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Harsche Kritik an der landesplanerischen Feststellung zur A 22 05|02|2009
Die A 22 Gegner bei einer Veranstaltung in Hipstedt. [Bildquelle: www.A22-Nie.de]
Die A 22-Trasse ist festgestellt. Die Kritiker des Projektes rügen die fehlende Realisierbarkeit und befürchten unnütze Ausgaben in Millionenhöhe für eine erfolglose Planung.Hipstedt - Am 29. Januar wurde das Raumordnungsverfahren zur Küstenautobahn A 22 mit der landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Die festgestellte Variante entspricht weitgehend der so genannten Vorzugsvariante. Die Initiativen gegen die A 22 kritisieren, dass mit der landesplanerischen Feststellung Tatsachen geschaffen werden sollen, obwohl die Grundvoraussetzungen für diese Autobahn noch nicht gegeben sind.
Die A 22 ist im Bundesverkehrswegeplan nicht als vordringlicher Bedarf enthalten, sondern lediglich als weiterer Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag und einem festgestellten hohen Umweltrisiko. Für derartige Projekte verlangt der Bundesverkehrswegeplan, dass auch Alternativen untersucht werden, insbesondere der Ausbau vorhandener Straßen oder das Ausweichen auf andere Verkehrsträger wie beispielsweise Bahn oder Schiff. Nach wie vor ist die bereits zu einem früheren Zeitpunkt bemängelte Alternativenprüfung nicht erfolgt.
Die Initiativen bemängeln weiter die fehlende Realisierbarkeit der A 22. Die Querungen von Elbe und Weser können auch in der landesplanerischen Feststellung nicht abschließend sicher gestellt werden. Hinsichtlich des Wesertunnels heißt es: „Es besteht wegen des durch das Herstellungsverfahren im Schildvortrieb konstanten Kreisquerschnitts keine Möglichkeit, Pannenbuchten sowie Seitenstreifen anzulegen, Notruftelefone in begehbaren Kabinen unterzubringen und den Abstand der Notausgänge ... zu verringern“.
Auch die Realisierung der Elbquerung als Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit der A 22 ist weiterhin nicht geklärt. Die zu erwartenden Verkehrsströme sind so gering, dass sie bei der vorliegenden Betroffenheit von europäischen Schutzgebieten einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten können.
In den Sternen stehe auch die Finanzierung des Projektes. „Kein vernünftiger Mensch plane ein Hochhaus, wenn er nicht sicher sein kann, dass die Finanzierung nicht auf morschen Grundpfeilern stehe, dass auch tatsächlich jemand einziehen werde, und wenn nicht gewährleistet ist, dass der Aufzug zwischen dem fünften und sechsten und dem zwanzigsten und einundzwanzigsten Stockwerk funktionieren wird“, zieht Uwe Schmidt, Sprecher der Initiativen gegen die A 22, einen anschaulichen Vergleich.
„Wie schon in den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren wird auch in der landesplanerischen Feststellung der tatsächliche Bedarf dieser Autobahn mit unhaltbaren Argumenten schön geredet oder sogar unverblümt für den Teil westlich der Weser dargestellt, dass die Verkehrsbelastung für eine Autobahn nicht ausreicht“, so Schmidt weiter. „Wir hätten uns eine objektivere Prüfung der Unterlagen durch die Raumordnungsbehörde gewünscht. Damit wären vorprogrammierte Enttäuschungen zu einem späteren Zeitpunkt und die möglicherweise verfehlte Ausgabe von mehreren Millionen Euro für die Planung erspart geblieben.“
Nun erwarten die Kritiker der A 22, dass die Unterlagen im Rahmen der offiziellen Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium auf Herz und Nieren geprüft und als aussichtslos verworfen werden.
Quelle: www.A22-Nie.de __________________________________
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