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Rückzahlungsansprüche 02|08|2010

Energie wird immer teurer und wenn Energieunternehmen vor Gericht unterliegen, wird erst einmal auf Zeit gespielt.
Erste Antwortschreiben der EWE auf angemeldete Rückzahlungsansprüche
Inzwischen liegen mit Schreiben vom 29.7.10 erste Antworten der EWE auf von Kunden eingereichte Rückzahlungsansprüche vor. Darin bedingt sich EWE zunächst einmal aus, die ausführliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen.
So weit so gut.
Nicht in Ordnung ist die EWE-Behauptung, dass sich aus dem BGH-Urteil keine Rückzahlungsansprüche für die Kunden ergeben. EWE ist vom BGH nur nicht verpflichtet worden, die Rückzahlungsansprüche aller Sondervertragskunden [85% der EWE-Kunden] von sich aus zu erfüllen.
Das heißt laut BGH-Sprecher Wolfgang Eick: Solange EWE nicht von sich aus zu einer freiwilligen Rückzahlung an alle Kunden bereit ist, müssen die Kunden selbst aktiv werden und ihre Ansprüche anmelden, notfalls auch einklagen. Das heißt aber nicht, dass am Ende jeder tatsächlich klagen muss. Schon das massenweise Einreichen von Ansprüchen kann EWE zum Einlenken bewegen.
Der zunächst einfachen formlosen Anmeldung von Ansprüchen dient auch unsere
Informationsveranstaltung Dienstag | 3. August | 19:00 Uhr Bürgerhaus Schortens, auf die ich für die Interessengemeinschaft Energie an dieser Stelle noch einmal hinweisen möchte.
Wir stellen dort nicht nur ein Formular zur Anmeldung von Rückzahlungsansprüchen zur Verfügung, sondern auch ein Rechenblatt, auf dem in wenigen Schritten jeder seinen Anspruch selbst ausrechnen kann.
Für den Zeitraum von April 2008 bis Ende Juni 2009 stehen jedem Sondervertragskunden mit dem Tarif EWE-Classic pro verbrauchter kWh Gas etwa 1,17 Cent Erstattung zu.
Bei einem Haushalt mit Durchschnittsverbrauch von 20.000 kWh jährlich macht das etwa 270 € aus.
Die Anmeldung der Ansprüche lohnt sich also. Außerdem steigt mit der Zahl der angemeldeten Ansprüche der öffentliche Druck auf EWE und die Wahrscheinlichkeit, dass EWE von sich aus eine freiwillige Rückzahlung an alle Kunden vornimmt.
Quelle: Interessengemeinschaft Energie
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