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PPP, Genagelt mit Beil und Hammer [GmbH]
und anderer Unsinn im öffentlichen Raum
20|11|2009



Ein Beispiel unte vielen, das Grundschulzentrum Rheinstrasse mit dem die Stadt seinem privaten Lieblingsinvestor das Leben weiter versüßt.

Seit den 80er Jahren hat auch in Deutschland der Zugriff des Privaten auf „Essets“ [Vermögenseinheiten] der öffentlichen Hand eine Dynamik entwickelt, die inzwischen unser demokratisch verfaßtes Gemeinwesen in seinen Grundlagen hinterfragt, wie es beispiellos ist in dem noch jungen Pflänzchen der Demokratie. 

Im Mittelalter war dies Verquickung privater und öffentlicher Sphären noch Gang und Gebe. Der Territorialherr [Graf, Baron, Fürst, König, Kaiser] trieb auf der Grundlage seiner „von Gott“ direkt abgeleiteten Herrschaftsgewalt auf Erden von den Bauern und Gewerbetreibenden den „Zehnten“ ein, d.h. damals gab es ein einstufiges Steuersystem mit einem einheitlichen Steuersatz von 10 % für alle, egal ob reich oder arm, und auch egal, ob der Bauer nach Entrichtung seiner Steuerlast selbst noch genug Saat hatte, um im nächsten Frühjahr neu seinen Acker zu bestellen.

Und auch unabhängig davon, ob ein Bauer dann noch ernährungsmäßig mit seiner Familie über den Winter kam. Die Adeligen waren damals übrigens komplett von der Steuer befreit. Alles in allem also hatten unsere Vorfahren genau das Steuersystem, was seit Friedrich Merz' Bierdeckelreform und Paul Kirchhoffs wissenschaftlicher Untermauerung die konservativ-liberale Bundesregierung unter Frau Merkel und Herrn Westerwelle jetzt umzusetzen gedenkt. 

Während die Einnahmeseite des Feudalstaates also bereits problematisch war unter heutigen sozialen Zielsetzungen [Art. 20 GG], bzw. damals unter Gesichtspunkten der christlichen Ethik, was die gerechte Erhebung der Steuern anbelangt, trat noch ein viel größeres Problem auf der Ausgabenseite auf:

Der Feudalherr durfte, sobald der „Zehnte“ eingetrieben war [notfalls mit militärischer Gewalt, es gab damals also auch schon den Einsatz der „Bundeswehr“ im Inland, wie aktuell bei uns von rechten Politikern gefordert und beim G8-Gipfel in Heiligendamm auch schon mehr oder weniger real umgesetzt gegen Globalisierungskritiker], die nun zu verfügenden Haushaltsmittel nach seinem eigenen Gutdünken und Tageslaune [heute würde man sagen, „mit uneingeschränkter unternehmerischer Dispositionsfreiheit“] verwenden, für was auch immer er sich entschied.

Er konnte Bauwerke zu seinen Ehren errichten lassen. Soldaten ausheben und bezahlen, um Kriege gegen die anderen „Ministerpräsidenten“ zu führen, Berater und Minister einstellen und alimentieren [Beamtenversorgung aus „einer Hand“], Künstler und Hofnarren zu seinem Hofe rufen, Henker bezahlen, falls diese Künstler oder Hofnarren mal über die Stränge schlugen [und seine Person durch Kritik zu sehr in Frage stellten].

Einen HAREM brauchte der mittel- und westeuropäische Herrscher NICHT finanzieren, denn er hatte sich das sogenannte „ius primae noctae“ geschaffen, d.h. er hatte das staatlich verbriefte und notfalls mit Polizeigewalt durchsetzbare Recht, jede Jungfrau im Reich, wenn diese mit einem Mann verheiratet wurde, noch vor der Hochzeitsnacht mit ihrem Ehegatten selbst zu beschlafen. [Ius, lat. der Rechtsanspruch; noctae, Genitiv von nocta=Nacht, primae=Genitiv von „die erste“; also „Recht der ersten Nacht“].

Er mußte dafür keinen Freierlohn zahlen, auch bestand kein lästiges Einwilligungserfordernis auf seiten der zu beglückenden Braut, also neudeutsch, es gab keine überbordenden bürokratischen Vorschriften zu Lasten der landesherrlichen Dispositionsfreiheit über bäuerliches Frischfleisch. Alice Schwarzer hätte damals wohl eine Dauerkarte für den mittelalterlichen Pranger auf dem Marktplatz gehabt.  

Und jetzt kommt der „Hammer“: [nicht der Sachsenhammer, sondern gesamtdeutsch:]

Der Feudalherr [Graf, Baron, Fürst, König, Kaiser] durfte einen erheblichen Teil der öffentlichen Einnahmen [„Zehnte] durch einfaches In-Sich-Geschäft [heute nur eingeschränkt erlaubt: § 181 BGB, erlaubt z.B. bei der von Oberbürgermeister Menzel geforderten AöR, siehe Entwurf AöR-Satzung (§4 Absatz I Satz 6)] vom öffentlichen Fiskus in sein privates Vermögen überführen.
Soweit familiäre Kontinuität bestand [monarchisches Prinzip: Weiterverleihung der Macht auf die biologischen Erben], konnte sogar das gesamte „staatliche“ Vermögen direkt auf die Nachkommen übertragen werden, unabhängig davon, ob diese dazu persönlich und fachlich dafür geeignet waren [den Staat zu leiten und Recht zu erlassen!].

Jetzt wissen Sie, liebe Leser, warum z.B. ein Herr Graf Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester von und zu Guttenberg [die lange Reihe von Vornamen sind ein Hinweis auf die lange Ahnenreihe und die Weiterverleihung von Einfluß und Vermögen] ein vermutlich höher zu versteuerendes Einkommen hat als ein Bankangestellter [der niederen Charge] und warum er wahrscheinlich nicht zu den glühenden Befürwortern der Wiedereinführung der Vermögenssteuer gehört.

Immerhin verfügt er durch seine Herkunft über eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber Zeitströmungen oder ähnlichem, also als Politiker ist er dadurch vielleicht gar nicht so ungeeignet, weil er selbst nicht nach Aufsichtsratpöstchen etc. schielen muß, um ein kärgliches Politikergehalt aufzubessern, sondern ganz gelassen von den Erträgen des aus dem Mittelalter übertragenen „Lehenseinkommen“ gut und sicher leben kann [„Lehen“: Leibeigentum der Bauern im Mittelalter = die Ministerpräsidenten hatten ein nach Art. 14 GG Eigentum geschütztes Recht auf umfassende Herrschaft über die Gesamtheit der Arbeitnehmer in seinem Regierungsbezirk].

Zwischenergebnis:
Die jetzt, 2009, in der BRD real existierenden Besitzverhältnisse, insbesondere das ausgedehnte Privateigentum von Grund und Boden im öffentlichen Raum [ganze Wälder und Landstriche sind in Privatbesitz von deutschen Adelsfamilien] sind ein Ergebnis von, salopp gesagt, privat public partneship [PPP] von Adeligen [Staatsvertreter=public=öffentlich] mit Adeligen [Privatpersonen=private] im Feudalsystem des Mittelalters [erst 1848 abgeschafft, siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Lehnsmann], und zwar partnership von Adeligen mit sich selbst  in Personalunion [In-Sich-Geschäft].


Die geplante Privatisierung der Bahn, sowie weiterer öffentlicher Güter wie Wasserrechte, Straßenbahnen, kommunale Daseinsversorge etc. zielt in genau dieselbe Richtung.

Güter, die wettbewerbsuntauglich sind, weil sie sinnvollerweise nur einmal bereit gestellt werden können, sollen von dem bisher gleichberechtigten Zugang aller Bürger [auch diejenigen, die kein Abteilungsleiterjob haben, unterschiedslos von Einkommen, Rasse, Geschlecht etc., siehe Art. 3 GG] zu einem System überführt werden, wo nicht mehr staatliche Beamte, die in ihren Entscheidungen dem Rechtsstaat, insbesondere auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, und die gerechte Verteilung notfalls vom Bürger auch vor Gerichten eingeklagt werden können, wenn Mißbrauch auf der Hand liegt, sondern Privateigentümern zugänglich gemacht werden, die sich dem staatlichen Zugriff schon dadurch entziehen können, indem sie eine Holding auf den Keyman-Inseln gründen, die die Privatansprüche bündelt, und auch eine „Demo“ vor dem Haus des Eigentümers kann an den dann entstehenden horrenden Reisekosten der Inhaber von Art. 5 GG scheitern.

Im Klartext:
Eine Privatperson mit Wohnsitz auf den Bahamas kann zukünftig einem Bahnreisenden per „Hausrecht“ das Reisen mit der Bahn verbieten, z.B. weil ihm die politische Gesinnung des Bahnkunden nicht paßt. Er kann auch mißliebigen Bürgern in Wilhelmshaven den Wasserhahn abdrehen, wenn diese die Rechnung nicht zahlen konnten, weil sie gerade von der Agentur für Arbeit für ein Nichterscheinen auf dem Nichtamt mit Sozialgeldentzug bestraft wurden. Das Recht auf Existenzminimum nach Art. 1,2 und 20 GG kann zwar sogar von einer 100%igen Mehrheit des Bundestages NICHT abgeschafft werden [Art. 79 Abs.3 GG].

Es kann aber in kollusiver Wirkung von Agentur und Wasserrechtsinhaber auf den Bahamas zum leeren Grundrecht manipuliert werden. Ohne, daß der Bürger dafür das Bundesverfassungsgericht angehen könnte. Denn es handelt sich ja schließlich „um eine rein private Angelgenheit“.


Die obige Darstellung drohender Gefahren durch Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mag für den Leser momentan etwas überspitzt klingen. Aber es ist heute bereits für Amerikaner unmöglich, auf Marktplätzen oder in Fußgängerzonen, wo viele Bürger zusammenkommen, zu demonstrieren, weil es in Amerika inzwischen gar keine Marktplätze mehr im herkömmlichen Sinn gibt, sondern nur noch große Einkaufszentren [„malls“], die dem meist privaten Grundstückseigentümer dort erlauben, Demonstranten einfach per privaten Sicherheitsdienst [mit Schußwaffengebrauch] aufgrund seines privaten Hausrechts vom Gelände zu vertreiben.

Auch ist es so, daß in größeren amerikanischen Städten in den ärmeren Vierteln inzwischen rechtsfreie Räume entstanden sind, weil der Staat die öffentliche Sicherheit und Ordnung dort mangels Polizeieinsatz einfach nicht mehr herstellt. Jeder muß selber sehen, wie er klar kommt, wenn ein klammer Mitbürger mit „Knarre“ plötzlich vor seiner Haustür steht und um eine milde Gabe bittet. Ihm bleibt dann nur noch das „Gleichgewicht des Schreckens“, also private Aufrüstung des eigenen Waffenarsenals.

Dies ist KEIN Märchen. Es ist dort drüben Realität. Und die USA sind unser großes Vorbild. Dort funktioniert die Marktwirtschaft, und der Rubel rollt. Und damit der Rubel auch bei uns rollt, beeilen sich schon seit den 80er Jahren bundesdeutsche Politiker, insbesondere des rechten und liberalen Lagers, bei uns amerikanische Verhältnisse herzustellen. Das dieses ein massiver Angriff auf unser demokratisch verfaßtes Gemeinwesen ist, haben viele Wähler und Bürger in Deutschland noch nicht realisiert.  

Wilhelmshaven:
Teilbereiche der kommunalen Daseinsversorge werden bereits zum Teil in privater Rechtsform [GmbH etc., z.B. Stadtwerke], zum Teil sogar mit privater Kapitalbeteiligung [z.B. HBG Hafenbetriebsgesellschaft, Geschäftsführer Wilfrid Adam] bereitgestellt.

Auskunftsersuchen von Ratsmitgliedern [demokratischer Souverän auf der kommunalen Ebene] wurden von der Stadtverwaltung bzw. den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften der Stadt Wilhelmshaven mit der AUS DEM PRIVATRECHT stammenden Vorschrift des GESCHÄFTSGEHEIMNISSES!!! abgelehnt.

Manchmal werden auch willkürlich Gebühren für den einen Auskunftsersuchenden erhoben, von einem anderen aber nicht. Dagegen könnte man normalerweise sofort vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Wenn der Eigentümer eines Kommunalbetriebes komplett in privater Hand ist, wird dieses rechtlich schwieriger. Insbesondere ist dann fraglich, ob der Beschwerdeführer Grundrechte im Verfahren geltend machen kann [sogenanntes Problem der „Drittwirkung von Grundrechten“].


Es ist also klar, worauf die Privatisierung von öffentlichem Vermögen eigentlich abzielt: die Entdemokratisierung unseres Gemeinwesens. Ist diese erst einmal vollzogen, lassen sich Monopolgewinne viel besser bzw. überhaupt erst durch private Einzelpersonen abschöpfen. Um dieses Fernziel der Wiedererrichtung des Feudalwesens mit anderen Mitteln strategisch zu erreichen, müssen zuvor Wände eingerissen werden, wie z.B. der privaten Bereitstellung von öffentlichen Gütern. Da fängt man erst einmal klein an. Und dann macht man Schritt für Schritt weiter, der Bürger merkt nichts, „es geht doch nur um den kleinen Abfallwirtschaftsbetrieb“, oder fühlt sich bereits ohnmächtig, „der kleine Mann kann eh' nichts machen“. 

Hitler ist auch auf legalem Wege an die Macht gekommen.

Was zur Zeit passiert, ist ein Frontalangriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aber es ist bis jetzt noch niemand auf die Idee gekommen, z.B. die „Initiative für Neue Soziale Marktwirtschaft“ dahingehend vom Verfassungsschutz einmal überprüfen zu lassen.

Gefährlich sind ja immer nur die Kommunisten, die werden nämlich in der Gestalt der PDS und jetzt der Partei „Die Linke“ bereits seit 1990 vom Verfassungsschutz beobachtet.

Vielleicht ist Herr Gysi ja in Wirklichkeit ein verdeckter Ermittler?


Heidi Berg

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