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Grüne Wilhelmshaven beauftragen Ingenieurbüro zur Überprüfung der Mischwasserabschläge
01|09|2010



Das ist kein Bild von einer überschwemmten Mülldeponie, sondern das Bild, das sich ergibt, wenn neben anderen ungeklärten Abwässern auch Fäkalien in den Jadebusen gepumpt werden.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in Wilhelmshaven hat das Ingenieurbüro „PvF  Techno-logie-Transfer“ Peter von Fircks, Dipl.-Ing. für Wasserwirtschaft, Thurmer Nebenstr. 41 a, 08132 Mülsen, OT Thurm, beauftragt, die Situation der ständigen Mischwasserabschläge aus dem Pumpwerk Süd in den Jadebusen zu beurteilen.

Und zwar unter der Fragestellung, ob die Einleitungsverfügung des Regierungspräsidenten Weser-Ems, Oldenburg  vom 05.09.2001 überhaupt noch geltendem Recht entspricht.

Wie sicherlich bekannt, hat das europäische Parlament in Brüssel mehrere Richtlinien zum Gewässerschutz erlassen, zuletzt im Januar 2008. Die Bundesrepublik hat diese Richtlinie mit der Novellierung des Bundeswasserhaushaltsgesetzes [WHG] am 31.07.2009 in nationales Recht umgesetzt. Dieses hat nun seit dem 1. März 2010 volle Gültigkeit erlangt. Danach ist gem. § 45 WHG „Reinhaltung von Küstengewässern“ und gem.

§ 48 WHG „Reinhaltung des Grundwassers“ das Einbringen fester Stoffe in Küstengewässer bzw. das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser untersagt.

Die bisherige Praxis in Wilhelmshaven sieht so aus, dass regelmäßig, bei sog. Starkregenereignissen, große Mengen an Mischwasser [Gemisch aus Regen- und Schmutzwasser] aus den Überlaufwerken der Mischwasserkanalisation in den Jadebusen abgeschlagen werden. In den Sommermonaten Juni/Juli waren dies jeweils  ca 21.000 m3.

Nach Meinung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verstößt diese Aktion der Stadt Wilhelmshaven gegen den § 32 WHG „Reinhaltung oberirdischer Gewässer“ und begeht damit den Straftatbestand der Verunreinigung von Oberflächengewässern und Küstengewässern [§ 45]. Vor dem Hintergrund der Novellierung des WHG § 32, § 45 muss die von der damaligen Bezirksregierung Oldenburg erteilte Genehmigung zur Einleitung von Mischwasser in die Jade rückwirkend zum 01.03.2010 widerrufen werden.

Die Fraktion hat das Büro von Herrn Peter von Fircks beauftragt, schriftlich in die Diskussion mit dem Niedersächsischen Innenminister einzutreten, um die Rücknahme der Einleitungserlaubnis zu erwirken.



Werner Biehl
Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat der Stadt

Quelle: GRÜNE | Wilhelmshaven


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