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NABU Niedersachsen hält Abschaffung der Gänsejagd für überfällig
23|10|2013



Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer setzt auf den Schutz der Zugvögel.

Der NABU Niedersachsen begrüßt Bestrebungen des Landwirtschaftsministers Christian Meyer, die Gänsejagd in Niedersachsen einzuschränken.

Die Jagd auf Zugvögel ist nach Ansicht des NABU nicht mehr zeitgemäß. Geschützte Arten werden immer wieder erlegt. Zur Minderung von landwirtschaftlichen Schäden ist Jagd wirkungslos, bewirkt oftmals sogar das Gegenteil. Gerade Niedersachsen als Drehscheibe des internationalen Gänsezugs müsse seiner Verantwortung nachkommen. Die jetzigen Jagdzeiten sind mit dem EU Recht nicht zu vereinbaren.

Das Erlebnis rastender arktischer und nordischer Wildgänse prägen die winterlichen Landschaften Niedersachsens. Knapp 15.000 von ihnen wurden im letzten Jahr allein in Niedersachsen von Jägern erschossen. Die Strecken von Grau-, Kanada- und Wildgänsen sind im Berichtsjahr ausnahmslos angestiegen. Immer wieder werden bei der Wasservogeljagd auch geschützte Arten - Gänse, Enten und Schwäne - erlegt. Aus diesem Grund begrüßt der NABU Niedersachsen ausdrücklich die Bestrebungen von Landwirtschaftsminister Christian Meyer, die Jagd auf Gänse einzuschränken.

„Angesichts der Zahl an Fehlschüssen auf geschützte Arten, die in den vergangenen Jahren beobachtet wurden, ist dies unumgänglich“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Zum Schutz bedrohter Arten wie der Zwerggans, dem Zwergschwan oder der Moorente müssen die Jagdzeiten so geregelt werden, dass Verwechslungen bereits im Vorfeld ausgeschlossen sind, so der NABU-Landesvorsitzende. Daher fordert der NABU Niedersachsen Minister Meyer auf, die Jagdzeiten kurzfristig so zu regeln, dass Verwechslungen von streng geschützten Wasservogelarten weitgehend ausgeschlossen sind.

Für besonders fragwürdig hält der NABU die Wasservogeljagd in den niedersächsischen Vogelschutzgebieten, so zum Beispiel im Rheiderland, in der Emsmarsch von Leer bis Emden, Krummhörn, Rheiderland, Ostfriesische Meere und Niedersächsisches Wattenmeer, denn in diesen Gebieten ist nach der geltenden Jagdzeitenverordnung derzeit schon eine Jagd auf Bläss- und Saatgänse untersagt. In diesen Gebieten sollen die Zugvögel ausdrücklich geschützt werden, dennoch ist in vielen die Jagd auf die Zugvögel erlaubt. „Es ist geradezu widersinnig: da müssen Landwirte, Vogelfreunde und Spaziergänger mit Einschränkungen für den Vogelschutz leben, während gleichzeitig die Schutzobjekte im Gebiet erschossen werden“, so Dr. Holger Buschmann, „das kann doch keiner mehr verstehen!“

Etwaige Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen lassen sich durch die Jagd ohnehin nicht erfolgreich reduzieren. „Zunächst sieht das europäische Recht hier ganz klar vor, dass nach einem Einzelfallnachweis eines Schadens zunächst nicht tödliche Methoden angewandt werden müssen. Schießen ist die allerletzte Möglichkeit“, so der NABU Niedersachsen. Doch auch dann bezweifelt NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann die Wirksamkeit. Ein Großteil der 'Gänseschäden' im Küstenraum werden durch die Weißwangengans verursacht. Zudem: „Die Gänsejäger sind überwiegend am Wochenende und in den Tagen vor Weihnachten aktiv. In dieser Zeit entstehen Schäden auf Äckern aber nicht“, so Buschmann. Nicht zuletzt würden niedersächsische Landwirte durch den Vertragsnaturschutz von den Gänsen sogar finanziell profitieren. „Bezahlt werden und trotzdem die Gänse schießen, das geht nicht zusammen“, betonte Dr. Holger Buschmann.

„Dass die Jagdlobby derzeit massiven Druck auf Minister Meyer ausübt, um eine Einschränkung ihres geliebten Hobbys zu vereiteln, und dies mit äußerst fragwürdigen Argumenten, die wissenschaftlich längst widerlegt sind, ist für den NABU zwar nachzuvollziehen. Aber dies entspricht weder der Verantwortung der Landesjägerschaft als anerkannter Naturschutzverband noch den Ansprüchen, den die Gesellschaft an eine nachhaltige und zukunftsorientierte Jagd hat,“ so Buschmann.

Quelle: NABU


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