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Bahnlärm JWP: Sammelklagen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht 19|10|2011
Hier und auf weiteren Streckenabschnitten sollen ohne Lärmschutz bis zu 80 Güterzüge zusätzlich "durchrauschen" und das hauptsächlich nachts.
Stadt und Privatanlieger: Planfeststellungen zum Streckenausbau sind rechtswidrig
Die Stadt Oldenburg hat gemeinsam mit sieben weiteren Betroffenen Klagen gegen die Bahnplanfeststellung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen Abschnitt 2 Rastede – Hahn und Abschnitt 3 Jaderberg – Varel wurde der zweigleisige Schienenausbau in den genannten Teilstrecken rechtlich legitimiert.
Hiergegen richten sich die Klagen, denn die Stadt Oldenburg und die weiteren Kläger sind der Auffassung, dass diese Planfeststellungsbeschlüsse rechtswidrig sind und nicht vollzogen werden dürfen. In dazu gehörenden Eilanträgen wenden sich die Kläger auch gegen den Sofortvollzug der Planfeststellung und fordern, die aufschiebende Wirkung der Klagen wieder herzustellen. Damit soll verhindert werden, dass die Bahn vollendete Tatsachen schafft, indem sie die Zeit bis zur Entscheidung über die Klagen nutzt und schnellstens den Schienenausbau durchführt ohne die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen.
Hauptargumente der Kläger sind, dass die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen nicht in Oldenburg erfolgt ist und dass die Auswirkungen des Schienenausbaus auf Oldenburg rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt worden sind.
Durch die Kapazitätsausweitung in den planfestgestellten Teilstrecken ist absehbar, dass stärkere Immissionen [Lärm, Erschütterungen] entlang der Strecke einwirken, als bei einer eingleisigen Strecke.
Genau diese auch im Stadtgebiet Oldenburgs und auf den Klägergrundstücken absehbaren Auswirkungen hat die Bahn in der Planfeststellung nicht ausreichend berücksichtigt. „Wir Kläger sind der Auffassung, dass die Folgen des Schienenausbaus damit über den eigentlichen Planungsbereich hinausgehen und deshalb mit einbezogen werden müssten. Während in Rastede und Varel Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, schweigt sich die Planfeststellung zu entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen in Oldenburg aus“, sagt Oberbürgermeister Gerd Schwandner.
Weiter kritisieren die Kläger, dass die Planfeststellungsbeschlüsse keine ausreichenden Überlegungen zu der Möglichkeit von Umgehungsstrecken nicht nur Oldenburgs enthalten. Es gäbe gute Alternativen, heißt es in den Klageschriften, so dass der Ausbau der Bestandsstrecke nicht zwingend sei, vielmehr sei eine gründliche Auseinandersetzung mit Alternativen geboten gewesen. Damit sei die planerische Abwägung unvollständig und rechtswidrig. Diese politische Forderung war im Rat der Stadt Oldenburg entsprechend beschlossen worden. In gleicher Weise hatten sich die Bürgerinitiativen eingesetzt, die aus formalen Gründen nicht selbst als Kläger auftreten können und die deshalb die privaten Kläger auch finanziell unterstützen.
Die Kläger setzen sehr auf eine baldige Entscheidung über die eingereichten Klagen. Insbesondere über das Eilverfahren wird eine baldige Urteilsfindung durch das Gericht erhofft. Gleichwohl wird aber erst in einigen Wochen mit einem Ergebnis zu rechnen sein, denn das Gericht muss sich zunächst mit der Sache befassen.
Daher kritisieren die Kläger nochmals ausdrücklich, dass der Bahn ein Zeitvorsprung entstanden ist, indem die Veröffentlichung der Planfeststellungsbeschlüsse mehr als einen Monat verzögert wurde. Allein hierdurch werden die Rechte der Kläger in unduldbar unverantwortlicher Weise eingeschränkt.
Quelle: Stadt Oldenburg
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