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Düngegesetz abgesetzt - Bärendienst für den Gewässerschutz 25|01|2017
Düngen lassen bis das Grundwasser verseucht ist, scheint die Devise verschiedener Politiker zu sein.
Die Situation ist geradezu grotesk, dass die von der GroKo schon medial abgefeierte Einigung beim Düngegesetz vom CDU-Abgeordneten Holzenkamp torpediert wird.
Der Kollege aus dem Oldenburger Münsterland trägt mit dieser Art von Lobbyarbeit zur Politikverdrossenheit in unserem Land bei. Die CDU/CSU versucht die schon weichen Vorgaben zur Umsetzung der Stoffstrombilanz weiter aufzuweichen. Das wird mit den Grünen nicht zu machen sein. Gerade angesichts der EU-Vertragsverletzungsverfahren und des neuen Gutachtens des BDEW zu den Kosten der Nitratbelastung für Bürgerinnen und Bürger ist diese Verzögerung höchst ärgerlich. Denn dieses Gutachten und der Nitratbericht der Bundesregierung beweisen: Zu viele Gewässer in Deutschland sind mit zu viel Nitrat belastet – die Grenzwerte werden deutlich überschritten. Und das kann für die Verbraucher richtig teuer werden. Es ist schon absurd, dass die Einigung für ein Düngegesetz von einem Bundestagsabgeordneten derart behindert wird. Es muss endlich ein Düngegesetz her, das den Wasserschutz zum Ziel hat. Böden und Gewässern ist es egal, ob Überdüngung aus großen oder kleinen Betrieben kommt - und auch, ob sie aus Gülle, Gärresten oder Kunstdüngergaben ausgewaschen wird. Der BDEW fordert in seinem neuen Gutachten zu Recht, dass endlich reale Nährstoffsalden auf unseren Äckern die 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschreiten dürfen. Wenn sich am Düngerecht nichts ändert, könnte das Trinkwasser laut BDEW in einigen Regionen um bis zu 62 Prozent teurer werden. Die Verursacher müssen dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt – damit nicht die Allgemeinheit für die Kosten der Verunreinigung aufkommen muss.
Quelle: Peter Meiwald | Mitglied des Deutschen Bundestages
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