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Niedersachsen stellt erstmals 150 Millionen Förderung für den ländlichen Raum zur Verfügung



Fragt sich nur in welche Richtung die Förderungen fließen – nachhaltige Projekte oder in große konventionell Betriebe.

26-04-2019 | Enorme Nachfrage - Noch nie so viele Mittel für die Vorhaben

Niedersachsen toppt alle bisherigen Fördermittel der vergangenen Jahre mit einer neuen Rekordsumme von rund 150 Millionen Euro für den ländlichen Raum: Im Rahmen der ZILE-Richtlinie werden 2019 rund 1.650 Anträge gefördert. ZILE steht für "Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung" mit einem Umfang von insgesamt etwa 308 Millionen Euro EU-Mitteln des ELER-Fonds für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: "Mit der Rekordförderung setzt Niedersachsen wichtige Impulse für lebendige Dörfer und attraktive ländliche Räume. Vom Dorfladen über das Dorfgemeinschaftshaus bis zum Hofcafé - ich freue mich sehr, dass wir mit unserer Rekordsumme viele aussichtsreiche Projekte fördern können!"

Für Birgit Honé, Ministerin für Regionale Entwicklung, ist wichtig: "Niedersachsen als Flächenland kann sich nur weiter positiv entwickeln, wenn es den ländlichen Regionen gut geht. Wer nur auf florierende Ballungsräume setzt, macht einen schweren Fehler. Deshalb ist die Förderung des ländlichen Raumes jenseits der direkten Agrarsubvention so eminent wichtig. Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln aus der sogenannten zweiten Säule steigern wir die Lebensqualität und werten die ländlichen Gebiete als attraktive Wirtschaftsstandorte auf."

Zu den ZILE-Fördermitteln kommen 2019 die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" [GAK] hinzu. Diese Mittel teilen sich der Bund und das Land Niedersachsen im Verhältnis 60 zu 40. Für die Jahre 2019 bis 2021 hat der Bund zusätzlich speziell für die integrierte ländliche Entwicklung einen GAK-Sonderrahmenplan aus der sogenannten "Landmilliarde" aufgelegt. 2019 erhält Niedersachsen daraus einen Anteil von rund. 34,2 Millionen Euro. Aufgestockt mit den Landesmitteln ergeben sich daraus etwa 57 Millionen Euro für Vorhaben in den ländlichen Räumen.

Ministerin Otte-Kinast: "Alle Zuwendungsempfänger, aber auch die Ämter für regionale Landesentwicklung als Bewilligungsbehörden stehen vor einer großen Herausforderung, da der überwiegende Teil der Mittel bereits in diesem Jahr abgerechnet werden muss. Daher bin ich dem Niedersächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber sehr dankbar, dass er uns eine frühzeitige Bewilligung ermöglicht." Üblicherweise weist der Bund seinen GAK-Anteil erst im April/Mai eines Jahres den Ländern zu. Zuvor können keine Zuwendungsbescheide erlassen werden und die Vorhaben dürfen nicht begonnen werden. Deshalb hat der Niedersächsische Landtag für den Haushalt 2019 beschlossen, in Höhe der zu erwartenden Bundesmittel bereits die Fördermittel frei zu geben. Daher erlassen die Bewilligungsbehörden auch schon erste Zuwendungsbescheide. Die Zuwendungsempfänger profitieren von einem längeren Umsetzungszeitraum.

Insgesamt sind bis zum Stichtag 15.09.2018 rund 2.000 Anträge eingegangen. Bewilligt werden von den vier Landesämtern für regionale Entwicklung rund 1650 Anträge. Die Schwerpunkte der ZILE-Förderung liegen in der Dorfentwicklung mit rund 87,4 Millionen Euro, dem ländlichen Wegebau mit rund 30 Millionen Euro sowie den Basisdienstleistungen mit 15,8 Millionen Euro. Durch den Sonderrahmenplan wurden die Ansätze in den ZILE-Maßnahmen deutlich aufgestockt.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Was ist ZILE?
ZILE steht für "Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung" und ist ein zentraler Baustein von PFEIL [Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum], dem gemeinsamen ELER-Programm [Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes] der Länder Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 mit insgesamt 31 Fördermaßnahmen. Bewilligungsbehörden für die Anträge sind die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems.


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