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Fahnder im landesweiten Einsatz gegen Wirtschaftskriminalität
31|10|2016



Unter Schattenwirtschaft versteht man Schwarzarbeit.t

Kommunen und Zoll gehen gegen Schwarzarbeit

Im Rahmen der Herbstaktionstage haben die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte in Niedersachsen vom 24. bis 27. Oktober Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion koordinierten Großaktion waren 282 Fahnder an verschiedenen Orten aktiv. Insgesamt wurden 522 Objekte, 2.180 Personen und 889 Betriebe kontrolliert. Unterstützt wurden die Kontrolleure durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit [FKS] der Hauptzollämter sowie Beschäftigte der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter, der Jobcenter und der Polizei beteiligt.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies erklärte: "Die Aktionstage waren sehr erfolgreich. 367 Rechtsverstöße wurden festgestellt. Das zeigt, dass man Schwarzarbeit erfolgreich bekämpfen kann - und auch dagegen vorgehen muss. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ein wichtiges Ziel unserer Landesregierung. Gesetzestreue Unternehmen können im Wettbewerb gegen die illegal handelnden Anbieter, die oft erheblich günstigere Angebote abgeben, nicht bestehen und werden in ihrer Existenz bedroht. Das schadet nicht nur den Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch der Gesellschaft. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung greifen in erheblichen Maße die Volkswirtschaft an, führen zu Dumping-Preisen und haben gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung zur Folge. Deswegen sind regelmäßige Kontrollen so wichtig."

Die Kontrolleure nahmen dabei insbesondere Baustellen und Betriebe mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen ins Visier. Die zahlreichen kommunalen Fahnder wurden dabei durch Zollbeamte unterstützt. Im Fokus des Zolls standen Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnvergehen, Werkvertrags- und Leistungsmissbrauch, Sofortmelde- sowie Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren.

Bei den viertägigen Kontrollen gegen die Schattenwirtschaft wurden 367 mutmaßliche Rechtsverstöße, davon in 26 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 74 Fällen gegen die Handwerksordnung, festgestellt. In 94 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 32 Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in 43 Fällen der Verdacht, dass Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird in 29 Fällen wegen Scheinselbstständigkeit und in 69 Fällen unter anderem wegen Missachtung melderechtlicher Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz ermittelt.

Die gemeinsamen Aktionstage der Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden werden zweimal jährlich durchgeführt. In allen Verdachtsfällen wird weiter ermittelt. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind gegenüber dem vergleichbaren Aktionszeitraum von Herbst 2015 [336 Fälle] mit heute festgestellten 367 Fällen um 31 Fälle erheblich angestiegen.

Hintergrundinformation: Die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland ist einer Studie zufolge dank der guten Konjunktur etwas rückläufig. In der Schattenwirtschaft werden einer nach einer aktuellen Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung [IAW] und der Universität Linz in diesem Jahr geschätzte Leistungen im Wert von 336 Milliarden Euro erbracht, 3,35 Milliarden Euro weniger als 2015.

Unter Schattenwirtschaft versteht man Schwarzarbeit - also zumeist Bezahlung in bar ohne Rechnung -, aber auch andere Formen der illegalen Beschäftigung, etwa wenn Subunternehmer auf Baustellen den Mindestlohn unterschreiten.

Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen:

Im Bereich Braunschweig waren 43 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar sowie 29 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 127 Objekte mit insgesamt 159 Betrieben und 367 Personen kontrolliert und dabei 81 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse:
In den Landkreisen Northeim und Peine waren die Fahnder bei den Überprüfungen mit einem aggressiven Verhalten der Verdächtigen konfrontiert.


Bei den Kontrollen hat sich bestätigt, dass sowohl eine strukturierte Befragungstechnik als auch das deeskalierende Verhalten der Ermittler maßgeblich zur Bildung eines Unrechtsbewusstseins beim Betroffenen beitragen.

Im Bereich Oldenburg waren 40 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund, der Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven und Lingen sowie 52 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg, Bremen und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 207 Objekte mit insgesamt 355 Betrieben und 864 Personen kontrolliert hierbei wurden 79 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse:
Bei der Überprüfung einer Waschanlage im Landkreis Oldenburg wurde festgestellt, dass dort augenscheinlich ausländische Mitarbeiter übernachten. Im Landkreis/Stadt Osnabrück wird in einem Verdachtsfall gegen einen sogenannten "Reichsbürger" ermittelt.


Im Bereich Lüneburg waren 19 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 60 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Bremen und Hannover im Einsatz. Es wurden 92 Objekte mit insgesamt 213 Betrieben und 569 Personen kontrolliert und dabei 85 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse:
Auf einer Baustelle im Landkreis Verden wurde ein selbständiger Putzer mit seinen vier Beschäftigten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der selbständige Handwerker sein Gewerbe bisher nicht gewerblich angemeldet hat. In der Stadt Cuxhaven wurde ein ausländischer Bauhelfer aufgrund unklarer Identitätsangaben durch das FKS festgenommen. Im Bereich des Landkreises Stade wurde bei den Kontrollen eine nicht zu identifizierende Person angetroffen, die von einer anderen Person als Sohn bezeichnet wurde. Der Fall wurde erkennungsdienstlich der Polizei überstellt und danach der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.


Im Bereich Hannover waren 19 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hannover, Hildesheim und Hameln sowie 20 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 96 Objekte mit insgesamt 162 Betrieben und 380 Personen kontrolliert und dabei 122 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse:
Im Landkreis Nienburg wurden auf einer Baustelle 12 Verdachtsfälle wegen Beitragsvorenthaltung festgestellt. Von einer kontrollierten Baustelle im Landkreis Schaumburg ist ein Arbeiter, der sich nicht hinreichend ausweisen konnte, geflohen. In Zusammenarbeit mit der FKS konnte der Arbeiter gestellt und zur weiteren Überprüfung der Polizei übergeben werden.





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