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Zum Kommentar des Redakteurs Maik Michalski »Ratsmehrheit bestärkt AfD in Opferrolle«



Nicht das erste Mal deutlich in der Kritik, die Wilhelmshavener Zeitung [WZ], die wir nicht nur wegen ihrer journalistischen Fehltritte aus dem Ratssaal in "Lokales Heimatblatt" umtauften.

25-11-2019 – Mit größtem Erstaunen nahm Ratsmitglied Andreas Tönjes [die PARTEI] heute [22-11-2019] den Kommentar des Redakteurs Maik Michalski zur Kenntnis. Offensichtlich hat sich dieser nicht umfassender informiert und auch keinen Zugang zu einschlägiger Fachliteratur.

Aber selbst letzteres wäre nicht einmal erforderlich gewesen, denn, es gibt bereits diesbezüglich ein Urteil, nebst Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Oldenburg [VG Oldenburg 3 b 5199/17] das öffentlich einsehbar ist.

Dieses Urteil ist auch der hiesigen AfD bekannt, ist es doch ein von ihr selbst erstrebtes Urteil. In der Urteilsbegründung wird detailliert beschrieben, wie Verwaltung und Rat bei einer erneuten Gruppen-/ Fraktionsbildung durch diese Ratsmitglieder zu achten und ggf. zu reagieren haben. Die erhöhten Anforderungen, die bei einer erneuten Gruppenbildung zu erfüllen sind, haben sich diese Personen selbst zuzuschreiben und sind nicht der Versuch des Rates der AfD "Knüppel zwischen die Beine zu werfen", sondern Ausdruck unserer rechtstaatlichen Demokratie.
Wenn Herr Michalski dem Rat und damit auch Herrn Tönjes vorwirft aus unlauteren Motiven gehandelt zu haben, so muß er dies auch dem VG Oldenburg vorwerfen!
Rat und Verwaltung haben in der Sitzung durch die Vertagung des Antrages letztendlich diesen Personen die Möglichkeit eröffnet, den erhöhten Anforderungen, die durch das Gericht gefordert wurden, nachzukommen. Das Herr Preuß und Herr Moriße nun jammern und das Recht des Rates als "willkürliche" Handlung ansehen, mag deren Unverständnis der Rechtsprechung entspringen, daß Herr Michalski in seinem heutigen Kommentar diesem aber Vorschub leistet, ist für das Ratsmitglied Tönjes unerträglich.
Hier ist er der "Propaganda" der Opferrolle der "Rechtsaußen" auf den Leim gegangen.
Selbstverständlich wurden die Ratsvertreter demokratisch gewählt, aber nach der Aufsplitterung und dem Urteil des VG Oldenburg bei dieser "Zählgemeinschaft" noch von normalen Vorgängen sprechen zu wollen, ist mehr als haarsträubend, es verkennt die Realität.

Auch im Hinblick auf das Verhalten der AfD-Vertreter nach der Vertagung, einem normalen parlamentarischen Ablauf, dem unrühmlichen Verlassen des Ratssaales mit entsprechendem Getöse und Drohungen, kann nicht mehr von "normal" die Rede sein.

Gerade aus der Urteilsbegründung ergibt sich für die Protagonisten der AfD die "materielle Beweispflicht" gegenüber dem Rat und für den Rat die besondere Pflicht, einzufordern was das Gericht in seiner Urteilsbegründung geschrieben hat. Aber auch dies wollen diese nicht leisten und beklagen sich bereits in einem Anschreiben an Verwaltung und Oberbürgermeister über diese Erfordernisse.
Herr Tönjes kann dem Redakteur nur empfehlen, sich gerade bei solchen Kommentarabsichten im Vorfeld nochmal mit anderen Ansichten auseinanderzusetzen, auch, wenn er glaubt, hier möge nur eine gewisse "Satire" hinter stecken.

Mit diesem Kommentar hat sich für den Ratsherrn Tönjes Herr Michalski selbst vom Platz gestellt!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Tönjes
Ratsmitglied für die PARTEI in Wilhelmshaven.
Mitglied der Gruppe Die FRAKTION und Grün, Unabhängig und Sozial GUS

Quelle: Die PARTEI Wilhelmshaven | facebook



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