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Anregung in Sachen "Deichzaun"
27|04|2012



In Wilhelmshaven und umzu macht man z. Zt. Nägel mit Köpfen und nimmt den Bewohnern neben ihren letzten Sandstränden jetzt auch noch den Zugang zum restlichen Raum für Spaziergänge.

Anfrage/Anregung an den Landrat Sven Ambrosy:

Sehr geehrter Herr Ambrosy,

nach Zeitungsartikeln Mitte April bin ich auf die Initiative "Deichzaun" in Voslapp aufmerksam geworden, die sich gegen die vollständige Einzäunung der Deiche durch den Deichband wehrt. Danach scheinen alle Deichabschnitte, die der Bevölkerung bisher für Spaziergänge, Radfahrten, Freizeitvergnügen wie Drachensteigenlassen oder Rodeln frei zur Verfügung gestanden haben, nun fest eingezäunt zu werden - mit streckenweise gar keinen oder schikanös wenigen oder auch ungeeigneten [etwa für Radfahrer] Übergängen für Menschen, was auch gewollt zu sein scheint - daher auch die Bewehrung der Zäune mit Stacheldraht, der sich bei reinen Schafzäunen verbietet und gegen Hunde, die bekanntlich springen und nicht klettern, nichts nützt, der also nur Menschen den Zugang verwehren soll.
 
Heute [Anm. d. Red.: 26.04.2012] hat es dazu [wohl auf Einladung der WZ] eine Zusammenkunft am Deich in Voslapp [Höhe Info-Box] gegeben, zu der ich interessehalber [weil es ähnlich wie beim Thema "freier Strandeintritt" um den freien Zugang zu Natur und Landschaft geht] hingegangen bin. Dabei ist von mehreren politischen und Initiativen-Vertretern gesagt worden, dass man "aus sicherer Quelle" wisse, dass die geplante und zum Teil bereits vollzogene oder begonne Einzäunung sich von Wilhelmshaven [einschließlich vieler innerstädtischer Deiche, hat also nix mit Hochwasserschutz zu tun] bis Dangast erstrecken soll, also auch den Kreis Friesland betrifft.

Im Grunde soll es sich um alle Deiche handeln, an denen der Deichband eine Pflege durch Schafe für sinnvoll oder möglich hält. Versetzbare Zäune seien zu teuer, so ein Vertreter des Deichbandes heute. Dauerhaft zig Kilometer lange stacheldrahtbewehrte Zäune an der Küste, auch im Winter und wenn weit und breit kein Schaf zu sehen ist, das gibt natürlich ein prächtiges und einladendes Landschaftsbild. Einigen Hotels, so dem "Knurrhahn", sollen schon Sterne aberkannt worden sein, weil man von ihnen aus das Wasser nicht mehr sehen kann bzw. wegen weitläufiger Zäune nicht mehr rankommt.

 
Die Bevölkerung wird über zig Kilometer um einen gewohnten und ihr zustehenden Erholungsraum gebracht. Laut Bundesnaturschutzgesetz §§ 59 und 62 ist den Menschen für Erholungszwecke grundsätzlich freier Zugang zu Natur und Landschaft zu gewähren und zwar in "angemessenem Umfang" [siehe unten]. Dieser angemessene Umfang ist noch gegeben, wenn es Sperrungen nur an einzelnen Deichabschnitten oder nur vorübergehend mit versetzbaren Zäunen gibt. Der freie Zugang ist in angemessenem Umfang nicht mehr gegeben, wenn die Deiche komplett dauerhaft eingezäunt und mit Stacheldraht gegen Menschen bewehrt sind und es dem Geiste dieses Stacheldrahtzauns entsprechend keine, zu wenig oder ungeeignete Übergänge für Menschen gibt.
 
Der Deichband ist eine öffentliche Einrichtung, die wie das Land und die Kommunen laut § 62 BNatSchG verpflichtet ist, den freien Zugang ans Wasser, Spaziergänge an der Küste, die Erholung in Natur und Landschaft am Deich zu ermöglichen und zwar in "angemessenem Umfang". Soweit dem andere Zwecke entgegenstehen, muss zumindest abgewogen werden, d.h. es kann nicht einseitig nach dem Motto "die Kostengründe des Deichbandes gehen allem vor" vorgegangen werden. Bitte erkundigen und verwenden Sie sich für uns in diesem Sinne beim Deichband.
 
Bitte teilen Sie uns mit, ob Deicheinzäunungen in Friesland geplant sind, wo, in welchem Umfang, welcher Art, mit welcher Begründung?

Hat es in den letzten Jahren neue Einzäunungen gegeben? Wo und wodurch ist in Friesland der freie Zugang zu Deich und Küste für Spaziergänge und Erholungszwecke noch gewährleistet, wo nicht oder nur noch mit Einschränkungen?
 
Bei Gelegenheit meines Ausflugs nach Voslapp bin ich auch an den Hooksieler Deich gefahren und hatte dort ein zufälliges Gespräch mit einem Alt-Hooksieler. Er sagte mir, dass die Zäune am bewirtschafteten Strand in keinem Zusammenhang mit der Schafhaltung stehen könnten, weil die Schafbeweidung in der Saison nicht erlaubt sei und außerhalb der Saison [von November bis März] mangels Gras keine Schafbeweidung stattfinde. Das leuchtete mir ein.
 
Bitte erkunden Sie für uns, an welchen Abschnitten des 2 km langen Zauns am Hooksieler Strand überhaupt Schafbeweidung stattfindet und wo aus den o.g. Gründen nicht, wo Schafzäune also entbehrlich sind bzw. die Zäune gar keine Schafzäune sind.
 
Bitte informieren Sie die KTA über meine Anfrage/Anregung.

Freundliche Grüße
Janto Just

Quelle: Janto Just

Links:
17|04|2012: Protest gegen feste Zäune an Wilhelmshavener Deichen

zur Information:

Bundesnaturschutzgesetz

Kapitel 7 - Erholung in Natur und Landschaft [§§ 59 - 62]
 
§ 59
Betreten der freien Landschaft
[1] Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet [allgemeiner Grundsatz].

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken
Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.


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