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Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter
23|06|2008



Unvermindert schiessen die Autoabgase weiterhin ungefiltert in die Umwelt,
trotz nachgerüstetem Rußpartikelfilter.

Seit Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette
Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch mit dem immer
gleichen Verweis auf angeblich kurzfristig lieferbare
Ersatzsysteme des Betrugsfilterherstellers GAT – Zwei
TV-Magazine, die Automagazine der Sender SAT 1 und
VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über
diesen Skandal und weitere beispielhafte Fälle [Teil 2
und 3 der DUH-Serie]

Berlin, 20. Juni 2008: Die Werkstattkette Pit-Stop lässt
weiter alle Anfragen ihrer Kunden nach einem sofortigen
Austausch von ihr eingebauter mangelhafter Diesel-
partikelfilter an sich abperlen. Vergangene Woche hat
die Deutsche Umwelthilfe e. V.
[DUH] den Fall eines
Autohalters aus dem westfälischen Hamm dokumentiert.
Leider kein Einzelfall, denn die Hinhalte-Strategie der
Filialen wird aus der Pit-Stop-Zentrale in Heusenstamm
gesteuert. Geschäftsführer Gerd Hartmann hat inzwischen
erneut seine irrige Ansicht bekräftigt, dass die so genannte
„Kulanzregelung“ die Werkstätten nicht zum kostenlosen
Tausch verfügbarer Filtersysteme anderer Hersteller ver-
pflichte – und steht mit dieser Position mittlerweile sehr
allein. „Pit-Stop wird endgültig zur führenden Schmuddel-
werkstattkette Deutschlands“, sagt DUH-Bundesgeschäfts-
führer Jürgen Resch.
_____________________________________
Heute dokumentiert die DUH den Fall
eines Betroffenen in Frankfurt am Main:
Als im November 2007 nach der Auf-
deckung des Betrugsfilterskandals durch
die Deutsche Umwelthilfe die Betriebs-
erlaubnisse von Dieselfiltern der Her-
steller GAT, Tenneco und Bosal erlöschen,
wendet sich Herr Radler* an seine Pit-
Stop Werkstatt.
Er bittet darum, ihm zeitnah einen
lieferbaren Ersatzfilter einzubauen,
so wie es ihm rechtlich zustehe und
wie es die seinerzeit verabredete
Kulanzregelung der Bundesregierung
mit dem Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeug-Gewerbe
[ZDK] und
dem Gesamtverband Autoteile Handel
[GVA] vorsah.
___________________________________

Nach der Weigerung der Werkstatt, den Filter zu tauschen, wendet
sich Herr Radler schriftlich an die Pit-Stop-Zentrale und verlangt
erneut, den mangelhaften Tenneco-Filter gegen ein funktions-
tüchtiges Alternativsystem auszuwechseln. Außerdem gibt Radler
in dem Schreiben seiner Sorge Ausdruck, dass der beim Einbau
von Betrugsfiltern nachgewiesene zu hohe Abgasgegendruck den
Motor schädigen könne.

Im Januar 2008 erhält er das standardisierte Antwortschreiben
aus Heusenstamm. Darin wird ihm erstens unterstellt, er habe
seinen Filter ausschließlich einbauen lassen, um eine günstige
Feinstaubplakette zu erhalten und in den Genuss der „staatlichen
und steuerlichen Vergünstigungen“ zu kommen. Tatsächlich hat
sich die Familie Radler bereits beim Kauf ihres VW Touran Diesel
im September 2005 gewundert, dass ein solches Fahrzeug trotz
der lange bekannten Feinstaubproblematik immer noch ohne
Partikelfilter verkauft wurde. Um hier ihren Beitrag zur Entlas-
tung zu leisten, entschloss sich die Familie Radler im August
2007 zum Einbau eines Partikelfilters. Zweitens ärgert sich
Radler, dass Pit-Stop in der Antwort mit keinem Wort auf die
von ihm befürchtete Motorschädigung durch zu hohen Abgas-
gegendruck eingeht. Aber reine Provokation empfindet er
einen Satz im Antwortschreiben, wonach „die Firmen Tenneco/
Walker Ersatzfilter produzieren werden, die zeitnah im Jahr
2008 ohne Kosten für die Kunden in die betroffenen Fahrzeuge
eingebaut werden können.“ Denn weder dieser Satz noch sonst
einer in dem Pit-Stop-Brief enthält irgendeine verbindliche
Zusage auf einen kostenfreien Filtertausch. Er wisse immer
noch nicht, „wer Ende den Filter einbaut und wer die Kosten
trägt“, sagt Radler.
_____________________________________
Auch ein vom ADAC für betroffene Auto-
halter bereitgestelltes Musterformular
half Herrn Radler nicht, denn Pit-Stop
verweigert die Unterschrift und damit
die Zusicherung, den Mangelfilter bis
spätestens 1. September 2008 auszu-
tauschen.

___________________________________

Ende Mai erreichte Herrn Radler das an alle betroffenen
Autohalter verschickte Schreiben des Kraftfahrtbundesamts.
Radler gerät erst recht in Wallung, weil das Schreiben den
Betroffenen, die die Misere nicht zu verantworten haben,
den Schwarzen Peter zuschiebe. Anders sei der Hinweis
nicht zu verstehen, wonach sich „bei einer zu geringen
Beteiligung an der Umtauschaktion“ die Bundesregierung
vorbehalte, „die gewährten Steuervorteile sowie die Berech-
tigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit
mangelhaften Filtern auf den Prüfstand zu stellen.“ Radler
sagt: „Ich will seit Monaten tauschen, aber ich kann es nicht“.
_____________________________________
Herr Radler sagt von sich, er sei grund-
sätzlich Freund einer gütlichen Einigung.
Gegen Pit-Stop will er nun jedoch anwalt-
liche Hilfe in Anspruch nehmen:
Aus Sorge um das Auslaufen der Gewähr-
leistungsfrist, aber auch aus Prinzip:
Er will sein Recht gegen ein Unternehmen,
das versuche, seine schuldlos geprellten
Kunden an der Nase herumführen.

___________________________________

Nachtrag:
Soeben wurde der DUH der Fall eines Hochschulprofessors aus
Trier bekannt. Die zuständige Pit-Stop-Filiale baute den ent-
sprechenden Mangelfilter zurück, nachdem der Professor einen
Anwalt eingeschaltet hatte. Sämtliche Kosten wurden erstattet.
Einen neuen und funktionstüchtigen Filter hat er anschließend
in einer anderen Werkstatt einbauen lassen.
Der Fall zeigt:
Wenn betroffene Autohalter bereit sind, ihr Recht konsequent
einzufordern, erhalten sie es.

*Name geändert

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170
Fax.: 030 2400867-19
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0
Mobil: 0171 5660577
Fax: 030 2400867-19
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Pressemitteilung:
www.DUH.de

Links:
28|04|08 Rußfilterskandal
Rußfilter: Angeschmierte Autofahrer | [FRONTAL 21] 27|11|07
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