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Stadtgrün muss im Baurecht verankert werden



Der Natur wird auch gesetzlich immer mehr Vorrang gewährt.

07-06-2019 | Tschimpke: Masterplan Stadtnatur wichtiger erster Schritt, geht aber nicht weit genug

Der NABU begrüßt den im Kabinett verabschiedeten Masterplan Stadtnatur als ersten Schritt zu einer nachhaltigen und grünen Stadtentwicklung. Allerdings bleibt der Plan deutlich hinter den im Weißbuch Stadtgrün beschlossenen Zielsetzungen zurück.
 
"Damit schaffen wir es nicht, wie in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen, bis 2020 das Grün im wohnortnahen Umfeld deutlich zu erhöhen", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Dabei wird städtisches Grün immer wichtiger, auch weil es in Zeiten des Klimawandels für zusätzliche Kühlung überhitzter Innenstädte sorgt. Die Förderung von mehr Wohnungsbau und gleichzeitig qualitativ hochwertiger Grünflächen muss oberste Prämisse bleiben. Der angedachte Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm biologische Vielfalt mit 15 Millionen Euro ist hierfür wesentlich. Was allerdings noch fehlt, ist eine Verankerung von Stadtgrün im Baurecht."

Quelle: NABU

Hintergrund
2013 hatte sich die Koalition erstmals umfassend und ressortübergreifend dem Thema "Grün in der Stadt" angenommen. 2017 wurde das Weißbuch Stadtgrün als Ergebnis eines umfassenden Dialogprozesses mit konkreten Handlungsempfehlungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Bundes für mehr Grün in unseren Städten veröffentlicht. Der Masterplan Stadtgrün dient der Umsetzung der im Weißbuch gesetzten Ziele zur Erhöhung der Arten- und Biotopvielfalt in den Städten. Der NABU sieht in den Städten einen wichtigen Lebensraum für eine hohe Artenvielfalt, von der auch die Menschen durch Erholungsräume und die Möglichkeit zur Umweltbildung und Naturerfahrung profitieren. Hierdurch kann einer abnehmenden biologischen Vielfalt sowie den Klimaauswirkungen entgegengewirkt werden



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