"Der Gesundheitsschutz für die Bevölkerung muss im Vordergrund stehen, alle weiteren Probleme die in Wilhelmshaven entstehen haben wir im Fokus", entgegnen auch die Co. Vorsitzenden Helga Weinstock und Frank-Uwe Walpurgis den Vorwürfen des Dehoga Vorsitzenden entschieden, "wir drei sind täglich in Kontakt und beraten Lösungsvorschläge."Als Vorsitzender der Ratsgruppe Grün-Unabhängig und Sozial stehe ich im ständigen Austausch mit unserem Oberbürgermeister Carsten Feist. Fortwährend gehen Vorschläge zur Entlastung an das Büro unseres Oberbürgermeisters, viele davon finden dort auch Berücksichtigung. OB Feist nimmt alle Vorschläge für Hilfen auf und setzt unverzüglich um.
Zum Beispiel Wünsche und Vorschläge seitens der Politik aus dem letzten Ältesten-Ausschuss:
Um die Steuerpflichtigen zu entlasten, die durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unmittelbar und erheblich betroffen sind, hat das Niedersächsische Finanzministerium in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen steuerliche Erleichterungen eingeräumt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Kommunen empfohlen, ähnlich lautende Regelungen zu treffen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei mir in meiner Funktion als Oberbürgermeister. Die Richtlinienkompetenz des Rates wird nicht berührt.
Der Oberbürgermeister hat für die Stadt in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen sinnentsprechend folgende Regelungen angeordnet, damit die Steuerabteilung schnell und unkompliziert im Sinne der Antragsteller agieren kann:
1. Die betroffenen Steuerpflichtigen können unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung von Gewerbesteuern stellen, soweit sie unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise betroffen sind. Das gleiche gilt für Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen werden keine strengen Anforderungen gestellt, insbesondere muss der durch die Auswirkungen der Pandemie entstandene Schaden wertmäßig nicht nachgewiesen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerabteilung sind angehalten, wohlwollend und rasch zu prüfen.
2. Wenn die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer für das laufende Jahr durch die Steuerabteilung auf 0 € herabgesetzt werden, so sind dem Steuerpflichtigen bereits entrichtete Steuerzahlungen für das laufende Jahr zu erstatten und innerhalb von drei Tagen zu überweisen.
3. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet.
4. Von Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 31.12.2020 fällig werdende Gewerbesteuern wird abgesehen, wenn die Steuerpflichtigen unmittelbar und erheblich von der Corona-Krise betroffen sind. In den betreffenden Fällen werden die im Zeitraum ab 01.04.2020 bis zum 31.12.2020 entstehenden Säumniszuschläge zum Jahresende erlassen.
5. Die oben genannten Regelegungen gelten auch für die Vergnügungssteuerpflichtigen und können im Einzelfall auch auf andere Abgabearten ausgeweitet werden, soweit die oder der Steuerpflichtige unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist.
Diese Maßnahmen entsprechen weitgehend den Maßnahmen des Niedersächsischen Finanzministeriums und sind meines Erachtens als Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen geeignet. Teile dieser Maßnahmen wurden von mir und meinen Ratskollegen angeregt und wir stehen gemeinsam hinter unserer Verwaltung.
Oberbürgermeister Feist hat die Politik in der Stadt umgehend über weitere Hilfen an die Wirtschaft informiert und Steuerentlastungen und Erstattungen durchgeführt.
Ich fordere Herrn Stamsen auf, die verleumderischen Aussagen zur Untätigkeit der Kommunalpolitiker unverzüglich einzustellen und sich dafür öffentlich zu entschuldigen.
Der durch eine Pandemie entstehende Schaden für die Wirtschaft ist für alle Gewerbetreibende sehr groß. Nur zusammen können wir den Wiederaufbau bewältigen, unhaltbare Vorwürfe gegen kommunale Entscheidungsträger helfen nicht wirklich. Lassen sie uns den Weg gemeinsam gehen, zum Wohle aller Menschen in Wilhelmshaven.