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Kommunalisierung der Aufgabenwahrnehmung
nach SGB II
11|12|2009



Auch Dieter Kanth, der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Stadt
Wilhelmshaven, hat die Resolution unterzeichnet.

Kommunale Personalräte sagen „NEIN!“ zur getrennten Trägerschaft 

Am 21.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: „Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II widersprechen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung...“. Bundes- und Landespolitik haben zwei Jahre ungenutzt verstreichen lassen, um Lösungen zu erarbeiten, die die Interessen der erwerbslosen und hilfebedürftigen Menschen und die Interessen der Beschäftigten in den ARGEn berücksichtigen.

Mit dieser Stellungnahme melden sich kommunale Personalräte aus der gesamten Republik zu Wort. Wir stellen fest: Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP festgeschriebene getrennte Trägerschaft von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit [BA] und die Zerschlagung der ARGEn, ist der Weg in die falsche Richtung.

Zu diesem Weg sagen wir NEIN!

Für die Erwerbslosen und Hilfebedürftigen bedeutet die getrennte Trägerschaft, dass sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Sicherung ihrer Unterkunftskosten bei zwei Behörden vorsprechen müssten, die ggf. unterschiedliche bis gegensätzliche Entscheidungen zur Leistungsgewährung treffen würden. Transparentes Verwaltungshandeln sieht anders aus.

- Für die kreisfreien Städte und Landkreise bedeutet die getrennte Trägerschaft, dass sie den Einfluss auf die lokale Arbeitsmarktpolitik und die Integration der Arbeitsuchenden verlieren würden, während gleichzeitig der Verwaltungsaufwand und damit verbunden die Kosten erheblich steigen würden.

- Die kommunale Landschaft der Träger von Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ist in Gefahr [auch dort würden Arbeitsplätze verloren gehen], wenn ausschließlich die BA über den Einkauf von Leistungen und Maßnahmen zur Eingliederung und Qualifizierung zu entscheiden hat.

- Für die kommunalen Beschäftigten verbleibt die nachrangige Sachbearbeitung der Leistungen für Unterkunfts- und Heizkosten, wenn die Aufgaben getrennt werden

Die von vielen Kolleg/inn/en in den letzten Jahren erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Arbeitsvermittlung, der Qualifizierung und der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen würden nachträglich entwertet.

Ein großer Teil des kommunalen Personals in den ARGEn würde „überflüssig“ werden, tausende befristet Beschäftigte in Arbeitslosigkeit entlassen, wenn sie nicht von der BA übernommen werden; andere kommunale ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen würden in ihrer beruflichen Entwicklung abrupt gestoppt.

 
Was wir nicht brauchen ist eine Neuauflage der Hängepartie mit Rechtsunsicherheit und allen belastenden Folgen, unter der die Menschen vor und hinter den Schreibtischen seit fünf Jahren leiden.
 
Aus dem Kreis renommierter Juristen werden ernstzunehmende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der getrennten Trägerschaft formuliert. Ihre Begründung: Die Bundesagentur für Arbeit ist als Sozialversicherungsträger grundgesetzlich legitimiert zur Aufgabenwahrnehmung nach SGB III. Leistungen nach SGB II sind jedoch Fürsorgeleistungen. Träger von Fürsorgeleistungen sind die kommunalen Gebietskörperschaften.
 
Die unterzeichnenden Personalräte erneuern die Aufforderung an alle politischen Akteure und Verantwortlichen in den Kommunen ebenso wie in Berlin und den Landeshauptstädten, die einzig sozialpolitisch vernünftige und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtete Lösung gesetzlich zu verankern, die 
 
Kommunalisierung der Aufgaben nach SGB II
 
Die Forderung nach Kommunalisierung schließt auch ein, dass die vorhandenen Optionskommunen und –kreise dauerhaft gesetzlich legitimiert werden und die Begrenzung auf die Zahl 69 entfällt.
 
Aus Sicht der unterzeichnenden Personalräte müssen für die Beschäftigten in der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II folgende Mindeststandards sichergestellt werden:
 
1. Den Kommunen müssen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

2. Eine Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II in eigenen rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts oder in privater Rechtsform darf es künftig nicht mehr geben

3. Die ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen der jeweiligen Träger bleiben ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen ihrer bisherigen Stammdienststelle.

4. Für alle Arbeitnehmer/innen müssen gleiche tarifliche Standards gelten - mindestens auf dem Niveau des TVöD / TV-L.

5. ArbeitnehmerInnen sind entsprechend der übertragenen Aufgaben einzugruppieren; BeamtInnen entsprechend der ihnen übertragenen Aufgaben zu besolden.

6. Die Schaffung von Rahmenbedingungen für gute Arbeit ist überfällig! Dazu gehören an erster Stelle sachgerechte Fallzahlen genauso wie eine Software, die nicht dazu dient, Arbeitslosigkeit lediglich zu verwalten und Beschäftigte wie Erwerbslose zu „gläsernen Menschen“ zu machen.

7. Daneben ist sicher zu stellen, dass die SGB-II-Leistungen von Beschäftigten erbracht werden, die eine dauerhafte Perspektive und unbefristete Arbeitsverträge haben. Die hohe Anzahl befristeter und/oder auf Leiharbeitsbasis beschäftigter KollegInnen ist nicht weiter hinnehmbar.

8. Jedes Organisationsmodell muss sicher stellen, dass die Beschäftigten eine gemeinsame Personalvertretung haben.

9. Die Übergänge aus den ARGEn in eine wie auch immer geartete neue Organisationsform bedürfen nicht nur gesetzlicher Regelungen, sondern die Sicherheit tarifvertraglicher und personalvertretungsrechtlicher Ausgestaltung.
 
Die unterzeichnenden Personalräte fordern die Bundeskanzlerin, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, die MinisterpräsidentInnen und Regierenden Bürgermeister der 16 Bundesländer, die OberbürgermeisterInnen der kreisfreien Städte und die LandrätInnen dazu auf, im Gesetzgebungsverfahren der kommenden Wochen und Monate die legitimen Interessen der kommunalen Beschäftigten in den ARGEn zu berücksichtigen und entsprechende verfassungssichere Regelungen zu beschließen.

UnterzeichnerInnen [Stand: 08.12.2009]:
Hauptpersonalrat Land Berlin
[Uwe Januszewski, Vorsitzender]
Personalrat des Amtes für Soziale Dienste der Hanse
stadt Bremen
[Wolfgang Klamand, Vorsitzender; Marcus Gehlmann, stv. Vorsitzender]
Personalrat der Allgemeinen
Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf
[Robert Wollborn, Vorsitzender; Herbert Weber, betreuender Personalrat
für die ARGE Düsseldorf]
Personalrat Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt a. M.
[Walter Schmidt, Vorsitzender;
Thomas Ubrich, stv. Vorsitzender]
Gesamtpersonalrat der Universitätsstadt Gießen
[Dirk Wallenfels, Vorsitzender]

Personalrat der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg in der ARGE
[Jutta Kiehn, Vorsitzende; Kristine
Kaiser, stv. Vorsitzende]
Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Hannover
[Hans-Jürgen Jeroschewski, Vorsitzen
der; Dirk Janßen, stv. GPR-Vorsitzender / Vorsitzender des ÖPR Fachbereich Soziales der LHH]
Gesamtpersonalrat
der Region Hannover
[Christian Gawlik, Vorsitzender]

Personalrat beim Landkreis Hildesheim
[Andre Feind, Vorsit
zender]
Personalrat ARGE München [Ingeborg Ege, Vorsitzende; Thomas Schmid, stv. Vorsitzender]
Personalrat der
Stadtverwaltung Oberhausen
[Andre auf der Heiden, Vorsitzender, Heinz Rech, stv. Vorsitzender]
Personalrat der
Stadt Rendsburg, Schleswig-Holstein
[Franz-Reinold Organista, Vorsitzender]
Personalrat des Schwalm-Eder-
Kreises, Nordhessen
[Heinrich Jordan, Vorsitzender]

Personalrat Jobcenter Stuttgart
[Dagmar Heinz, Vorsitzende]
Personalrat Innere Verwaltung der Stadt Wilhelmshaven
[Norbert Weinberg, Vorsitzender]
Gesamtpersonalrat Stadt
Wilhelmshaven
[Dieter Kanth, Vorsitzender] 

 


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