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Chance zur Beschleunigung der Energiewende verpasst



Eigentlich ist alles für die Energiewende vorhanden. So betrachtet muss man die verantwortlichen PolitikerInnen inzwischen wohl als Verhinderer der Energiewende betrachten.

30-06-2017 - Mit dem heute [29-06-2017] im Deutschen Bundestag verabschiedeten Mieterstromgesetz hat die Bundesregierung wiederholt eine wichtige Chance zur Beschleunigung der Energiewende verpasst.

Zahlreiche Dach- und Fassadenflächen auf Mietshäusern in Städten und Gemeinden werden auch zukünftig nicht mit Solarstromanlagen belegt werden. Die Höhe der Mieterstromvergütung ist zu gering und die EEG-Umlagepflicht auf Drittversorgung mit EE-Strom bleibt als wirtschaftliche und bürokratische Investitionsbremse vollumfänglich bestehen. Im Gegensatz zu denjenigen, die den Solarstrom als Eigenerzeuger selbst verbrauchen können, müssen Mieter für Solarstrom weiterhin die volle EEG-Umlage zahlen. Diese Regelung ist ungerecht und investitionshemmend. Hinzu kommen unverhältnismäßig hohe Degressionen der beschlossenen Mieterstrom-Vergütungssätze, die zeitintensive Projekt-Planungsphasen bei Wohnungsbaugesellschaften und Gemeinschaftsanlagen vor kalkulatorische Probleme stellen.

Offensichtlich verfolgt die Bundesregierung weder das Ziel, die Energiewende schnellstmöglich voranzubringen, noch sollen alle Bürger an den Kostensenkungspotentialen der erneuerbaren Energien partizipieren. Das der Öffentlichkeit gebetsmühlenartig präsentierte Bekenntnis der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Pariser Klimaschutzabkommen verkommt zur Worthülse.

Mehrere, dem Klimaschutz verbundene Nichtregierungs-Organisationen [u.a. das Bündnis Bürgerenergie e.V., die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Die Freunde für Prokon e.V. und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.] haben in einer gemeinsamen Stellungnahme davor gewarnt, dass das Gesetz in wesentlichen Teilen ein Investitions-Verhinderungsgesetz für Erneuerbare-Energien im Mieterstrombereich wird, wenn die klimapolitischen Fördernotwendigkeiten ebenso missachtet werden wie die Grundprinzipien der Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern von werden kann.

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.


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