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EWE verliert zweiten Rückforderungsprozess in Oldenburg
13|01|2011



EWE scheint auf Zeit zu spielen. Anders lässt sich die "Taktik" des von Geschäftsführer Werner Brinker geführten Unternehmens kaum noch erklären.

Amtsgerichtsdirektor Possehl: „Zur Gleichbehandlung aller Kunden stehen!“ - Erstes Oldenburger Urteil bei uns im Netz

Die EWE hat  auch den zweiten Prozess [Verhandlung 11.1.11 ab 11:30 Uhr, Saal 2] um die Rückzahlungsforderung eines Kunden vor dem Amtsgericht in Oldenburg verloren. Richter war erneut Amtsgerichtsdirektor Jürgen Possehl. Der schriftlich eingereichte Vortrag der EWE - laut Kläger, einem jungen Mann aus Wardenburg, über 30 Seiten lang – enthielt offenbar nichts Neues und wurde in der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr erörtert.

Ein am Vortag von EWE-Rechtsanwältin Brandenberg per Fax eilig eingereichter 4-seitiger Nachtrag erzwang zwar eine halbstündige Pause bis zur Urteilsverkündung, weil Richter und Kläger-Anwältin Kießler den Schriftsatz vorschriftsgemäß zur Kenntnis nehmen mussten, vermochte am Urteil aber nichts zu ändern: Vollständige Rückzahlung der Gaspreiserhöhungen 2008/2009, in diesem Fall 802,84 €, an den Kläger.
 
Amtsgerichtsdirektor Possehl gab bekannt, dass er drei weitere von ihm zu verhandelnde Klagen der Einfachheit halber gleich auf denselben Tag, den 16.2.2011, zusammengezogen habe. Damit die Anwältin der EWE nicht dreimal nach Oldenburg anreisen muss, bemerkte er teilnahmsvoll. Zumal das vergeblich sein dürfte. Denn das Amtsgericht Oldenburg wird ebenso wie das Amtsgericht Aurich bei den weiteren Prozessen vermutlich eine Linie fahren.

Sowohl in Aurich als auch in Oldenburg hat sich der Amtsgerichtsdirektor jeweils den ersten Prozess vorbehalten, um ein richtungweisendes Urteil zu fällen und in beiden Fällen ist dieses erste Urteil vom Gericht anschließend veröffentlicht worden, um diese Richtung bekannt zu machen. [Beide Urteile haben wir auf unserer Homepage eingestellt: Oldenburg vom 29.12.10 hier]
 
Besonders bemerkenswert an dem Oldenburger Urteil ist, mit welcher Deutlichkeit das Gericht die von EWE seinerzeit versprochene Gleichbehandlung aller Kunden einfordert: „Es ist allgemein bekannt, dass die Beklagte [EWE] allen Kunden ‚gleiche Behandlung’ zugesichert hat unabhängig davon, ob sie Widerspruch erhoben haben oder nicht. Daran muss sie sich festhalten lassen [§ 242 BGB].“ Es komme daher nicht darauf an, ob ein Kunde Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen erhoben habe oder nicht. Alle hätten den gleichen Anspruch auf vollständige Rückzahlung!
 
Das neuerliche Oldenburger Urteil zugunsten der Kunden wird zu weiteren Klagen ermutigen. Bislang liegen beim Amtsgericht Oldenburg 350 Klagen vor. Wenn seine Richterkollegen diese Klagen genauso wie Possehl auf wenige Tage zusammenziehen, drohen EWE von nun an Niederlagen in Serie.
 
Die IG Energie Schortens hat ein Muster für eine Rückzahlungsklage gegen EWE ins Netz gestellt:
http://www.janto-just.de/ig-energie/musterklage-gegen-ewe-auf-vollst%C3%A4ndige-r%C3%BCckzahlung/
- angelehnt an eine Musterklage der Verbraucherzentrale Bremen gegen die dortige SWB in einem ähnlich gelagerten Fall.

Die Verbraucherzentrale Bremen schreibt zu ihrer Musterklage:
„Vor den Amtsgerichten kann man sich selber mit unserer Musterklage vertreten … Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind die Erfolgsaussichten gut und das Prozessrisiko vertretbar.“ Das sehen wir auch so.


Freundliche Grüße
Janto Just

Quelle: Janto Just
Interessengemeinschaft Energie Schortens


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