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Mindestlohn: CDU-Vorschlag wird das Problem der deutschen Armutslöhne nicht lösen
26|04|2012



Auch in Wilhelmshaven kennen wir die Diskussion um faire oder sittenwidrige Löhne, eine Auseinandersetzung, die in dieser Stadt nur allzu gerne verdrängt wird.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft [ver.di] hält den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemachten Vorschlag für eine allgemeine Lohnuntergrenze für völlig unzureichend.

Die CDU will eine allgemeine Lohnuntergrenze ausschließlich in Bereichen, in denen keine Tarifverträge existieren. „Diese Regelung bietet für viele Unternehmen einen Anreiz, sich Pseudo-Gewerkschaften als Partner für Hungerlohn-Tarifverträge zu suchen oder selbst solche zu gründen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Mittwoch in Berlin. Für diese Bereiche gelte dann keine Lohnuntergrenze. „Solche Entwicklungen kennen wir aus der Leiharbeit oder bei Briefzustellern. Der CDU-Vorschlag verhindert deshalb nicht, dass weiterhin Millionen von Menschen für Hungerlöhne arbeiten müssen.“ Aktuell arbeiteten rund acht Millionen Menschen zu Niedriglöhnen. „Das ist ein nicht hinnehmbarer Skandal. Die Politik muss endlich aus den Fehlern der Vergangenheit lernen“, betonte Bsirske.

Die von der CDU vorgesehene Kommissionslösung will die letztendliche Entscheidung über die Lohnhöhe einem Schlichter übertragen. „Die Politik darf sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken und sollte endlich einen Mindestlohn von wenigstens 8,50 Euro politisch festlegen“, forderte Bsirske. „Es geht um die Würde der Menschen und den Preis der menschlichen Arbeit.“ Nach der politischen Festlegung eines ersten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns könne dann eine Kommission über weitere Anhebungen entscheiden. „Andere Länder haben mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht; Hungerlöhne werden dann Geschichte sein“, erläuterte der ver.di-Vorsitzende.

Völlig systemfremd ist aus ver.di-Sicht der Vorschlag, den Deutschen Beamtenbund in die Kommission berufen zu wollen. „Es ist glücklicherweise nicht damit zu rechnen, dass die Beamtinnen und Beamten künftig in den Hungerlohnsektor abrutschen. Insofern gibt es keinen Grund, dass Verbände, die in der Praxis nicht für die betroffenen Branchen zuständig sind, über die Ausgestaltung des dort notwendigen allgemeinen Mindestlohns mitentscheiden“, sagte Bsirske.

Quelle: ver.di

Links:
www.initiative-mindestlohn.de


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