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Abfallvermeidung forcieren, Mülltrennung vereinfachen 24|11|2015
Ein Riesenproblem ist die zunehmende Müllmenge, die man durch Recyclingkreisläufe wirksam eindämmem könnte.
Stellungnahme des vzbv zum Entwurf für ein Wertstoffgesetz
- Wertstoffgesetz ist eine Chance, ambitionierte Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu schaffen.
- Abfallvermeidung muss im Gesetz höhere Priorität eingeräumt werden.
- Quote für die werkstoffliche Verwertung soll bis zum Jahr 2020 von 55 auf 65 Prozent erhöht werden
Die Bundesregierung plant, ein Wertstoffgesetz einzuführen, um natürliche Ressourcen zu schonen und die Rohstoffversorgung sicherzustellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] fordert seit langem ein bundesweites Wertstoffgesetz, das Verbrauchern das Mülltrennen einfacher macht und Unsicherheiten beseitigt. Daher befürwortet der vzbv die Pläne des Bundesumweltministeriums. An einigen Stellen muss jedoch nachgebessert werden.
Das Wertstoffgesetz ist eine Chance, ambitionierte Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu schaffen. Eine leichte Umsetzbarkeit und eine hohe Akzeptanz durch Verbraucherinnen und Verbraucher sind dafür wichtige Grundlagen.
Obwohl die Abfallvermeidung in der Abfallgesetzgebung einen hohen Stellenwert hat, wird ihr in der Gesetzgebung und im Alltag nicht genügend Priorität eingeräumt. Die Hausmüllmenge in Deutschland ist seit dem Jahr 2003 mit circa 455 Kilogramm pro Kopf und Jahr unverändert hoch. Auch der Anteil von überflüssigen Verpackungen ist nicht weniger geworden.
Der vzbv schlägt vor, die Quote für die werkstofflicher Verwertung bis zum Jahr 2020 von 55 auf 65 Prozent zu erhöhen. Damit würde man dem Ziel näher kommen, das Recycling gegenüber der Müllverbrennung zu stärken.
"Um Verbraucher zur Trennung ihres Abfalls zu motivieren, müssen sie besser darüber informiert werden, was mit dem getrennten Abfall passiert und wer daran verdient. Kreislaufwirtschaft funktioniert nur mit Verständnis und Kooperation der Verbraucherinnen und Verbraucher", so Ingmar Streese, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv.
Verstöße gegen Abfallvermeidung müssen geahndet werden
Verstöße gegen die Abfallvermeidung müssen in die Bußgeldvorschriften einfließen, da ohne rechtliche Konsequenzen die Gesetze nicht umgesetzt werden. "Schlupflöcher in der Verpackungsverordnung, wie sie in der Vergangenheit genutzt wurden, darf es im Wertstoffgesetz nicht mehr geben", sagt Ingmar Streese.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
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