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DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn strikt ab 23|05|2014

Die Rente ist sicher - na klar!
Mit Blick auf die Befassung mit dem Mindestlohngesetz, heute am Freitag im Bundesrat, warnt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell vor Ausnahmen beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn und erwartet Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren:
"Es darf keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und junge Leute unter 18 geben. Diese Ausnahmen sind willkürlich, diskriminierend und widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, wie auch verschiedene Gutachten belegen.
Junge Menschen brauchen eine gute Ausbildung, um eine Perspektive für ihr berufliches Weiterkommen zu haben. Doch die Unternehmen bilden immer weniger aus, so dass viele junge Leute gezwungen sind, einen Job anzunehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie sollen nun doppelt bestraft werden: Keine Chance auf einen Ausbildungsplatz und zudem keinen Anspruch auf einen Existenz sichernden Lohn. Das lehnt der DGB ab.
Auch Langzeitarbeitslose brauchen Förderung und Unterstützung sowie eine Chance auf einen fair entlohnten Arbeitsplatz. Sie für sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Billiglohnreserve ausgenutzt werden. Auch hier haben die Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Wer die Fachkräfte für morgen sichern will, muss in die Menschen und ihre Potenziale investieren, statt sie mit Hungerlöhnen abzuspeisen. Die vorgesehene Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose könnte jedoch zu dem so genannten Drehtüreffekt führen, bei dem ein Langzeitarbeitsloser nach sechs Monaten durch den nächsten ersetzt wird.
Ein gesetzlicher Mindestlohn hat seinen Namen nur verdient, wenn er ausnahmslos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Wir erwarten, dass im Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert wird. Denn Würde kennt keine Ausnahmen."
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund [DGB]
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