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Artenvielfalt, Bäche, Flüsse, Auen und Grundwasser besser schützen 02|12|2016
Wie schön die Nstur sein kann begreifen viele erst, wenn es sie nicht mehr gibt.
Landesregierung novelliert Naturschutz- und Wassergesetz
Am Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung die Entwürfe einer Naturschutzrechts- und einer Wasserrechtsnovelle zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit den Gesetzesneuregelungen sollen die so genannten Systemdienstleistungen der Natur geschützt und für nachfolgende Generationen bewahrt werden. Saubere Luft, klares Wasser und fruchtbare Böden seien für die Menschen von unschätzbarem Wert, sagte Umweltminister Stefan Wenzel: „Die blau-grüne Infrastruktur der Natur bildet die Grundlage allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens."
Für den Naturschutz ergeben sich durch die Fortentwicklung der Bestimmungen im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz [NAGBNatSchG] neue Impulse. Dabei geht es um die Stärkung der Eingriffsregelung und die Ausweitung des Biotopschutzes beim Grünlandschutz, sowie die Verpflichtung für die kommunalen Naturschutzbehörden, wieder Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege zu bestellen.
Der zweite Schwerpunkt des Artikelgesetzes betrifft die Großschutzgebiete. Durch Aktualisierungen der Gesetze für die Nationalparke Harz und Niedersächsisches Wattenmeer sowie das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue werden die Änderungen des Ausführungsgesetzes berücksichtigt. Zudem wird das Kartenwerk des Gesetzes über den Nationalpark Wattenmeer an die seit 2001 eingetretenen natürlichen, deichbaulichen und kartografischen Veränderungen technisch angepasst.
Der Schwerpunkt der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes liegt auf Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. So sollen die Rahmenbedingungen für eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer verbessert und auch an kleineren Gewässern künftig die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung sollen künftig stärker ökologisch ausgerichtet werden. Dies sei ein Beitrag zu der europarechtlichen Verpflichtung, spätestens bis 2027 an allen Gewässern einen guten ökologischen Zustand zu erreichen, sagte der Umweltminister. Außerdem soll der Grundwasserschutz verbessert werden. Schließlich werden das Niedersächsische Wassergesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen an Änderungen im Bundesrecht angepasst.
Der Entwurf der niedersächsischen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt großen Handlungsbedarf bei der Artenvielfalt und bei der Wasserqualität auf. Im Vergleich zu 1990 sind die Bestände von 47 Indikatorarten um ein Drittel eingebrochen. Dazu gehören Feldlerchen, Kiebitz, Uferschnepfe, Rauch- und Mehlschwalben. "Tiere, die früher jedes Kind kannte, sind selten geworden", mahnte der Umweltminister. Zum Teil sei schon vom "stummen Frühling" die Rede". Auch der allergrößte Teil der Bäche, Flüsse und Auen sei weit von einem guten ökologischen Zustand entfernt. Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat und anderen Schadstoffen müsse dringend reduziert werden, um die Trinkwasserressourcen langfristig zu schützen.
Quelle: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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