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EWE Gasrückzahlungsstreit: Amtsgericht Leer macht zusätzliche Hoffnung 14|01|2011
Der Gasrückzahlungsstreit zwischen Kunden und dem Energieversorger EWE wird uns wohl noch länger beschäftigen.
Statt Rückzahlungsklage eventuell „Aufrechnung“ mit EWE-Forderungen möglich!
Dann müsste EWE klagen – Einfacher für Kunden
Das Amtsgericht Leer macht für Rückzahlungsforderungen wegen überhöhter Gaspreise 2008/2009 Hoffnung auf weitere Möglichkeiten für die Kunden, zu ihrem Recht zu kommen.
Das Gericht stellte in einer einstweiligen Verfügung gegen EWE fest, es lägen „beachtenswerte Gründe“ dafür vor, dass die EWE-Kunden ihre Rückzahlungsforderung gegen Forderungen der EWE auch einfach „aufrechnen“ dürfen: 13-01-2010 | NWZ | EWE darf Gas nicht einfach abstellen
Dann müsste EWE klagen und nicht die Kunden. Eine Klage abwehren ist vom Prozedere natürlich einfacher als eine eigene Klage einreichen. Man braucht keine Klageschrift aufzusetzen, sondern kann sich, salopp gesagt, „einfach" vom Gericht vorladen lassen, um sein Sprüchlein aufzusagen und dann die weise Entscheidung des Gerichts abzuwarten.
Bevor die IG Energie die Verrechnung empfehlen kann, müssen wir den Ausgang erster Prozesse dazu aber abwarten. Der Weg der eigenen Klage erscheint zunächst einmal sicherer und ist bereits vor drei Amtsgerichten in 16 Verfahren erprobt. Unsere Empfehlung lautet daher: Wer sich dazu in der Lage sieht, sollte klagen. Für die anderen ist der Zug möglicherweise aber auch nicht abgefahren. Die können ihre Forderung gegen EWE vielleicht mit laufenden Zahlungen verrechen – wenn man denn noch Kunde bei EWE ist.
Freundliche Grüße
Janto Just
Quelle: Janto Just
Interessengemeinschaft Energie Schortens
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