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HARTZ IV: Gesetzesentwurf ist keine "Rechtsvereinfachung", sondern eine Mogelpackung
12|03|2016



In früheren Zeiten immer wieder gern genommen, "Ein Euro-Jobber"– Stigmatisierung inbegriffen.

Dritter bundesweiter Aktionstag

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum 9. Änderungsgesetz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [Hartz IV] auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz wird unter dem Deckmantel "Rechtsvereinfachung" vom Ministerium für Arbeit und Soziales gehandelt. Von einer Rechtsvereinfachung kann bei diesem Gesetzesentwurf nicht die Rede sein, im Gegenteil, es wird noch komplizierter als es heute bereits ist. Hiervon haben weder die Leistungsberechtigten BürgerInnen etwas noch wird es Einfacher für die MitarbeiterInnen der Jobcenter sagte Frank Oltmann [Sozialberater bei der Ali WHV/FRI]

Am 18. März wird der Bundesrat erstmals über das Gesetzpaket beraten.

Die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland und Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems e. V. mit 15 angeschlossenen unabhängigen Erwerbsloseninitiativen im Nordwesten des Landes schließen sich dem Bundesweiten Bündnis "AufRecht bestehen" an und legen Protest gegen die Veränderung des SGB II in dieser Form ein. Aus Sicht der bundesweiten Erwerbslosengruppen sind viele Verschlechterungen in diesem Entwurf versteckt.

Laut Bundesregierung soll mit dem Änderungsgesetz "Hartz IV" vereinfacht und die Jobcenter entbürokratisiert werden. In Wirklichkeit werden neue Strafen eingeführt sagt Olaf Schuber von der Ali.

Hier drei Beisiele aus dem Gesetzentwurf, die für Leistungsberechtigte erhebliche Nachteile bringen:

- So soll in § 34 zusätzlich zu den bestehenden Sanktionen eine neue Strafe eingeführt werden. Leistungsberechtigte, bei denen unterstellt wird, sie würden nicht genug unternehmen, um ihren Leistungsanspruch zu beenden oder zu verringern, sollen die erhaltenen Hartz-IV-Leistungen vollständig ans Jobcenter zurückzahlen müssen. Da diese Rückzahlungspflicht sofort beginnt, sollen die Jobcenter rund 120 € monatlich vom Regelsatz als "Tilgung" einbehalten können. "Mit dieser willkürlichen, von subjektiven Entscheidungen abhängigen Strafe, wird der Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen unterlaufen, da diese ständig unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen". Diese neue Strafe kann beispielsweise auch ältere Hartz-IV-Beziehende treffen, die sich dagegen wehren, mit 63 Jahren in eine Rente mit Abschlägen zu wechseln.

- "Erwerbstätige, die aufstockend Hartz IV beziehen, gehören ebenfalls zu den großen Verlieren der Gesetzesänderung", kritisiert Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Berlin. Ein Absetzbetrag für Werbungskosten soll ersatzlos gestrichen und der Erwerbstätigenfreibetrag nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erlassen. „Das kann zu einer Kürzung von bis zu 230 Euro monatlich führen.

- Bei den Heizkosten soll zukünftig eine Einzelfallprüfung nicht mehr verpflichtend sein. Stattdessen dürfen die Kommunen eine starre Obergrenze für die Warmmiete festlegen. Hohe Heizkosten, die besonderen Umständen wie einer schlechten Wärmedämmung geschuldet sind, würden dann unter Umständen nicht mehr erstattet.

Die Ali und der Regionalverbund Weser-Ems schließen sich dem "Bündnis "AufRecht bestehen" an und appelliert an die Fraktionen im Bundestag und die Länder im Bundesrat, die geplanten Verschlechterungen im Gesetzgebungsverfahren zu verhindern. Statt der geplanten Einschnitte müssten vielmehr die Sanktionen, so wie vom Arbeitsministerium zunächst angekündigt, in einem ersten Schritt deutlich entschärft werden.

Quelle: Arbeitsloseninitiative | Wilhelmshaven


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