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Gutachten weist wertvolle Vogelschutzgebiete
im Planungsgebiet der A 22 nach
07|10|2009



Bild vergrössern | Übersicht über die sechs Untersuchuingsgebiete zwischen Unterweser und Jaderberg. [Bildquelle: BUND]

Die Küstenautobahn wird ausgebremst

Naturschutzverbände und Initiativen gegen die geplante Küstenautobahn A 22 haben immer wieder gewarnt, südlich und östlich des Jadebusens werde es zu Konflikten mit der EU-Vogelschutzrichtlinie kommen. Ein Gutachten bestätigt dies nun: Der betreffende Bereich hat internationale Bedeutung für überwinternde Rastvögel, der Bau der A 22 durch dieses Gebiet würde gegen europäisches und deutsches Artenschutzrecht verstoßen.

Das Raumordnungsverfahren für die geplante A 22 war im Januar dieses Jahres abgeschlossen worden [1]. Im April hatte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Linienbestimmung beim Bundesverkehrsministerium beantragt: normalerweise eine Formalie, wenn nichts dazwischen kommt. Noch bis Ende März jedoch verbrachten der renommierte Ornithologe Volker Bohnet und sein Team, ausgerüstet mit Fernglas und Spektiv, viel Zeit in der Wesermarsch und zählten die dort rastenden Vögel – in der Hauptsache Gänse und Limikolen [zum Beispiel Kiebitze]. Das Ergebnis ihrer Untersuchungen im Auftrage von BUND und NABU liegt nun vor und kommt der Linienbestimmung tatsächlich „dazwischen“.

Vorkommen und räumliche Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen / Landkreis Wesermarsch“ heißt das Gutachten, in dem die Ergebnisse der in zwei Winterhalbjahren [2007/08, 2008/09] durchgeführten Untersuchungen dargestellt sind [2]. Insgesamt 78mal rückten die Ornithologen in diesem Zeitraum aus und zählten die rastenden Trupps an Gänsen, Enten und Limikolen. Untersucht wurde der Bereich südlich und südöstlich des bestehenden Vogelschutzgebietes „Marschen am Jadebusen“ von Jaderberg bis Rodenkirchen. Das rund 9000 Hektar große Untersuchungsgebiet liegt vollständig im Trassenverlauf der Varianten der geplanten A 22 und wurde anhand von Straßen und Vegetationseinheiten in sechs Teilgebiete unterteilt [siehe Karte].
 
Im Ganzen wurden 587 Rasttrupps mit insgesamt rund 203.000 Individuen erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass der untersuchte Raum vor allem von Gänsen [Grau-, Bläss- und Weißwangengans] und Kiebitzen genutzt wird. Zudem wurden auf den Tiefs und der Jade in nennenswerten Ansammlungen Pfeifenten vorgefunden. Diese Arten machen etwa 95 Prozent der erfassten Rastvögel im Untersuchungsgebiet aus.

Die Bewertung der Rastvogelvorkommen erfolgte nach dem in Niedersachsen anerkannten Verfahren nach Burdorf und anderen [3]. Danach wurden vier der sechs untersuchten Teilgebiete so stark von Gänsen frequentiert, dass eine internationale Bedeutung [höchste Wertstufe] für Weißwangengans und / oder Blässgans abgeleitet werden muss. Bohnet und sein Team legten aber noch härtere Maßstäbe an. Sie bewerteten das Untersuchungsgebiet im strengeren internationalen Vergleich nach Delany & Scott [4]. Auch danach hat noch ein Teilgebiet, das sich südlich an das europäische Vogelschutzgebiet anschließt, die so genannte „Südliche Jader Marsch“, eine internationale Bedeutung für Weißwangengänse. Für die Blässgans wurde die Bedeutung nur knapp verfehlt. Die Ergebnisse der Untersuchung rechtfertigen die fachliche Einstufung dieses Gebietes „Südliche Jader Marsch“ als „important bird area“. Dabei handelt es sich um Gebiete, die auf Grundlage international gültiger, wissenschaftlicher Kriterien bedeutsam als Vogellebensraum und für den Vogelschutz sind.

Von gleichermaßen großer Bedeutung ist der Nachweis von Austauschbeziehungen zwischen dem europäischen Vogelschutzgebiet und der südlich davon gelegenen „Südlichen Jader Marsch“, die durch die Mehrfachablesung einer beringten Blässgans belegt werden konnten. Der Halsring der gekennzeichneten Gans wurde innerhalb einer Woche zunächst in der „Südlichen Jader Marsch“, dann im nördlich gelegenen Vogelschutzgebiet und später wieder in der „Südlichen Jader Marsch“ abgelesen.

Auch durch die Beobachtung von Schlafplatzflügen konnte eine Beziehung der „Südlichen Jader Marsch“ mit dem Vogelschutzgebiet nachgewiesen werden. Weißwangen- und Blässgänse nutzen die Wattflächen des Jadebusens im Bereich des Vogelschutzgebietes zum Schlafen. Zur Nahrungsaufnahme fliegen sie allmorgendlich ins Landesinnere. Dort „erwarteten“ sie die Beobachter in den frühen Morgenstunden und stellten fest, dass praktisch 100 Prozent der Einflüge aus nördlicher und nordwestlicher Richtung erfolgten – also aus Richtung des Jadebusens. Aber auch überregionale Austauschbeziehungen zwischen Gänserastgebieten in den Niederlanden, im Rheiderland, am Niederrhein, an Mittel- und Unterweser sowie in Schleswig-Holstein, Brandenburg und an der ostfriesischen Küste konnten nachgewiesen werden. Damit steht das Gebiet in regelmäßigem Austausch zwischen den Gänserastgebieten in Mittel- und Westeuropa.

Die Untersuchungen von Bohnet zeigen außerdem, dass der überwiegende Teil der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden Vogelarten – Weißwangengans und Blässgans – alljährlich die „Südliche Jader Marsch“ aufsuchen, um zu rasten und zu äsen, obwohl das Teilgebiet nur ein Achtel der Fläche des Vogelschutzgebietes ausmacht. Bis zu 7000 Weißwangengänse und zeitweilig fast 10.000 Blässgänse sorgen dafür, dass auch die „Südliche Jader Marsch“ im internationalen Vergleich ein bedeutsames Rastgebiet darstellt.

Die Gutachter kommen deshalb zu dem Schluss, dass die „Südliche Jader Marsch“ in der Gänseregion Marschen am Jadebusen von zentraler Bedeutung für die oben aufgeführten Arten sei und es daher naturschutzfachlich geboten erscheint, die Meldung des Vogelschutzgebietes um die „Südliche Jader Marsch“ zu ergänzen. Die Fläche des Vogelschutzgebietes und das Teilgebiet „Südliche Jader Marsch“ stellen ein ökologisch zusammenhängendes Rastgebiet für Weißwangen- und Blässgänse in der Gänseregion Südlicher Jadebusen dar.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun daraus für die Planung der A 22? Dazu hat der vom Schutz- und Klagefonds gegen die A 22 beauftragte Rechtsanwalt eine rechtsgutachterliche Stellungnahme geschrieben. Danach zeigen die Ergebnisse der Rastvogeluntersuchung, dass die „Südliche Jader Marsch“ nach den Kriterien der entsprechenden EU-Richtlinie als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden muss. Bis zu einer Anerkennung durch die EU sei das Gebiet als „faktisches Vogelschutzgebiet“ zu behandeln. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht und den Europäischen Gerichtshof sind alle Handlungen untersagt, die ein solches Gebiet beeinträchtigen könnten. Der Bau einer Autobahn ist also nach deutscher und europäischer Rechtssprechung unzulässig.

Bliebe es bei der geplanten Trassenführung für die A 22, gingen durch Überbauung und Störwirkungen Rast- und Nahrungsflächen der Gänse verloren. Zudem käme es zu einer Zerschneidung des – wie oben gezeigt – ökologisch zusammenhängenden Rastgebietes. Die Aufnahmekapazität des Gesamtraumes am südlichen Jadebusen würde signifikant verkleinert. Langfristig könnte das Auswirkungen auf den Gesamtbestand der Vögel haben. Von den Beeinträchtigungen wären rund 22 Prozent der ornithologisch wertvollen Flächen der „Südlichen Jader Marsch“ betroffen und rund drei Prozent der Flächen des zu erweiternden Vogelschutzgebietes.

Die Beeinträchtigung des gemeldeten Vogelschutzgebietes und des faktischen Vogelschutzgebietes würde damit das Erheblichkeitskriterium überschreiten. Das Vorhaben wäre nicht zulässig. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung liegen nach deutschem Artenschutzrecht nicht vor, da sich der Erhaltungszustand der Gänsepopulation durch den Bau der A 22 verschlechtern würde und da außerdem zumutbare Alternativen, wie Ausbau des vorhandenen Straßennetzes oder anderer Verkehrsträger,  möglich sind. Die EU-Vogelschutzrichtlinie lässt Ausnahmen von ihren eigenen Vorschriften nur im Interesse von Volksgesundheit und öffentlicher Sicherheit zu. Beide Kriterien liegen nicht vor.

Der Bau der A 22 auf der landesplanerisch festgestellten Trasse wäre somit rechtswidrig. Also macht auch die Linienbestimmung der Trasse, die derzeit durch das Bundesverkehrsministerium vorbereitet wird, keinen Sinn. Das Rastvogelgutachten wirft eine enorme Rechtsunsicherheit für die Planung der A 22 auf. Außerdem ist aufgrund der nachgewiesenen Beeinträchtigung eines europäischen Schutzgebietes eine Alternativenprüfung zwingend erforderlich. Dies haben die Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen gegen die A 22 seit Anbeginn der Planung immer wieder gefordert. Die Planer werden nun nicht mehr herum kommen, dem zu entsprechen.

Autorin: Susanne Grube

Anmerkungen:
1. Grube, Susanne: „Raumordnungsverfahren zur A 22 abgeschlossen: Entwicklungsbremse für Gemeinden ...“; in: WATERKANT, Jg. 24, Heft 1 [März 2009], Seite 28 ff.
2. Bohnet, Volker: „Vorkommen und räumliche Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen/Landkreis Wesermarsch“; Gutachten im Auftrag von NABU und BUND; Oldenburg 2009. Das Gutachten steht unter www.A22-Nie.de und www.nabu-rastede.de zu Ansicht und Download zur Verfügung.
3. Burdorf, C., Heckenroth, H. & Südbeck, P.: Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen; Vogelkundliche Berichte Niedersachsen, Jahrgang 29 [1997], Seite 113-125.
4. Delany, S. & Scott, P.: Waterbird population estimates, 4. Auflage. Wetlands International Publications, Wageningen 2006.


Quelle: ©WATERKANT

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