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Strandgebühren Niedersachsen 25|01|2016
Längst keine Spasspartei mehr: Die PARTEI
Die Kreisverbände der Partei Die PARTEI Wilhelmshaven und Friesland haben mit großem Interesse die Pressemitteilung des OVG Lüneburg zum Urteil zur Feststellung der Rechtmäßigkeit für die Erhebung von Strandgebühren für Küstengrundstükke, die sich im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden und verpachtet wurden, ausgewertet.
Wir gratulieren dem 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für dieses wegweisende Urteil, offenbart es uns doch unumwunden, daß ein privater Investor [auch wenn es sich um eine gemeindeeigene GmbH handelt] nicht für das nicht fehlerfreie Vertragswerk der Landesregierung Niedersachsen zur Verantwortung gezogen werden kann und dieser auch nicht auf seine Einnahmen verzichten muß.
"Freunde und Feinde" eines Freihandelsabkommens, wie TTIP, dürften, wie die PARTEI Wilhelmshaven und die PARTEI Friesland, gespannt die Angelegenheit weiter spinnen, denn eine zukünftige Verpachtung durch das Land Niedersachsen wird wegen der umzusetzenden EU-Richtlinien, mit den Maßgaben eines freien und fairen Handels und ebensolcher Dienstleistungen, höchstbietend erfolgen müssen. In diesem Sinne wird die PARTEI Wilhelmshaven, sowie die PARTEI Friesland, alle Möglichkeiten prüfen Strandabschnitte zu pachten und diese allen Wählern kostenlos, aber unter Nutzung von EU-Fördermitteln zur Förderung der Freikörperkultur, zur Verfügung zu stellen. Sofern sich weitere Kreisverbände der Partei die PARTEI dieser Idee anschließen, werden wir es über den Landesverband Niedersachsen in das Landeswahlprogramm einfließen lassen.
Quelle: Die PARTEI | Wilhelmshaven und Friesland
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