwendung der urheberrechtlichen geschützten Marke Ihnen gegenüber ein Unterlassungsanspruch gem. § 14 Abs. 5 MarkenG zu. Darüber hinaus auch ein Anspruch auf Schadensersatz.
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind Sie verpflichtet, uns gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allein die Beseitigung des Logos und des Namens in Ihrem Briefkopf begründet für uns keine Sicherheit, dass es künftig zu keinen Urheberrechtsverletzungen kommen wird. Nur das Versprechen einer angemessenen Vertragsstrafe, verbunden mit der Verpflichtung zur Unterlassung gewährt hinreichenden Rechtschutz.
Wir fordern Sie deshalb auf, die diesem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 13.02.2010 eingehend an uns zurückzusenden.
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir weitergehende rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Im Auftrag
Burkert Geschäftsführer
Links: 11|01|10 Interessengemeinschaft
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